Elternzeit tagegenau?

  • Moin,


    für unser zweites Kind möchte ich gerne u. a. das Elterngeld Plus nutzen. Dann muss ich in min. 4 Monate in Teilzeit gehen (zwischen 62,5 und 75 %) und bekomme von der Differenz einen Teil vom Staat. Nun ist meine Frage: Gebe ich die Daten der Teilzeit taggenau an? Also z. B. Geburtstag des Kindes ist 16.4.2018 und ich melde dann Teilzeit an für den 16.2.2019 bis 16.6.2019?
    Oder muss ich das mit den Halbjahren in Einklang bringen?

  • Danke!


    1) Dann kann ich den Antrag für die Teilzeit also auch erst nach der Geburt ausfüllen?


    2) Es handelt sich ja um diesen Antrag: http://www.extra.formularservi…NDANTID=5&FORMUID=030_039


    Nun bin ich etwas verwirrt. Eigentlich müsste man ja nur Nr. 3 ausfüllen, aber unter Nr. 1 gibt es ein Feld für den freien Wunschtag. Müsste bei Teilzeit bedingt durch Elternzeit dann beides ausgefüllt werden?


    3) Bei der Berechnung der Stunden habe ich nun den klassischen Dreisatz angewandt, bekomme aber immer krumme Zahlen raus. Wie berechne ich denn dann das Gehalt.


    Man darf in der Teilzeit maximal 25 - 30 Stunden arbeiten. Das sind 62,5 - 75 %.
    Ausgehend von einem Stundendeputat von 24,5 Stunden sind das dann 15,3 - 18,3 Stunden. D. h. ich darf nicht mehr als 18 Stunden arbeiten, richtig? Wenn ich nun im Antrag 18 Stunden angebe, dann bekomme ich 73,46 % des Gehalts?

  • Hey! Ich kann deine Verwirrung verstehen, bei vielen Formblättern sind bestimmte Fälle nicht bedacht bzw. ungünstig formuliert.
    Es hilft wohl nur ein Anruf, wenn keiner im Forum einen ähnlichen Fall kürzlich hatte.


    Hier in Hessen muss auch bei Beamten die Elternzeit (und damit einhergehend die Teilzeit in deinem Fall) sieben Wochen vor Beginn eingereicht werden. Da tatsächlicher Geburtstermin und damit einhergehend der Mutterschutz noch nicht feststehen, kann auch kein exakter Beginn der Elterzeit eingetragen werden. Daher glaube ich, dass du diesen Antrag erst nach der Geburt einreichen kannst.


    Unabhängig davon sollte die Schule über deinen Plan informiert sein, damit entsprechende Stunden für dich geblockt werden. Ich weiß leider, wovon ich rede... :(

  • Klar, die Schule wird so früh informiert, wie ich über den Stundenplan (eine Woche nach den Sommerferien). :)


    Habe nun geschaut, aber leider ist das für Besserverdiener furchtbar unattraktiv mit der Teilzeit. Da kommt man meist nur auf den Mindestbetrag von 300 € bzw. 150 € pro Monat. Na gut, dann werden es halt mehrere Monate, in denen gar nicht gearbeitet wird und somit volles Elterngeld bezahlt wird. Elterngeld plus ist halt gedacht, um die Verdienstdifferenz von Niedrigverdienern auszugleichen. Ist ja auch richtig, aber würde halt gerne in Teilzeit arbeiten.


    Bei den Stunden bin ich noch unsicher. Muss man volle Stunden eintrage oder kann man auch genau 62,5 % ausrechnen?

  • Nun ist meine Frage: Gebe ich die Daten der Teilzeit taggenau an? Also z. B. Geburtstag des Kindes ist 16.4.2018 und ich melde dann Teilzeit an für den 16.2.2019 bis 16.6.2019?

    Ja, taggenau, nein 16.4.2018 bis 15.8.2018. Aber das muss mit ungefähren Daten (z.B. ab der Geburt bis zum Ende des 4. Lebensmonates) 7 Wochen vor dem errechneten Termin beantragt sein (also die Teilzeit, die Elternzeit nur angemeldet!)


    3) Bei der Berechnung der Stunden habe ich nun den klassischen Dreisatz angewandt, bekomme aber immer krumme Zahlen raus. Wie berechne ich denn dann das Gehalt.

    Genau so, wie du es gemacht hast.


    Bei dem Antrag solltest du nur 3. ausfüllen, denn die andere Teilzeit ist nicht die nach dem BEEG, das macht große Unterschiede!

  • Bei den Stunden bin ich noch unsicher. Muss man volle Stunden eintrage oder kann man auch genau 62,5 % ausrechnen?

    Gibt es bei euch Teilstunden, bei uns nicht, also da waren volle Stunden nötig.


