Promotion= Berufserfahrung?

  • Hallo,


    auf Grund der Überzeugung habe ich mich entschlossen nach der Promotion Lehrer zu werden. So weit ich das Merkblatt für den direkten Quereinstieg für das Land NDS verstanden habe, sind die Voraussetzungen für den Einstieg als Beamter auf Probe in meinem Fall gegeben:
    "Weiterhin muss nach Abschluss des Studiums eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit ausgeübt worden sein, die fach-lich an das Hochschulstudium anknüpft, den fachlichen Anforderungen an die künftige Unter-richtstätigkeit entspricht und erkennen lässt, dass die Bewerberin oder der Bewerber zu fachlich selbstständiger Ausübung des Lehrerberufes fähig ist."


    Kann die Promotion mit den dazugehörigen Arbeitsverträgen an einem Forschungsinstitut als Berufserfahrung akzeptiert werden? Wie würden Sie das einschätzen?


    Vielen Dank
    für die Antworten!

  • Beinhaltete das Promotionsverfahren auch eine Lehrtätigkeit oder war sie ausschließlich forschungsbezogen?

  • Lehramtsstudent, wenn es um den Quereinstieg geht, dann geht es nicht um Lehrerfahrung, sondern um irgendeine Form der Berufserfahrung.


    Ich könnte mir vorstellen, dass Berufserfahrung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter geht, aber letztendlich hängt das bestimmt auch davon ab, wie dringend jemand gebraucht wird.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • ja, es waren ca. 14 Monate Betreuung und Tutorials. Ich bräuchte aber dann als Nachweis eine Bescheinigung (die man in der Regel als PostDoc nicht braucht, d.h. man bekommt diese nicht automatisch), dass ich auch als Tutor und Betreuer tätig war. Ohne diese Tätigkeit würde die Promotion nicht zählen?

  • Während der Promotion bist du doch als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt, genauso wie Postdocs oder an Forschungsinstituten. Somit sollte es als Berufserfahrung gelten. Falls du jedoch keine volle Stellen hast, was ja meist üblich ist, könnte ich mir vorstellen, dass sie ggf. darüber meckern.

  • Lehramtsstudent, wenn es um den Quereinstieg geht, dann geht es nicht um Lehrerfahrung, sondern um irgendeine Form der Berufserfahrung.


    Ich könnte mir vorstellen, dass Berufserfahrung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter geht, aber letztendlich hängt das bestimmt auch davon ab, wie dringend jemand gebraucht wird.


    also ich habe bis jetzt ein Angebot in NRW von einem Privatgym (dort wäre das wahrscheinlich 2 J OBAS und Festanstellung nach TV-L und ich wäre dort "dringend gebraucht") und ich habe auch von einem Gym in NDS eine positive Rückmeldung erhalten. Dort habe ich mein Abi gemacht und ich würde mich gern dort etablieren (aus mehreren Gründen). Die Frage war dann, ob ich nach TV-L unterrichte (wovon mir mein ehem. Schulleiter abgeraten hat) oder die Voraussetzungen für die Verbeamtung auf Probe erfülle. Wenn ich versuche das Merkblatt logisch durchzugehen , scheint mir der Text so, dass ich Kriterien erfülle, nur diese Passage "dass die Bewerberin oder der Bewerber zu fachlich selbstständiger Ausübung des Lehrerberufes fähig ist" stört mich. Wenn man das ganz formal versteht, dann bedeutet das m.E. richtiges Unterrichten der Schüler, was aber dann nicht ganz logisch erscheint, denn ohne Lehramt oder ähnl. kann man das eigentlich nicht machen und wenn jemand die Lehramtbefäh. hat, verliert der Absatz komplett den Sinn.

  • Während der Promotion bist du doch als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt, genauso wie Postdocs oder an Forschungsinstituten. Somit sollte es als Berufserfahrung gelten. Falls du jedoch keine volle Stellen hast, was ja meist üblich ist, könnte ich mir vorstellen, dass sie ggf. darüber meckern.

    ja, ich war auch angestellt am Max-Planck Inst. Warum sollte man wegen der Teilzeit meckern? Das ist ja immer noch eine Berufserfahrung.

  • Keine Ahnung warum sie meckern sollten, ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass sie ziemlich genau sind. Ich habe z.B. an einem Fraunhoferinstitut in der Nachwuchsförderung gearbeitet, sprich ich habe mit Schülern gearbeitet. Dies wurde mir dann nicht anerkannt, da ich zwar chemisch bzw. physikalische Inhalte unterrichtet habe, diese jedoch kein Teil der Schulchemie bzw Schulphysik darstellten. Allgemein war bei mir der direkte Quereinstieg ein steiniger weg.

