So dass die Behörde entsprechend gebriefte Prüfer schickt.
Müssen die überhaupt gebrieft werden?
Soweit mir noch bekannt ist, dürfen die Prüfer die Vornoten nicht wissen bevor sie ihre eigene UPP-Note bekanntgegeben haben. Würden sich die Prüfer wirklich an die rechtliche Vorgabe halten, würde sich ein Briefing erübrigen.