Ruhegehaltfähige Dienszeiten in BW

  • Hallo zusammen,


    aus aktuellem Anlass möchte ich hier um Rat bitten. Die Deutsche Rentenversicherung hat mich angeschrieben mit der Bitte ich solle doch mal darlegen was ich in der letzten Zeit so getrieben habe (Studium).
    Ab kommenden Januar wage ich den Seiteneinstieg an beruflichen Schulen in BW.


    Zu meinem bisherigen Verlauf:


    • Jahrespraktikum
    • 3,5 Jahre Ausbildung
    • 0,5 Jahre gearbeitet

    Bis hierher der Rentenversicherung bekannt

    • 1 Jahr Berufskolleg
    • 5 Jahre Studium (Bachelor + Master)


    Bevor ich meine Historie mit der Rentenversicherung kläre, habe ich mich etwas erkundigt und folgendes Schreiben entdeckt:


    https://lbv.landbw.de/document…10e146fce23?download=true



    Die relevante Passage ist 2.2.2 (kann ich leider nicht kopieren da schreibgeschützt).



    Verstehe ich das richtig das ich theoretisch meine Ausbildungszeit + Studium als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkennen lassen könnte?
    Oder geht das bei der Ausbildung nicht mehr da schon bei der Rentenversicherung registriert?


    Demnach dürfte ich mein Studium nicht der Rentenversicherung melden um später Pensionsansprüche geltend zu machen?



    Kann mich jemand erleuchten? :engel: Vielleicht liege ich auch völlig daneben.

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