Erfahrungsaustausch: Anerkennung des zweiten Fachs durch das MK - Transparenz in den Prozess bringen?

  • Guten Abend in die Runde,
    da mir mein zweites Fach unter Angaben von nicht gerechtfertigten Gründen (u.a. Angaben der Uni und der Fakultäten zu den Kursen, deren Umfang und Ausrichtung wurden schlichtweg missachtet, Credit Points fehlerhaft umgerechnet) abgelehnt wurde,
    versuche ich nun Transparenz in den Entscheidungsprozess in Hannover zu bringen...hat hier jemand ähnliche Probleme und ist auf einem Lösungsweg oder sogar schon am Ziel, der steinigen Anerkennung des zweiten Fachs, angelangt?
    Dann würde ich gerne mal die Erfahrungen und Ansatzpunkte dazu hören. Eine Akteneinsicht in meine Personalakte hat in diesem Fall leider gar nichts gebracht, da dort keine Entscheidungsprozesse vermerkt sind.
    Wer hat noch Ideen für Ansatzpunkte? Mir ist die Person der Sachbearbeitung in Hannover nicht bekannt, Osnabrück erteilte da leider auch keine Auskunft bzw. hat diese selber nicht...
    Vielen Dank und Gruß!

  • Guten Morgen,
    ich hatte auch ziemliche Probleme, dass mir das Zweitfach voll anerkannt wurde. Mir fehlte hier auch die Transparenz und mir konnte keiner sagen, was die Vorraussetzungen dafür sind. Ich habe dann in den unterschiedlichsten Stellen in der Landesschulbehörde angerufen und dort ein wenig genauer nachgefragt. Dies führte dann dazu, dass ich schlussendlich eine Telefonnummer des Sachbearbeiters im Kultusministerium bekommen habe. Nach dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter wurden meine Unterlagen erneuert geprüft und dann wurde es mir anerkannt. Jedoch konnte dieser mir auch nicht erklären, was ich erfüllen muss. Ich glaube ehrlich gesagt die Entscheidungsgrundlage ist der Bedarf. Brauchen sie deine Fächer dringend, wird es auch anerkannt.

  • Hallo und Danke für die Rückmeldung. Bei mir ist es nur an der Schule dringend sowie im Landkreis, jedoch kein offizielles Mangelfach...
    Dann werde ich wohl einfach mehr nachhaken müssen.
    Es ist sehr frustrierend, dass viele elementar wichtige Entscheidungen wie Eingruppierung und Anerkennung von Fächern so willkürlich entschieden werden.
    Haben Sie denn einfach eine zweite Entscheidung mitgeteilt bekommen oder noch Leistungen nachgereicht bzw. nachgeholt?
    Haben Sie auch eine Qualifizierungsmaßnahme gemacht und konnten für das zweite Fach dann unkompliziert die Qualifizierungsmaßnahme nachholen bzw. unmittelbar einsteigen?
    Konnten Sie mittlerweile verbeamtet werden?
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung aufgrund der Erfahrungen mit der Schulbehörde und dem Kultusministerium!

  • Die Schule kann da rein gar nichts machen (hat mein Schulleiter probiert), es ist scheinbar nur eine Entscheidung des Kultusministeriums. Bei mir hat sich jedenfalls die Landesschulbehörde immer darauf zurückgezogen. Ich habe die Anerkennung für das 2. Fach schriftlich bekommen. Ich musste weder etwas nachreichen noch nachholen. Es wurde einfach eine Bescheinigung, über in der Promotionszeit gehörte Vorlesungen, falsch interpretiert. Dies ist aber erst im Gespräch mit meinem Sachbearbeiter im Kultusministerium aufgefallen. Also ohne Nachhaken und über das Studium hinaus gehörte Vorlesungen im Zweitfach, wäre es mir nicht anerkannt worden.
    An der Qualifizierungsmaßnahme konnte ich problemlos schon vorher teilnehmen, da ich das 2. Fach für die Sek I anerkannt bekommen habe und somit schon an den Seminaren teilgenommen habe.
    Ich bin auch mittlerweile Beamter auf Probe. Dazu bedurfte es aber wieder weiterer Telefonate.

  • Ok, viele Dank - bei mir ist es auch ein Missverständnis bzw. mehrere bezüglich der Umrechnung von Credit Points (habe Englisch im Ausland studiert) und hinzu kommt die Unfähigkeit (?), Kurse der Linguistik dem Bereich der Sprachwissenschaft zuzuordnen...Wie dem auch sei, ich darf so lange nur die Seminare für mein Erstfach Deutsch und zu Pädagogik im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme besuchen, für Englisch nich, obwohl ich dies seit Januar und auch in der Oberstufe unterrichte.
    Haben Sie denn mit der Landesschulbehörde vor allem durch einen Sachbearbeiter, der wohlgesonnen war oder durch die breite Masse an Telefonaten punkten können?

  • Ich bin irgendwie wann an eine Mitarbeiterin in der Landesschulbehörde geraten, die mir gesagt hat, ich geben ihnen einfach mal einen Kontakt im Kultusministerium. Ich glaube durch Zufall war dies genau mein Sachbearbeiter.