    Habe nun geschaut, aber leider ist das für Besserverdiener furchtbar unattraktiv mit der Teilzeit. Da kommt man meist nur auf den Mindestbetrag von 300 € bzw. 150 € pro Monat. Na gut, dann werden es halt mehrere Monate, in denen gar nicht gearbeitet wird und somit volles Elterngeld bezahlt wird. Elterngeld plus ist halt gedacht, um die Verdienstdifferenz von Niedrigverdienern auszugleichen. Ist ja auch richtig, aber würde halt gerne in Teilzeit arbeiten.

    Da solltest du aber mit Teilzeitarbeit trotzdem mehr Geld haben, als ohne Teilzeitarbeit. Denn auch das volle Elterngeld ist ja gedeckelt!

  • Klar, das stimmt. Habe mir da als Vater nur mehr erhofft. Egal, die Partnerschaftsmonate werden wir wohl trotzdem machen: Meine Frau arbeitet dann 16 und ich 18 Stunden. Sie bekommt dann ca. 340 € als Elterngeld plus und ich halt nur 150 €.

  • Also zumindest in NRW muss das mit anteiligen Stunden gehen (die werden dann über die Jahre verrechnet). Wir haben mehrere Kolleginnen, die 50% arbeiten, da bekomme ich immer die Mitteilung, dass die 12,75 Stunden machen.
    Und die männlichen Kollegen hier machen wenn dann wirklich 2 Monate EZ, nicht EG plus. Wobei einer jetzt überlegt EG plus und die Partnerschaftsbonusmonate zu machen und somit ein Halbjahr lang (bzw. 8 Monate die Stunden zu reduzieren. (Liegt aber auch daran, dass seine Frau in der Zeit dann 4 Monate TZ in EZ mit 25Stunden machen will, damit sie das Geld erhalten).

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Nun habe ich mit der SL gesprochen und es ist alles unproblematisch. Es wurde nur gemeint, dass TZ evtl. nur pro Schulhalbjahr gehe.

  • Nun habe ich mit der SL gesprochen und es ist alles unproblematisch. Es wurde nur gemeint, dass TZ evtl. nur pro Schulhalbjahr gehe.

    Auch das stimmt nicht. Aber das kommt auch etwas darauf an, wie gut ihr aufgestellt sind. Unsere Schulleitung hat das z.B. auch mit dem schnellen Aufstocken gerne genutzt, weil sie so schnell eben bei anderen nichts bekommt (weil da in der Regel nur zum Schulhalbjahr), das ist in Elternzeit total unproblematisch.


    Und je nach Geburtsdatum muss man dann auch gucken, wenn man hinterher Teilzeit arbeitet, ab wann man die beantragt.


    Mein Kind hat z.B. in den Sommerferien Geburtstag, aber das Schuljahr beginnt ja offiziell erst zum 1.8. und erst ab da habe ich dann Teilzeit beantragt, d.h. in den Ferien musste ich regelmäßig ab dem Geburtstag Vollzeit bezahlt werden.

  • Danke. Ja, der Teilzeitantrag ist auch nachgelagert, wenn ich das richtig verstehe. Ich muss nur jetzt schon angeben, wann ich vorhabe Elternzeit (also ganz raus ider TZ) zu nutzen und das geht ja nach Lebensmonaten. Also in LM 11-14 möchte ich elternzeitbedingte TZ machen.

  • Danke. Ja, der Teilzeitantrag ist auch nachgelagert, wenn ich das richtig verstehe. Ich muss nur jetzt schon angeben, wann ich vorhabe Elternzeit (also ganz raus ider TZ) zu nutzen und das geht ja nach Lebensmonaten. Also in LM 11-14 möchte ich elternzeitbedingte TZ machen.

    Genau, das kannst du jetzt schon mit angeben, dann kann der Ag das noch schlechter ablehnen oder bis 7 Wochen vorher beantragen.


    Wenn der AG nicht innerhalb von 4 Wochen ablehnt gilt der Antrag als genehmigt. (das ist dem Land Berlin schon mehrmals zum Verhängnis geworden z.B. , weil damit die Stunden da waren.

  • Juhuu, es hat geklappt. Genauso wie gewünscht. Habe nun zwei Monate EZ ohne Bezüge (Ende ist wenige Tage vor den Sommerferien) und 7 Monate EZ mit TZ (Ende ist knapp in den Sommerferien). Ich danke Susannea nochmals. Übrigens dachte unsere SL, dass man TZ in EZ nur zum Halbjahr beginnen und enden lassen könne. Ich habe die Zeiten mit den Stunden im Antrag ins Freifeld geschrieben, da der Antrag ja nur eine Möglichkeit zulässt.

  • DAs freut mich, dass es geklappt hat.


    Das wundert mich mit dem SL nicht, hier bei meinen Kindern hat der SL ja auch zu mir gesagt, Kollege xy hat Elternzeit beantragt und er müsste jetzt mal hören, ob und wie das Amt das genehmigt und guckte mich ganz verdutzt an, als ich meinte, wenn er die ANGEMELDET hat, dann sind das die Daten, die sie brauchen, denn genau so geht er dann in Elternzeit. Hat ihn etwas überfordert, auch das jetzt ein Lehrer genau zur Geburt eben einen Monat weg ist.

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