TVöD - Jahressonderzahlung

  • Grüß euch, wer hat von euch Ahnung bzgl. der TVöD Jahressonderzahlung?


    Diese wird ja in NRW mit der Ende Novemberbesoldung [Weihnachtsgeld] überwiesen, aber sollte man die E-Gruppierung von E12 auf E13 vor kurzem gewechselt haben, muss dies oder wird dies auch eine Rolle spielen?
    Was ist denn deren Grundlage?


    Euch ein nice weekend ;)

  • Nur der Vollständigkeit halber : Ich gehe mal davon aus, dass wür dich der TV-L gilt.
    Die Berechnungsgrundlage ist meine ich der Durchschnitt aus den letzten drei Monaten. Wenn du also im Oktober gewechselt hast, kommt das anteilig dazu.
    Die volle JSZ gibt es aber nur, wenn du das ganze Jahr beschäftigt warst.

  • Genau, der TV-L, gilt wohl!
    Und ich bin schon etwas länger im öffentlichen Dienst beschäftigt...vorabals Vertretungslehrer etc.
    Somit, sollte es dann wohl der Durchschnitt der letzten 3 Monate sein :)

  • Abend :)


    Kurze Nachfrage zur Beruhigung meiner-/unsererseits!
    Die Jahressonderzahlung für Angstellte Lehrer im "Öffentlichen Dienst" gilt doch weiterhin, sprich das "Weihnachtsgeld" Ende November mit jener Gehaltszahlung!


    Haben nämlich davon gehört, dass dies seit 2017 für die Beamten wegfällt und jene monatlich einen höheren Bezug haben.


    Thx für eure Antwort und gute Nacht :top:

    • Offizieller Beitrag

    Ja, die Umlegung gilt nur für die Beamten.


    Wir haben schon im Kollegium beschlossen, dass die einzige Angestellte uns deswegen zu Weihnachten einen ausgibt. :)


    Kl.gr.Frosch


    P.S.: Ja, das war natürlich ein Witz.

Werbung