Kündigen als Beamter

  • Hallo ihr Lieben!


    So, ich kann und will diesen Job aus vielen Gründen, die ich jetzt hier nicht alle darlegen möchte (danke fürs Verständnis!), nach knapp 10 Jahren nicht mehr ausführen.
    Deshalb meine Frage an Euch:


    Welche/r Beamte/r von Euch hat sich schon mal ernsthaft mit dem Thema Kündigung auseinandergesetzt?


    Arbeitslosengeld 1 gibts ja anscheinend nicht, oder gibt es doch irgendeine Chance (die Hoffnung stirbt zuletzt ;))? Wie sieht es mit der Nachversicherung und den Rentenansprüchen aus?
    Wäre Euch für hilfreiche Infos und Tipps SEHR dankbar!


    Schöne Grüße und Chapeau vor allen, die diesen Job gut durchstehen!


    Mr. Meursault

  • Du kündigst nicht, du bittest um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Du bekommst von der BezReg dann einen Bescheid, wo alles z.B. zur Nachversicherung drin steht.
    Dann hat man theoretisch 2 Wochen (?) Zeit, um seinen Antrag zurück zu ziehen.
    Danach wird man aus dem Beamtenverhältnis enlassen und wird nachversichert und hat somit Anspruch auf Rente.
    Geh mal zum Arbeitsamt, die können dir ggf. helfen um nach alternativen Jobs zu suchen.

  • Hier :gruss:


    Ich habe mich auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen, das ist mittlerweile etliche Jahre her. Ich war allerdings kein verbeamteter Lehrer, sondern in der Verwaltung tätig. Zuvor hatte ich mich bereits mehrere Jahre beurlauben lassen (ohne Bezüge), dies, so lange es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ging. Mein Grund für die Beurlaubung damals war die Aufnahme eines Studiums, das weder inhaltlich noch örtlich mit meiner Verwaltungstätigkeit zu tun hatte. Der Antrag auf Entlassung war ein kurzes Schreiben, die Antwort darauf noch kürzer: "Hiermit entlassen wir Sie aus dem Beamtenverhältnis mit Wirkung vom... ." Das wars, erledigt.


    Pensionsansprüche habe ich für die betreffende Zeit im gesetzlichen (anteiligen) Umfang. Versichert war ich schon zu Beginn des Studiums nicht mehr privat, sondern über meinen Vater (während meines Studiums), später dann selbst gesetzlich versichert.


    Kurz gesagt, es GIBT Leute, die das tun ;)


  • Pensionsansprüche habe ich für die betreffende Zeit im gesetzlichen (anteiligen) Umfang

    Du hast tatsächlich Pensionsansprüche, obwohl du jetzt als Angestellte arbeitest?
    Meine Information ist, dass man für die Zeit der Beamtentätigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird und dabei die Arbeitnehmeranteile obendrauf bekommt. Also praktisch so, als hättest du die ganze Zeit als Angestellte gearbeitet (allerdings ohne die VBL-Zulage).
    Problematisch könnte der Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche sein, da du ja keine Ansprüche auf ALG1 hast. Die Annahme irgendeines versicherungspflichtigen Jobs wäre hier hilfreich.

  • Zitat

    Du hast tatsächlich Pensionsansprüche, obwohl du jetzt als Angestellte arbeitest?


    Naja, anteilig, zumindest hatte ich es immer so verstanden. Aber ehrlich gesagt, das gehört zu den Themen (genauso wie Steuern und alle möglichen AN-Abgaben), die ich mir im Detail nie merken kann :rotwerd:
    Ich vermeide es auch, mir irgendwelche zukünftigen Rentenansprüche auszurechnen. Ich will sie gar nicht wissen, denn wenn es nur nach meinem eigenen Einkommen geht (ohne Berechnung Ehemann), werden diese eh grauslig sein...

  • Ja, und falls ich mir das durchlese, verdränge ich es gleich wieder...

    Warum? Ich würde es schon allein deshalb machen, um zu wissen, ob ich für's Alter vorsorgen muss oder nicht. Ich möchte später nicht in Altersarmut leben, nur da ich zu faul war mich bereits jetzt um meine Altersvorsorge zu kümmern. Einen gewissen Lebensstandard möchte ich schon halten.

  • Eine Pension bekommt man als Beamter im Ruhestand, wer aus dem Beamtenstatus ausscheidet kann schon allein aus diesem Grund keine Pension mehr bekommen. Beim Ausscheiden wird man in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
    Wenn Rentenansprüche, zB aus einer vor dem Beamtenverhältnis liegenden Tätigkeit, bestehen, so werden diese im Ruhestand auf die Pension angerechnet, die Pension sinkt also um den Betrag, den man aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Es ist also gar nicht im Interesse des Beschäftigten, vermischte Ansprüche an beide Systeme zu haben.

  • Die Verrechnung passiert ja aber nur wenn der volle Pensionsanspruch erreicht wird. Sofern man aber darunter liegt, z.B. weil man erst etwas später verbeamtet wurde, werden beide in der jeweilig erworbenen Höhe ausgezahlt.
    Klar ist es einfacher wenn nur ein System zuständig ist, aber ganz so schwarz sieht es mit etwaigen Rentenansprüchen zusätzlich zur Pension dann doch nicht aus.

  • In den meisten Fällen erreicht jemand, der durchgängig vollzeit arbeitet, den vollen Pensionsanspruch als Beamter. Die Verbeamtungsgrenzen liegen in den meisten Bundesländern so, dass man mindestens etwa 30 Jahre im aktiven Dienst ist, mit den Anrechnungszeiten ist man dann in der Regel schon bis auf 3 oder 4 Jahre an den 40 Jahren dran, die man braucht.

  • Wenn jemand vorher schon so lange ins Rentensystem eingezahlt hat, dass er Ansprüche auf eine Rente hätte (mindestens 5 Jahre), wird es relativ schwer gleichzeitig die 40 Jahre für die Pension vollzumachen... :P

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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