valide Verhinderungsgründe - Schulkonferenz

  • Aber was ist denn, wenn der besagte Kollege Tennistraining hat, Mrs Pace aber einen Italienisch-Kurs in der VHS? Was zählt denn da mehr?

    M.W. gibt’s keine Definition, ab wann die Entschuldigung „gültig“ wäre. Man muss sich halt entschuldigen. Wenn zu wenig anwesend sind, ist die Konferenz nicht beschlussfähig, muss noch mal zusammentreffen und ist dann beschlussfähig, egal wie viele da sind.


    Hier geht’s eher um die Frage der Kollegialität. Will die TE den Kampf ausfechten oder nicht. Gäbe es mit besagtem Kollegen schon lange Knatsch, würde man wohl eher diese Diskussion führen. Ansonsten vielleicht eher in der Geko mal ne sinnvolle Regelung, sich abzuwechseln o.ä.

  • Eien Schulkonferenz wäre übrigens dann ein wichtiges Gremium, wenn da Leute säßen, die etwas entscheiden wollten. Statt dessen sitzen da Lehrer, die von ihren Kollegen mit der Wahl geärgert werden sollten und dann nur warten, bis es vorbei ist. Eltern- und Schülersitze bleiben auch gerne mal unbesetzt.

    Um solche Ämter prügelt man sich nicht, aber wenn man sie hat, muss man sie ausfüllen. Das gilt natürlich zuerst für deinen Kollegen, zur Not aber auch für dich

    Also, bei uns sitzen in der Schulkonferenz nur Lehrervertreter, die sich aktiv für diese Aufgabe bereit erklärt haben. Es handelt sich dabei um eines der wichtigsten Entscheidungsgremien und wir nutzen das durchaus auch aktiv, um durch Antrage an die Schulkonferenz (über den Umweg der GeKo) Entscheidungen gegen den Willen der Schulleitung durchzusetzen.
    Wenn ein ganzes Kollegium solche Mitbestimmungsgremien ausschließlich als Belastung sieht, für die der schwarze Peter dem Kollegen aufgedrückt wird, der sich nicht schnell genug versteckt, darf man sich nicht wundern, wenn Schulleiter Allmachtsphantasien haben und Entscheidungen so treffen, wie sie wollen.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht falsch verstehen: ich halte die Schulkonferenz für sehr wichtig. Würde es sogar machen, aber wir haben andere Leute dabei. Bei uns aber laufen die meisten Themen der Schulkonferenz im Vorfeld schon bei der Lehrerkonferenz und in Arbeitsgruppen, so dass die Schulkonferenz eh quasi nur noch eine gut geprobte Theateraufführung ist. Insofern ein bisschen langweilig.
    Alleine die Schulleiterwahl war besonders spannend, das hätte ich gerne live erlebt :D

  • Bei uns aber laufen die meisten Themen der Schulkonferenz im Vorfeld schon bei der Lehrerkonferenz und in Arbeitsgruppen, so dass die Schulkonferenz eh quasi nur noch eine gut geprobte Theateraufführung ist. Insofern ein bisschen langweilig.

    Ich weiß natürlich nicht, wie das genau bei euch läuft. Bei uns sind die Lehrervertreter aber formal nicht an die Meinung der GeKo gebunden, so dass es hier durchaus Sinn macht, solche Kollegen in die Schulkonferenz zu wählen, die auch wirklich die Interessen der Lehrer vertreten. Außerdem muss oftmals auch noch Überzeugungsarbeit bei den Eltern- und Schülervertretern geleistet werden, so dass man auch hier darauf achten sollte, Kollegen zu wählen, die dazu bereit (und rhetorisch in der Lage) sind.

  • ich würde deiner SL einfach genau das mitteilen - "Tennistraining" ist weder ein Krankenhausaufenthalt noch eine Gerichtsverhandlung.
    Und deine aus diesem Grund nicht erforderliche Vertretung.

