Verhauenes EWS-Examen

  • Hallo ihr Lieben!
    Gestern kam der Brief mit den Ergebnissen und schockte mich: Im Ganzen nur 3,28 weil in schriftlichem eine 4! 8o Verstehe das nicht!
    Nun weiß ich nicht, was ich machen soll. Es war zwar ein Freiversuch, aber das alles noch mal wiederholen? Nee, das steh ich nicht durch! Und was ist, wenn ich dann auch nicht besser bin? Kann ich denn eventuell nur die eine Prüfung wiederholen oder müsste ich da alles noch mal machen?
    Nächtes Semester wollte ich meine Zulassungsarbeit schreiben und dann im Sommer den Rest vom Examen machen. Ach man.. Wenn ich alles nochmal mache, dann schaffe ich das so nicht mehr! Wieviel zählt denn dieses EWS überhaupt genau?


    Weiß echt nicht, was ich machen soll. :( Ich bin sooo enttäuscht, weil ich schon dachte, dass ich schon gut war. Wann und wo kann man die Arbeit denn überhaupt einsehen?


    Ach man... :(

  • Keine praktischen Tipps - kenne mich leider absolut nicht mit der bayrischen Prüfungsordnung aus.....


    Aber:


    Und: Kopf hoch, das wird auch wieder besser! Gerade bei Klausuren ist immer auch eine gute Portion Glück ("Treffe ich Ton/Schwerpunkt/Argumentationsmuster etc. des Lesers?" - man kann ja leider nicht wie im Mündlichen Verständnisprobleme noch spontan klären) dabei und vielleicht gibt es eine Möglichkeit, die Note irgendwie auszugleichen? Bekomme doch erst einmal heraus, wieviel das Ganze überhaupt zählt und überleg dir dann, ob du den Freiversuch nutzt oder einfach auf die anderen Prüfungen hoffst.


    Viele Glück und liebe Grüße,


    carla

    Nehmen Sie die Menschen so wie sie sind.
    Es gibt keine anderen

    Einmal editiert, zuletzt von carla ()

  • Hi Jassy,



    mach dir mal keinen Kopf...ist zwar ärgerlich, aber es geht bestimmt weiter, und demnächst auch besser!!!
    Ich hatte in der mündlichen GE-Prüfung eine 4, die richtig reingehaun hat, weil ich nur einen Klausur schreiben musste....
    Ich bin trotzdem im Ref, und auch wenn ich mich wegen des Gesamtdurchschnitts noch ärgere (StEx 1 und 2 werden ja zusammengezählt in NRW), kann ich halt nix dran ändern. Du bist durch -- freu dich!
    Und jetzt konzentrier dich auf die nächsten Aufgaben.


    ...aber feier erst mal deinen Erfolg (auch wenns nicht so gut war, wie du es dir erhofft hast..)


    Tina

  • Hey Jassy!


    Ich hab leider keine Tipps für Dich, da ich weder in Bayern bin, noch bereits das Examen gemacht habe, sondern wünsche dir nur alles Liebe. Kopf hoch!! Ich kann verstehen, dass dich das echt ärgert.



    Liebe Grüße
    Katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    • Offizieller Beitrag

    Hi Jassy,


    auch von mir


    Wenns geht, würd ichs nicht noch mal machen! Bestanden hast du es ja und die Gesamtnote kann sich doch noch verbessern oder hab ich das falsch verstanden?


    Ich hab ja grad ne ähnlich doofe Situation wegen eines verhauenen UBs gehabt. Aber ihn nicht noch mal zu machen, finde ich jetzt auf jeden Fall besser, weil man 1. nicht weiß, wie er ausfällt und 2. dafür noch eine ganze Menge Stress auf sich nehmen muss - so wär es doch bei dir auch!?


    Letztlich weiß ich nicht, wieviel das 1. Staatsexamen letztlich überhaupt bei der Einstellung in Bayern zählt. Ich kann dir von meiner heutigen Warte aus nur raten, dich deswegen nicht allzu verrückt zu machen. In den meisten Bundesländern wird das 1. Examen nur als minimaler Teil in die Gesamtnote einbezogen (*seufz*).


