Verhauenes EWS-Examen

  • Zitat

    Es steht die Frage im Raum, ob ich solche Beiträge abspeichere, da ich sie wöchentlich immer wieder einbringen könnte.


    Och nö, lass mal!


    Zitat

    Außerdem wollte ich wissen, wie die andern nun handeln würden. Manchmal hilft es eben, wenn man sich verschiedene Meinungen einholt.


    Das scheinst du nicht so zusehen, oder?

  • Gut, ich habe jetzt mit dem Prüfungsamt telefoniert:
    - die neue LPO gilt ab Frühjahr 2006, die Übergangsregelung ist dann beendet.
    - Ich hatte die ganze Zeit die Realschul-LPO und nicht die für Gym, also ich muss doch noch ein Linguistik-HS machen. :rolleyes:

  • Hallo!
    Ich schon wieder... :rolleyes:


    Heute konnte ich Einsicht in meine schriftlihche Prüfung (Schulpäd.) nehmen, welche mit einer 4 benotet worden war. Nunja, wie ich nachlesen konnte, gab der erste Prüfer mir eine "gute drei", wie er schrieb und der zweite "gerade noch mangelhaft!!!!!" so stand es dort. Sie einigten sich dann auf eine 4, wie ich las.
    Ist das denn die Möglichkeit? Die können doch nicht zwischen 3+ und 5- schwanken und sich dann auf ne 4 einigen??


    8o


    Ich dachte echt, ich spinne!
    Was meint ihr, lohnt es sich Widerspruch einzulegen? In der LPO I steht, dass man "konkret und nachvollziehbar schriftlich begründen" muss und dass dann die beiden Prüfer nochmal Stellung dazu nehmen müssen und dann aufgrund der Stellungnahme der Prüfungsaussschuss entscheidet. Dann steht da das: "Erweist sich, dass das Prüfungsverfahren mit Mängeln behaftet war, die die Chancengleichheit erheblich verletzt haben, so kann der zuständige Prüfungshauptausschuss auf Antrag eines Prüfungsteilnehmers oder von Amts wegen anordnen, dass von einem bestimmten Prüfungsteilnehmer oder von allen Prüfungsteilnehmern die Prüfung oder einzelne Teile derselben zu wiederholen sind." Heißt das, dass die ganze Prüfung nochmal gemacht werden muss? Außerdem kann man auch den LAndespersonalausschuss anrufen, welcher das dann überprüft.
    Ja schön, aber davon, dass meine Arbeit dann besser bewertet werden könnte, steht nix drin, nur, dass man die Prüfung evtl noch mal machen soll/muss/kann.


    Was sagt ihr? Soll ich Einspruch gegen das Ergebniss einlegen? Bringt das was? Könnte sich meine Note so verbessern? Oder muss ich dann die Prüfung höchstens nochmal machen?


    Ratlos und sauer. ?( :(X(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jassy,
    nein, Widerspruch würde ich an deiner Stelle keinen einlegen- kostet nur Nerven und die Prüfer werden ihre Note bestimmt nicht überdenken- im Erfolgsfall würdest du nur die Prüfung nochmal machen können bzw. man würde dich darauf hinweisen, dass du ja sowieso den Freischuss hast.
    Irgendwie verstehe ich deine Aufregung auch nicht ganz. Klar ist die Note nicht gut, die Prüfer haben die goldene Mitte gewählt- aber du hattest dich doch eigentlich sowieso dazu entschieden, auf Grund der geringen Wichtigkeit in der Gesamtnote das Ganz auf sich beruhen zu lassen?
    Konzentrier dich doch lieber auf deine Fachexamina!
    Liebe Grüße,
    Hermine

  • Hi Hermine!
    Ja du hast recht, ich bräuchte mich nicht mehr aufregen, da ich ja schon beschlossen hatte, die Note anzunehmen. Das habe ich mir gestern abend auch noch gedacht und dass ich die Arbeit mir lieber gar nicht erst angesehen hätte!
    Du hast wohl auch damit recht, dass die Prüfer sich die Note nicht mehr anders überlegen würden.


    Trotzdem finde ich es merkwürdig, dass einer sagt, ich habe so weit alles drin stehen, was rein muss nur ein paar Lücken sind vorhanden und der andere sagt, dass ich rein gar nichts gewusst habe und die Fragestellung in keinster Weise auch nur gestriffen habe. Das ist shcon sehr komisch, finde ich, und sowas macht mich wütend, da ich nicht weiß wie ich mich selber einschätzen kann. Gut, oder grottenschlecht? Ganz ok, oder Versager? :(

    • Offizieller Beitrag

    Hi Jassy,


    ich kann deine Zweifel / Bedenken /Ärger... nachvollziehen, das ginge mir ähnlich. In der 2. Staatsexamensarbeit ist es z.B. bei uns so, wenn die Prüfersich nicht einigen können, muss ein Drittgutachter ran (und ich glaube ab einem bestimmten Notenunterschied zwischen Erst- und Zweitgutachter sowieso). Das ist ein ganz schön starkes Stück, was dir da passiert ist, aber ich sehe es so wie Hermine, dass nämlich der Einspruch nicht viel bringen wird, zumindest wird deine Note davon vermutlich nicht besser. (Denn dann hätten sich die Herren ja geirrt und müssten das zugeben...)


    Grüße,
    Conni

  • Hallo,
    bei mir wars im EWS-Examen noch krasser: Erstkorrektor: "Herrvorragende Arbeit, Note 1", Zweitkorrektor: "Gerade noch befriedigend", die haben sich dann wegen meines "erfreulich kritischen Argumentationsstils" auf eine 2 geeinigt. Daraufhin habe ich beschlossen, keine Klausureneinsicht mehr zu nehmen, man ärgert sich bloß.
    Kopf hoch! Jetzt im Ref veschwendet man keinen Gedanken mehr daran, was im ersten Examen mal war!


    ginger

  • Conni, ja du hast wahrscheinlich recht, es wird wohl nix bringen zu widersprechen. *seufz* Bei uns ist es auch so, wenn sie sich nicht einigen, dann muss ein dritter korrigieren. Aber sie hatten sich ja geeinigt, das ist ja das dumme. Naja, was solls. *seufz*


    ginger, wow das ist ja ne krasse Bewertung! 8o
    Ja ich habe auch beschlossen keine Korrektur mehr anzusehen, es bringt ja eh nix und ich rege mich bloß auf!
    Finds nur seltsam, wir lernen doch fürs EWS, dass Prüfungen keine Gültigkeit haben, wenn sie von verschiedenen Leuten verschieden bewertet werden. Und was machen die??


    Nunja, die Welt ist ungerecht! :rolleyes:

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