  • @MagisterArtium Du schreibst, dass du auch Englisch im Ausland studiert hast. Kennt sich jemand damit aus, ob eine Masterarbeit aus dem Ausland credittechnisch auch für das Zweitfach angerechnet werden kann? Für meine MA aus England gab's ordentlich Credits und ich habe noch die Hoffnung, dass das zusammen mit Englisch-Veranstaltunngen, die ich an der Uni hat, fürs Zweitfach ausreicht.

  • guten Abend noch einmal - ich habe nun die Information erhalten, dass ich ohne abgeschlossenes Lehramtsstudium als 'Nichterfüller' gelte und somit nicht über E12 hinaus eingestuft werden kann...wie war das bei Ihnen, lestat1306?


    "Die Eingruppierung ist in § 3 Abs. 1 Eingruppierungstarifvertrag geregelt. Die Eingruppierung der Lehrkraft richtet sich danach nach dem Eingruppierungsregelung der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TVEntgO-L). In der Anlage wird zwischen sog. Erfüllern und Nichterfüllern unterschieden. „Erfüller“ sind Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind. Das sind also Lehrkräfte, die über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule und über ein abgeschlossenes Referendariat verfügen, aber z. B. aufgrund ihres Alters nicht mehr verbeamtet werden können. Hierzu zählen sie nicht, das sie kein Lehramtsstudium haben.
    „Nichterfüller“ die „nur“ eine wissenschaftliche Hochschulbildung abgeschlossen haben, und die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach haben, werden in die Entgeltgruppe 12 eingruppiert (Anlage zum Eingruppierungstarifvertrag, Abschnitt 2, Nr. 2). Hierzu zählen Sie. "

  • Danke @lestat1306. Könnten Sie mir bitte noch kurz erläutern, ob/wie Ihre spätere Verbeamtung mit der Laufbahnbefähigung zusammenhängt?
    Mir wurde gesagt, dass man dann möglicherweise E13 bekommen würde, während Beamten in derselben Rolle eben A14 bekommen.


    @calmac, das sehe ich genauso, hatte nur im April ein Schreiben der Landesschulbehörde erhalten, dass ich vorläufig E12 und bei Anerkennung des zweiten Faches, das sich zu dem Zeitpunkt noch in der Prüfung befand,
    auch rückwirkend E13 bekommen würde - ist also nicht meine Einschätzung sondern die der Behörde gewesen.

  • Man wird bei Vorliegen der Laufbahnbefähigung verbeamtet, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind : z.B. Gesundheit.
    Die NLVO - Bildung verrät schon einiges über den Erwerb der Laufbahnbefähigung für Seiteneinsteiger.


    E12 bekommen diejenigen Lehrer, dessen Studium kein 2. Fach erschließen läßt. Das heißt, sobald das zweite Fach anerkannt wird, bekommt man auch das Geld rückwirkend.
    Das iat vom Studium zu Studium je nach Fachrichtung usw. einfacher oder schwieriger. Nur mit anerkanntem Zweitfach kann man verbeamtet werden. (vgl. NLVO - Bildung, §8?)

  • Hallo,
    ich bin direkter Quereinsteiger, mit wurden 2 Fächer anerkannt + ein Fach Sek1, zu welchem ich auch Qualifizierung bekommen habe. Ich bekomme E12, inzwischen Stufe 2. Ich falle also in den §8 und kann nach 4 Jahren Tätigkeit an der Schule (vorherige Tätigkeit wurde nicht als "den fachlichen Anforderungen entsprechend" anerkannt - das geht meist nur für schulähnliche Lehrtätigkeit) einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Alternativ Antrag auf Höhergruppierung zu E13.
    Mit nur einem Fach bleibt man m.E. auf E12.
    Bei Aufstieg auf E13 gehen einem dafür die Stufen verloren (bzw. so viele Stufen, dass man zumindest nicht weniger bekommt als in E12).


    Zur Anerkennung: Bei mir lief es damals über das MK, aktuell wird die Zuständigkeit an die jeweiligen RA der LSchB übertragen. D.h. dass dort im Moment Mitarbeiter die Prüfungen übernehmen sollen, sich einarbeiten müssen, das ganze erst mal verstehen müssen und sich dann vorrangig um die neuesten Quereinsteiger kümmern.
    Ich habe in der Regionalabteilung Hannover bisher gute Erfahrungen gemacht, die Leute waren auskunfts- und hilfsbereit.


    undichbinweg: Rufen Sie in der LSchB an, oder lassen Sie die Schulleitung Anrufen, wenn gute Kontakte bestehen. Zumindest die Qualifizierung in Englisch sollte auf Basis von Sek 1 Anerkennung eine Option sein, gegen die wenig einzuwenden ist (außer das Seminar ist überfüllt).
    Prüfungen von Fächern (volle Anerkennung) können nachträglich nochmals eingereicht werden, ich denke dass dort im Moment einfach zu viel los ist. Sie sind im Dienst, daher hat das weniger Priorität als andere Prüfungen.

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