    Das wird schon :)


    Schone deine Kräfte für den Rest, meint eine müde Referendarin ;)


    LG, Melosine

    • Offizieller Beitrag


    Ich kann mich den anderen nur anschließen:
    Erkundige Dich erstmal, was genau die Note zählt (Prüfungsordnung). Ich hatte auch einen "Ausrutscher" in Psycho mit ner 3,7, was allerdings nicht nur an mir sondern auch an den Prüfern lag (die sind bekannt dafür schlechte Noten zu verteilen). Man kann eben immer auch Pech haben. Im Endeffekt zählte die Note 1/14 der Gesamtnote, also fiel sie kaum ins Gewicht.


    Dagegen war ich felsenfest davon überzeugt, in Grundschulpädagogik schriftlich höchstens ne 3,0 zu haben, weil ich ganz schönen Müll und ziemlich unstrukturiert geschrieben habe aber anscheinend wollte der Prüfer gerade das lesen - 1,3.


    Wiederholen würd ich die Prüfung nur, wenn sie viel zählt (sagen wir z.B. 1/3 oder 1/2) und Du glaubst, Dich verbessern zu können.


    Gruß leppy

  • Hallo Jassy,


    erst mal Kopf hoch!


    Das EWS insgesamt zählt nach neuer Prüfungsordnung in Bayern 1/8 des ersten Staatsexamens. Und das wird 50:50 mit dem zweiten verrechnet, insgesamt sinds für die Einstellungsnote also 6,25 Prozent, das kannst du sicher noch irgendwie ausgleichen, oder?
    Klar, dass dich das jetzt ärgert, aber irgendwann ist es nicht mehr so schlimm. Ich glaub ich würd mir EWS nicht nochmal antun, vor allem weil die Fragen im Schriftlichen ja eh meistens ziemlich unberechenbar sind...


    Aber wie auch immer du dich entscheidest: Viel Glück weiterhin!


    Lelaina

    Give me a simple life
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    And a cushion for my head.

  • Hallo!


    Wieviel EWS zählt, weiß ich nicht mehr so genau, aber das müssten eigentlich welche aus deinem Studium wissen. Bei uns wusste es immer irgend jemand. Insgesamt war es glaube ich schon aber relativ viel, so 1/3 oder so. Aber eine 4 im Schriftlichen ist völlig normal...


    Wann Einsichtnahme ist, müsste irgendwann an irgendeinem schwarzen Brett aushängen. Da ist man dann auf die Mund-zu-Mund-Information angewiesen. Allerdings ist das Ganze nicht sonderlich aufschlussreich...


    Ansonsten kann ich auch nur sagen: Kopf hoch!


    Liebe Grüße,
    biene maja


    P.S.: Ich bin übrigens das erste Mal (auch Freischuss) mit einer schriftlichen 5 durchgefallen...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    biene maja: Bei den Grundschullehrern zählt das EWS deutlich mehr als bei den Gymnasiallehrern- damals und heute sehr zu meinem Bedauern, denn
    a) war ich da richtig gut und
    b) wären dann vielleicht einige Lehrer in EWS qualifizierter


    Jassy: aber zum Glück für dich hat Lelaina Recht. Das EWS zählt beim Gymnasiallehramt nicht sonderlich viel.
    Also, Kopf hoch und umso mehr auf die anderen Prüfungen konzentrieren!
    Das wird schon noch!
    Liebe Grüße, etanera

  • Hallo ihr Lieben!
    Ich danke euch vielmals für die vielen lieben Antworten! Nun geht es mir schon ein wenig besser. *seufz*
    Große Lust das alles nochmal zu machen, hab ich ja auch nicht. Vor allem nicht alles, wenn dann nur das Schriftliche, aber ob das geht, weiß ich ja eben nicht.


