Hallo,
auf Grund der Überzeugung habe ich mich entschlossen nach der Promotion Lehrer zu werden. So weit ich das Merkblatt für den direkten Quereinstieg für das Land NDS verstanden habe, sind die Voraussetzungen für den Einstieg als Beamter auf Probe in meinem Fall gegeben:
"Weiterhin muss nach Abschluss des Studiums eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit ausgeübt worden sein, die fach-lich an das Hochschulstudium anknüpft, den fachlichen Anforderungen an die künftige Unter-richtstätigkeit entspricht und erkennen lässt, dass die Bewerberin oder der Bewerber zu fachlich selbstständiger Ausübung des Lehrerberufes fähig ist."
Kann die Promotion mit den dazugehörigen Arbeitsverträgen an einem Forschungsinstitut als Berufserfahrung akzeptiert werden? Wie würden Sie das einschätzen?
Vielen Dank
für die Antworten!