    Moin,


    ich würde noch hinzufügen: "Wenn die Schullietung das Tennistraining als validen Verhinderungsgrund ansieht, sollte sie auch an die arbeitsschutzrechtlichen Folgen so später Konferenztermine denken." Konkret hast Du Anspruch auf 11 Stunden Ruhezeit (die Fahrtzeit zählt allerdings zu deinen Lasten als Ruhezeit). Also wenn das abends bis 22 Uhr geht, brauchst am nächsten Tag für Unterricht erst wieder um 9 Uhr zur Verfügung zu stehen. Damit fallen die ersten beiden Stunden am Folgetag für dich dann aus. ;)


    Das Thema "Ruhezeiten" haben wir bei uns alltäglich, weil wir noch die Abendschule haben. Wer da abends im Einsatz ist, hat am nächsten Tag mindestens die ersten beiden Stunden frei.

  • Moin,
    ich würde noch hinzufügen: "Wenn die Schullietung das Tennistraining als validen Verhinderungsgrund ansieht, sollte sie auch an die arbeitsschutzrechtlichen Folgen so später Konferenztermine denken." Konkret hast Du Anspruch auf 11 Stunden Ruhezeit (die Fahrtzeit zählt allerdings zu deinen Lasten als Ruhezeit). Also wenn das abends bis 22 Uhr geht, brauchst am nächsten Tag für Unterricht erst wieder um 9 Uhr zur Verfügung zu stehen. Damit fallen die ersten beiden Stunden am Folgetag für dich dann aus. ;)


    Das Thema "Ruhezeiten" haben wir bei uns alltäglich, weil wir noch die Abendschule haben. Wer da abends im Einsatz ist, hat am nächsten Tag mindestens die ersten beiden Stunden frei.

    Ich habe neulich gehört, dass das nicht für Beamte gilt (NRW), weißt du das zufällig genau?

  • Ich habe neulich gehört, dass das nicht für Beamte gilt (NRW), weißt du das zufällig genau?

    Moin,


    hier die Einschätzung meines Kumpels (Richter am Verwaltungsgericht) dazu:


    Wegen der Vor- und Nachbereitungszeit gelten die normalen
    Arbeitszeitvorschriften nicht für beamtete Lehrer. Das ist in allen
    Bundesländern so. Theoretisch ist damit auch eine überlange Arbeitszeit
    zulässig. Lehrer können ja nicht durch Vorschriften gehindert werden,
    bis tief in die Nacht ihre Unterrichte vorzubereiten oder Klausuren
    nachzusehen, und dafür am nächsten Nachmittag frei zu machen.


    Aber:
    Das Fehlen einer Obergrenze für Lehrer verstößt gegen Art. 3 Richtlinie
    2003/88/EG, die auch für alle Beamten uneingeschränkt gilt. Da die
    Umsetzungsfrist der RL längst abgelaufen ist, muss Art. 3 RL unmittelbar
    angewendet werden. Die kurzen Pausenzeiten dürften gegen Art. 4 RL
    verstoßen. Betroffen könnte außerdem Art. 13 RL sein, wenn der
    Dienstplan extreme Schwankungen enthält.


    Also kann man sagen: EU-Recht schlägt deutsches Recht und von daher gelten die 11 Stunden minimale Ruhezeit dann wieder. Da können sie sich in Düsseldorf, Stuttgart oder sonstwo überlegen, was sie wollen. Brüssel hat auch Vorteile. :)


    Zitat Artikel 3, 2003/88/EG:
    Die Mitgliedsstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird.


    --> Die Frist, die die BRD Zeit hatte, um diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, ist schon lange abgelaufen. Von daher gilt die Richtlinie direkt. Beamte und insb. auch Lehrer sind laut EU-Recht auch Arbeitnehmer.

  • Vielleicht hat dein Kollege 'Tennistraining' nur deshalb angeführt, weil er der Meinung ist, dass dich der wahre Grund nicht angeht....(das also ironisch gemeint war)

  • Vielleicht hat dein Kollege 'Tennistraining' nur deshalb angeführt, weil er der Meinung ist, dass dich der wahre Grund nicht angeht....(das also ironisch gemeint war)

    ...ach du denkst "da habe ich ein Date mit meiner Affäre, aber das geht dich nix an" käme weniger gut? :pfeifen:

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • ... Es handelt sich dabei um eines der wichtigsten Entscheidungsgremien und wir nutzen das durchaus auch aktiv, um durch Antrage an die Schulkonferenz (über den Umweg der GeKo) Entscheidungen gegen den Willen der Schulleitung durchzusetzen. ...