    Lelaina, ich hatte noch nach alter LPO das Examen gemacht, wie zählt das denn da? Auch 1/8 der GEsamtnote? Das ist ja wirklich nicht besonders viel.


    Melosine, ja du hast Recht, ich hatte dir ja auch geschrieben mit deinem UB, dass du es lieber lassen sollst, wenn du nicht mehr die Energie dafür hast.


    @All, wie es aussieht würde es bis jetzt keiner von euch nochmal machen, oder?
    Vielen Dank jedenfalls für eure lieben Antworten, eure Anteilnahme hilft mir schon sehr.
    Wenn noch jemand was dazu sagen möchte, bitte gerne.

  • Ruf doch beim Prüfungsamt an. Eine Freundin (aber in NRW) hat direkt nach ner verhauenen Prüfung dort nachgefragt. Da sie eine mündliche total verhauen (also 5) hatte und es kein Freischuss war musste sie in dem Fach beide (schriftl. + mündl.) wiederholen.
    Die kennen die Prüfungsordnung am besten.


    Und ein verhauenes EWS Examen heißt noch lange nicht, dass das nächste nicht besser werden kann. Jetzt weißt du schon was auf dich zukommt und das hilft beim 2. Versuch.
    Die Freundin hat es beim 2. Versuch sogar besser gemacht.

  • Sarah, hab ich gerade gemacht auf deinen Rat hin.
    Nunja, man muss alles wiederholen, ein Aufsplitten geht leider nicht. :( Dann wars das wohl, alles mache ich nicht nochmal.

  • Hallo Jassy!!!


    Oh ja, das kenne ich: Man hat eigentlich ein richtig gutes Gefühl, ist froh, die Sache hinter sich zu haben und dann kommt plötzlich dieser Brief und man denkt, das darf doch alles gar nicht wahr sein!!
    Ganz wichtig: Nerven bewahren und nach vorne blicken!! Lieber den Ausrutscher in einem "kleinen", nicht so wichtigen Fach und die anderen Sachen richtig gut gemacht!!
    Lass dich bloss nicht verrückt machen!!
    Kopf hoch ;)
    slumpy

  • Danke Slumpy für deine Aufmunterung, das ist lieb von dir! :)

  • Hallo!


    Für die alte LPO weiss ichs nicht auswendig, musst halt reinschauen.
    Wenn du allerdings den Rest des Examens nach der neuen LPO machst (was ab Herbst 2005 ja nicht mehr anders geht), dann zählt die Notenberechnung der neuen LPO, d.h. es sind wirklich 6,25%.


    Liebe Grüße,
    Margit

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  • Ach die alte LPO gilt ja nur noch bis Herbst! Daran hatte ich ja gar nicht mehr gedacht!
    Naja, ist auch egal, dann zählt es halt 1/8. Das ist nicht besonders viel.
    Ich werde es nicht nochmal machen, da ich ja dann alle Prüfungen noch mal machenn müsste und das will ich nicht. Wenn dann würde ich nur das Schriftliche nochmal machen wollen. Außerdem kann ich ja dann nicht auswählen welche Note ich nehme, wenn ich es jetzt nochmal machen würde und ich wäre dann schlechter oder würde sogar durchfallen, nee, darauf habe ich keine Lust. :(

  • Jassy,



    du fragst X, Du fragst Y, Du fragst Z und fängst dann wieder vorne im Alphabet an - und für Dich bleiben nur mündliche Auskünfte verschiedenen Inhaltes. In einem erweiterten Sinn nenne ich sie alle "Gerüchte", weil DU sie nur wie Gerüchte hörst.


    Ich hätte mir an Deiner Stelle die alte und die neue Prüfungsordnung aus dem Internet geholt oder besorgt und SELBST nachgelesen.


    Es war einer meiner ersten starken Eindrücke als junger Lehrer, dass der eine die Auskunft A gibt, der nächste Z sagt - beide im Ton der 100%igen Gewissheit - und schließlich H im Text steht.
    Seither frage ich nach jeder Auskunft - auch und gerade von Ämtern - "Wo steht das? Wo kann ich das selbst nachlesen?"


