Hallo zusammen,
ich unterrichte an einer Oberschule in Niedersachsen und bin dort auch PR.
Es geht um die Frage, ob Zwischennoten bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten im Rahmen der erweiterten Befugnisse einer Eigenverantwortlichen Schule vom Schulvorstand beschlossen werden können?
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass gilt: „Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die fürZeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen und über das Verbotvon Zwischennoten entsprechend anzuwenden (…)“
Im Runderlass "Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen RdErl. d. MK v. 13. 11. 2013 - 31-80 009" steht, dass Nummer 7.5 und 7.6 (Lernkontrollen) aus "Die Arbeit an der Oberschule" geändert werden dürfen. Diese beziehen sich doch aber nicht auf die Benotung, sondern vielmehr auf die Zahl der Klassenarbeiten und Ersatzleistungen.
Dennoch lese ich bei der Internetrecherche, dass so etwas durchaus beschlossen werden darf.
Habe ich etwas übersehen? Und wenn ja, kann mir jemand bitte einen entsprechenden Link schicken.
Besten Dank!