  • Keine Ahnung warum sie meckern sollten, ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass sie ziemlich genau sind. Ich habe z.B. an einem Fraunhoferinstitut in der Nachwuchsförderung gearbeitet, sprich ich habe mit Schülern gearbeitet. Dies wurde mir dann nicht anerkannt, da ich zwar chemisch bzw. physikalische Inhalte unterrichtet habe, diese jedoch kein Teil der Schulchemie bzw Schulphysik darstellten. Allgemein war bei mir der direkte Quereinstieg ein steiniger weg.

    die Begründung des Amts bezieht sich dann genau auf den Satz "dass die Bewerberin oder der Bewerber zu fachlich selbstständiger Ausübung des Lehrerberufes fähig ist". Also heisst das dann, dass man 1. Schüler unterrichten muss und 2. Der Unterrichtsstof muss dem Schulstof entsprechen, nur dann zählt das als Berufserfahrung. Als Folge stellt sich natürlich die Frage, wo so eine Berufserfahrung überhaupt möglich ist bei einem Quereinstieg?!? Wenn man in meinem Fall die Promotion nicht als Berufserfahrung anerkennt, dann hat sich für mich auch die Geshichte mit OBAS erledigt ((((

  • Ob sie dir die 4 Jahre anerkennen, wirst du erst erfahren, wenn denn Unterlagen genau geprüft werden. Dies wird erst ernsthaft gemacht, wenn du ein Stellenangebot hast. Eine weitere kritische Frage ist, ob dir beide Fächer anerkannt werden. Ohne die Anerkennung von zwei Fächern, kannst du nicht verbeamtet werden.

  • Ob sie dir die 4 Jahre anerkennen, wirst du erst erfahren, wenn denn Unterlagen genau geprüft werden. Dies wird erst ernsthaft gemacht, wenn du ein Stellenangebot hast. Eine weitere kritische Frage ist, ob dir beide Fächer anerkannt werden. Ohne die Anerkennung von zwei Fächern, kannst du nicht verbeamtet werden.

    danke lestat!
    id est die Behörde entscheidet mal so mal so, abhängig von dem Bedarf? Hat denn der Schulleiter auch Einfluss diesbzgl.?
    Weil ich das Procedere nicht genau kenne, wollte ich wissen wie das genau abläuft. Man hat eine Stelle und Zusage der Schule, dann unterschreibt man einen Vertrag und erst dann prüft die Behörde die Unterlagen. Wann erfährt man denn die Entscheidung? Das wäre für mich als einen Familienvater schon wichtig, denn es geht auch um die Kündigung der Mietwohnung, Anmeldungen bei der Schule für die Kinder/Kindergartenplätze, etc.

  • Der Schulleiter kann wohl keinen Einfluss. Bei mir hat er es probiert (da mein 2. Fach erst "nur" für die Sek I anerkannt wurde) und es wurde wohl von der Behörde gesagt, dass wären persönliche Angelegenheiten und sie würden ihm dazu keine Auskunft geben.
    Bei mir war das Procedere folgendermaßen: Ich habe das Angebot von der Schule bekommen, dass sie mich einstellen möchten. Da musste ich dann unterschreiben, dass ich die Stelle antreten möchte. In diesem Angebot steht aber, dass dies unter Vorbehalt gilt, also nur wenn ich formal die Vorraussetzungen erfülle. Dann habe ich noch mal Information von der Landesschulbehörde bekommen, mit der Aufforderung Arbeitsverträge, Zeugnisse und vor allem die Studienordnung einzureichen. Anhand der Studienordnung wird die Anerkennung der Fächer durchgeführt. Meinen Arbeitsvertrag habe ich dann am 1. Schultag unterschrieben und meine Anerkennung der Fächer, die Woche darauf bekommen (aber mit der Anerkennung des 2.Faches Sek I). Bei der Anerkennung der Fächer habe ich mich bis ins Kultusministerium durchtelefoniert. Hier gibt es scheinbar keine klare Regelung und es wird wohl wirklich nach Bedarf entschieden.
    Da ich auch Familienvater bin und eine gute Stelle gekündigt habe, hatte ich zwischenzeitlich auch ganz schön Schweißperlen auf der Stirn. Schlussendlich ist jedoch alles gut ausgegangen.

  • ja, es waren ca. 14 Monate Betreuung und Tutorials. Ich bräuchte aber dann als Nachweis eine Bescheinigung (die man in der Regel als PostDoc nicht braucht, d.h. man bekommt diese nicht automatisch), dass ich auch als Tutor und Betreuer tätig war. Ohne diese Tätigkeit würde die Promotion nicht zählen?

    Diese Bescheinigung erstellt dir das Dekanat deines Fachbereiches.

  • was ich noch gerne wissen möchte. Angenommen die Promotion wird nicht als BE angrechnet aber ich bekomme zwei Fächer anerkannt. Dann bin ich in NDS z.B. als angestellter Lehrer vier Jahre am Gym tätig. Besteht dann die Möglichkeit trotzdem verbeamtet zu werden wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, d.h. nur die Berufserfahrung fehlt (die vier Jahre als Angestellte sollten dann angerechnet werden)?

  • Ja, so wurde mir das jedenfalls am Telefon von der Landesschulbehörde gesagt.

    Danke!
    und falls man ein Fach nur für Sek I anerkannt bekommt (i.e. keine Verbeamtung möglich), besteht dann die Möglichkeit sich für den Vorbereitungsdienst zu bewerben, wenn man bereits als Angestellte an der Schule tätig ist?

  • Denke schon, mir wurde Anfangs im Seminar nahegelegt noch ins Ref zu gehen. Von der Landesschulbehörde wurde mir auch gesagt, dass beide Fächer dann problemlos anerkannt werden.

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