    Mir scheint, es gehen nirgendwo so viele Gerüchte um wie im Schulbereich.
    Komisch nur, dass die Lehrer, die doch sogar das Lesen beibringen, eine so große Scheu vor dem Selbstlesen und Verstehen haben.


    Kommt es bei solchen Threads mehr auf den Kommunikationwert als auf ein wirkliches Wissenwollen an ?


    Grüße, Georg Mohr


    PS:
    Es steht die Frage im Raum, ob ich solche Beiträge abspeichere, da ich sie wöchentlich immer wieder einbringen könnte.
    Es besteht auch der Eindruck, dass diese Unselbständigkeit in der Lehrerschaft überproportional häufig vorkommt und als Vorbildhaltung für Heranwachsende sehr unbefriedigend ist.
    Es gibt auch einige sehr gute Beispiele hier im Forum. Sollte so manche / so mancher sich diese guten Beispiele mal zum Vorbild nehmen ?


    Grüße, Georg Mohr

    Glückliche Kinderaugen machen glücklich !
    "Lehren" = beim Lernen unterstützen + "Erziehen" ist noch wichtiger als "Stoff" vermitteln.

  • Hallo Gemo!
    Gerade habe ich mich zum wiederholten male durch die neue LPO1 gekämpft, leider verstehe ich manches nicht ganz.
    Und genau deshalb, weil ich manches alleine nicht verstehe, oder erst, nachdem ich es 1000 mal durchgelesen habe, frage ich hier. Außerdem ging es in diesem Thread von mir auch darum, dass ich mir ein wenig Trost und Aufmunterung erwartet habe, da mein Examen schlecht gelaufen ist. Außerdem wollte ich wissen, wie die andern nun handeln würden. Manchmal hilft es eben, wenn man sich verschiedene Meinungen einholt.
    Wenn ich hier nicht fragen darf, wozu ist das Forum denn gut?
    Ich bin keineswegs zu faul selbst nachzulesen, jedoch hilft es manchmal, wenn man trotzdem noch andere um Rat fragt.






    An die andern:
    Wie gesagt habe ich mir gerade die LPO1 wieder mal durchgelesen. ERst mal habe ich festgestellt,dass sie nun eine neue Adresse dafür haben!
    Nun bin ich leicht verwirrt, in einer Ausgabe vom letzten Jahr der LPO1 stand, dass man für Deutsch nur ein Hauptseminar in NDL oder Linguistik braucht, nun steht plötzlich drin, dass man im Hauptgebiet eins braucht und im ersten Nebengebiet auch! Was stimmt denn nun? Wahrscheinlich das zweite... *seufz*
    Dies ist ja die neuere Fassung. Aber wie lange gilt denn nun die alte? Mein EWS habe ich noch nach altem Recht gemacht. In der LPO selber steht nur dies:
    Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Neunten Verordnung zur Änderung der LPO I vom 5. September 2002 (GVBl S. 429) gelten die Bestimmungen der Absätze 2 bis 6 erstmals für die Prüfungen im Frühjahr 2006. Bis dahin gilt die unten stehende Fassung.
    Absätze 2-6 schließt aber nicht die Zulassungsvorraussetzungen ein, die stehen schon unter Absatz 1. Heißt das jetzt, dass Absatz 1 auf jeden Fall nach neuer Regelung gemacht werden muss (also mit 2 Hauptseminaren), oder wie? Und kann ich dann also im Sommer 2006 nicht mehr nach alter Fassung geprüft werden, auch wenn ich das EWS schon nach alter Fassung gemacht habe?
    Verstehe das wieder alles nicht so ganz. Vielleicht versteht es ja einer von euch besser als ich. ?(
    Wer es sich selber durchlesen möchte, hier der Link
    http://www.servicestelle.bayer…y/LehrPrO_BY_2002_P67.htm

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