    Klingt toll demokratisch, nenne mir doch bitte eine einzige Entscheidung dieser Art von Belang :top:

  • @ Krabappel: Ob Jahrgangsmischung eingeführt wird, welche Schreibschrift verwendet wird, wer beim Schulleiterstellenbesetzungsverfahren teilnimmt....

  • @ Krabappel: Ob Jahrgangsmischung eingeführt wird, welche Schreibschrift verwendet wird, wer beim Schulleiterstellenbesetzungsverfahren teilnimmt....

    Abgesehen davon, dass ich mir nicht gut vorstellen kann, dass das Kollegium in Fragen der Schreibschrift den SL umgehen möchte, ist die im Lehrplan verbindlich festgelegt. Jahrgangsmischung müsste bei uns das Schulamt durchwinken.


    Vielleicht gibt WillGs Konferenzordnung ja mehr her, würde das wirklich gerne wissen!

  • Reduzierung der Klassenfahrten (Fahrtenkonzept); Abschaffung der Projektwoche; späterer Unterrichtsbeginn; Verteilung der Budgetmittel (LMF/Fortbildungen etc.)


    Die klassischen Themen eben, die der Schulleiter gerne mal in der GeKo abwürgt mit "Daran kann man nichts ändern."
    Im Regelfall gibt es dazu eine Personalversammlung, in der die Stimmung/Meinung des Kollegiums abgeklärt wird. Wenn dort ein eindeutiges Meinungsbild ensteht, stellt der PR in der GeKo den Antrag, eine bestimmte Änderung in der Schulkonferenz zu beantragen. Dann gibt es eine geheime Abstimmung. Der Antrag muss dann der Schulkonferenz vorgestellt werden, wo ihn die Lehrervertreter (zum Teil sind das auch Mitglieder des PR) gegenüber den Eltern und Schülern vertreten muss. Dann gibt es eine Abstimmung und wenn der Antrag durchgeht, kann sich der Schulleiter auf den Kopf stellen.


    Wichtig ist halt, dass die Kollegen - oder zumindest der PR - die Mitbestimmungsrechte der GeKo und der Schulkonferenz kennt und gezielt einsetzen kann. Und dass zumindest der PR keine Angst vor der Schulleitung hat.

  • @Krabappel: In BaWü ist die Schreibschrift nicht im Lehrplan festgelegt.Es steht da: Die SuS lernen eine "verbundene Schrift." Das kann die Lateinische Ausgangsschrift, die Vereinfachte Ausgangsschrift oder die Schulschrift sein. Bei uns nimmt die SL an der Schulkonferenz teil. Bei euch nicht?

  • Valide Gründe dafür, einen wichtigen dienstlichen Termin nicht wahrzunehmen, sind valide Gründe. In unserer Qualifikationsstufe Als Lehrer und Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst entsprechender Gehaltsstufe sollte das offensichtlich die Entscheidung des entsprechenden Arbeitnehmers sein. Wie damit umzugerhen ist, wäre dann die Entscheidung der entsprechenden Arbeitsgruppe, bzw. des entsprechenden Fachvorgesetzten. Prinzipiell glaube ich also einfach der Ansage des Mitarbeiters, dass er oder sie an dem Termin verhindert ist. (Ich handhabe das übrigens nicht anders bei meinen eigenen Studierenden.)


    Würde ich an der Stell des OP die Sache diskutieren? Nein. ich würde das konkrete Problem lösen und die Arbeit leisten. Würde ich es dem Dienstvorgesetzten melden? Kommt drauf an. Bei den ersten paar Malen wäre ich geduldig, irgendwann würde ich ungehaltener, deutlicher und penetranter.

  • Nein. ich würde das konkrete Problem lösen und die Arbeit leisten.

    das kann man auch vom Tenniskollegen erwarten. Das Problem wäre nur dann symmetrisch, wenn es sich um gleichermaßen Verpflichtetet handelte. Tut#s aber nicht, es geht um ein reguläres Mitglied und einen Nachrücker.

    Bei den ersten paar Malen wäre ich geduldig, irgendwann würde ich ungehaltener, deutlicher und penetranter.

    Ich ließe das dem Tenniskollegen maximal einmal durchgehen. Und dann auch nur mit der klaren Ansage, dass es sich um eine Ausnahme handele.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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