Gibt es diese Möglichkeit bzw. Vorschrift wirklich (ein Vater meint nämlich, die Noten wären nicht rechtens)?
Ich habe dazu nichts in der Art gefunden, kann jemand von euch etwas dazu sagen?
Gibt es diese Möglichkeit bzw. Vorschrift wirklich (ein Vater meint nämlich, die Noten wären nicht rechtens)?
Ich habe dazu nichts in der Art gefunden, kann jemand von euch etwas dazu sagen?
http://bildungsserver.berlin-b…ungsermittlung-bewertung/
Also da wird im Paket 1 ausdrücklich Kunst mitgenannt, wobei ich jetzt nicht nachgelesen habe, welche Klassenstufe. Ich wüsste nicht davon, dass es so eine Vorschrift gibt. Zudem:
Ich würd mich da gar nicht verrückt machen, sondern den Vater bitten, dir entsprechende Vorschrift oder Rechtsgrundlage zu zeigen. Wir sind ja alle stets lernwillig.
Zumal es ja wieder nur um ein anderes Elternteil geht und Susannea nicht als unterrichtende Lehrkraft betroffen ist.
http://bildungsserver.berlin-b…ungsermittlung-bewertung/
Also da wird im Paket 1 ausdrücklich Kunst mitgenannt, wobei ich jetzt nicht nachgelesen habe, welche Klassenstufe. Ich wüsste nicht davon, dass es so eine Vorschrift gibt. Zudem:
Ich würd mich da gar nicht verrückt machen, sondern den Vater bitten, dir entsprechende Vorschrift oder Rechtsgrundlage zu zeigen. Wir sind ja alle stets lernwillig.
Danke, ich habe nämlich in den VV auch nichts dazu gefunden, dass ein Fach ausgenommen wäre (außer eben in Fremdsprachen Einschränkungen zur schriftlichen Bewertung).
Da der Vater gerade alle anderen Eltern verrückt macht und behauptet irgendein hochtrabendes Institut würde ihm die Paragraphen zuschicken (was für mich schon wieder sehr ominös klingt), wollte ich eben hören, ob jemand etwas gefunden hat oder kennt. Denn das müsste ja irgendwo auch online sein.
Und auch wenn ich den Quereinsteiger bekanntlich nicht mag, nun hat er endlich mal klare Kriterien für die Kunstarbeiten angegeben und bewertet er danach nachvollziehbar (so wie ich das ja erwarte), dann kann man ihm nicht mit solchen Dingen quer kommen. Denn das wäre ja wenn ein Punkt, die die Schule komplett ändern müsste und man nicht ihm anlasten könnte! Deshalb eben die Nachfrage, denn alle Eltern gegen ihn aufzuhetzen mit solchen Dingen, die dann vermutlich nicht mal stimmen, bringt uns in keine Richtung weiter.
Ist ähnlich wie in Berlin: in Klasse 1 und 2 wären Noten in der Tat nicht rechtens (in allen Fächern!). In Klasse 3 und 4 stellen Noten die Regel dar, Klassenkonferenz und Elternversammlung können aber beschließen, noch weiter bei der verbalen Beurteilung zu bleiben. Das wird aber natürlich nicht für jedes Fach einzeln verhandelt. Der Vater könnte also nur dann recht haben, wenn in der Klasse des betreffenden Kindes verbale Beurteilung beschlossen wurde und der Kunstleher trotzdem Noten vergibt...
In Klasse 3 und 4 stellen Noten die Regel dar, Klassenkonferenz und Elternversammlung können aber beschließen, noch weiter bei der verbalen Beurteilung zu bleiben. Das wird aber natürlich nicht für jedes Fach einzeln verhandelt. Der Vater könnte also nur dann recht haben, wenn in der Klasse des betreffenden Kindes verbale Beurteilung beschlossen wurde und der Kunstleher trotzdem Noten vergibt...
Nein, es gibt in Brandenburg nur nach Beschluss der Klassenkonferenz und der Elternversammlung keine Noten. Da bisher keine Klassenkonferenz an der Schule so entschieden hat, wird auf der Elternversammlung gar nicht mehr gefragt. Es gibt also in allen Fächern Noten, er bezieht sich nur auf Kunst. Und das kommt mir eben so vollkommen quer vor.
Susannea, deine Informationen zu Noten in Klasse 1/2 ist mittlerweile überholt.
Es gibt also in allen Fächern Noten, er bezieht sich nur auf Kunst.
Das halte ich in der Tat auch für Quatsch.
irgendein hochtrabendes Institut würde ihm die Paragraphen zuschicken
Das ist ja spannend. Gibt es in irgendeinem Paralleluniversum ein anderes Schulgesetz????
Grundsätzlich könntest du dich jetzt einfach mal zurücklehnen und abwarten womit er da jetzt um die Ecke kommt. Aber wenn der Mann tatsächlich Stimmung macht und andere Eltern "aufhetzt", wäre es ja vielleicht doch angebracht ihm Einhalt zu gebieten. Ich würde ihn in diesem Fall mal direkt zur Schulleitung schicken, in der Hoffnung dass diese ihm die Rechtslage glaubhaft erläutert.
Susannea, deine Informationen zu Noten in Klasse 1/2 ist mittlerweile überholt.
Nein, weil ich einfach zu viel Im Zitat stehen gelassen habe, denn das bezog sich natürlich nur auf die Aussage in 3/4 auf Beschluss der Elternversammlung. 1/2 gabs durch Flex bei uns nie Noten, inzwischen gibt's das ja auch in allen anderen Formen nicht mehr.
Edit: Dazu fällt mir aber gerade ein, sorgt das dann auch endlich für die Abschaffung der unsinnigen Noten in der Vergleichsarbeit in Klasse 2? Wäre ja nur sinnvoll, denn nun gibt's ja keine Begründung mehr dafür. Wobei die auch vorher in Klassen ohne Noten witzlos waren, aber trotzdem drunter standen, weil Vorschrift
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