Klausurfeedback in der Personalakte - Was kann ich tun ?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage und hoffe, dass sie in diesen Bereich passt. Aber vielleicht mal von Anfang an:


    Im vergangenen Schuljahr kam der damalige Schulleiter auf mich zu und bat mich darum, dass ich ihm die Geschichtsklausuren vor der Rückgabe gebe. Er begründete dies damit, dass ich angeblich in der Vergangenheit den Fehlerindex nicht immer korrekt berechnet habe. Nun gebe ich zu, dass ich vielleicht im Gegensatz zu den Deutschkollegen das eine oder andere übersehe. Das ist auch bei anderen KollegInnen so. Gut, ich habe es einfach mal hingenommen. Ich wollte ja nicht schon wieder Streit anfangen. Ich habe auch ein schriftliches Feedback erhalten, wo - naja, ich war nicht sonderlich überrascht - mir mal wieder in Manier eines Krümelkackers (sorry) einzelne vergessene Kommas oder Unsauberheiten im Ausdruck, die ich nicht angestrichen habe, vorgehalten wurden. Noch einmal zu Erinnerung: Es war eine Geschichtsklausur, kein Deutschaufsatz. Ich bin kein Deutschlehrer. Nun gut, habe dieses Schreiben gelesen und dachte, dass es damit gut wäre. Meine Hoffnung war auch, dass mit seiner Pensionierung die Sache erledigt sei.
    Als ich nun kürzlich Einsicht in meine Akte nahm, fand ich dieses Schriftstück darin. Es war keine Rede davon, dass dies in die Akte kommt. Ich habe es auch nicht unterschrieben und schon gar nicht akzeptiert. Meine Frage ist nun, kann ich verlangen, dass dieses aus meinen Unterlagen entfernt wird ? Ich bin nämlich nicht bereit, dass dieses Spielchen bei der neuen Schulleitung so weitergeht.

  • Lies dich doch mal ein, was Personalaktenführung angeht. Soweit ich weiss, muss veralteter und unwichtiger Kram (nach 2 Jahren) raus.


    Ich verstehe, dass du gestresst bist, weil du offensichtlich gemobbt ("gebosst") wurdest. Ich würde allerdings auch nicht allzuviel panisches Aufhebens machen. Der neue SL kann so einen sinnlosen Vermerk vielleicht besser einordnen, als einen Mitarbeiter, der verzweifelt versucht, seine Akte zu bereinigen...


    Vertrau erst mal dem neuen Chef, das Trauma wird sich bestimmt nicht wiederholen :top:

  • Gibt es nicht klare Vorgaben, was alles in einer Personalakte gespeichert werden darf und was nicht?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Es ist schon etwas ungewöhnlich, dass ein SL so dezidiert einfordert, dass Kollegen die Sprachrichtigkeit mitbewerten, im Recht ist er aber! Das ist eben nicht allein die Aufgabe der Deutschlehrer, sondern hat in allen Klausuren zu erfolgen. Die Klausuren durchzusehen, gehört wiederum zu den Aufgaben der SL. Und natürlich ist das Thema Klausuren und Korrekturen ein Kriterium unter vielen bei den Laufbahnbeurteilungen.


    Offensichtlich bist du mehrfach darauf hingewiesen worden, dass du die Sprachkorrekturen gründlicher machen sollst. Dann tu es doch einfach und dein neuer SL hat keinen Grund zur Kritik. Oder es ist dir zu lästig und du lebst damit, dass das halt aufgefallen ist.


    Da du sicher längst verbeamtet und wahrscheinlich auch befördert bist, kann dir dieses Blatt sowieso total egal sein. Außer vor Beurteilungen und Verabschiedungen werden Akten von niemandem gelesen, schon gar nicht gründlich. Bei einem Schulwechsel wird die Akte nicht an deinen neuen SL geschickt, sondern allenfalls der Inhalt der alten Nebenakte in die Hauptakte bei der Bezirksregierung umgeheftet, aber meist nicht einmal das. In jedem Fall interessiert dieses Blatt keine Sau, wenn du nicht selber Wind darum machst.

  • Ich kenne das gar nicht, dass in nicht-Deutsch Klassenarbeiten die deutsche Sprache per se mitbewertet wird (abgesehen von extremen Fällen und natürlich wenn dadurch auch der Inhalt leidet).


    Ist das auch bei anderen hier im Forum üblich?

  • Ich habe gelernt: 20% der Note sind Darstellungsleistung (dazu gehören aber auch der Aufbau, verwendung von Fachtermini, richtiges Zitieren...)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich kenne das gar nicht, dass in nicht-Deutsch Klassenarbeiten die deutsche Sprache per se mitbewertet wird (abgesehen von extremen Fällen und natürlich wenn dadurch auch der Inhalt leidet).


    Ist das auch bei anderen hier im Forum üblich?

    Also in Rheinland-Pfalz gibt es eine Verwaltungsvorschrift, die besagt, dass sprachliche Fehler in jedem Fach von der Lehrkraft korrigiert werden müssen. Vollkommen unabhänging vom Fach. Aus diesem Grund würde ich auch auf keinen Fall das Argument "Ich bin kein Deutschlehrer" bringen. Alle Fächer sind verpflichtet beim Lernen der Sprache mitzuarbeiten. Wie gesagt: Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz.


    Diese Vorschrift besagt weiterhin, dass es bei besonders schwachen Leistungen eine Note Abzug geben kann. Falsch geschriebene Fachbegriffe können Punktabzug geben.

  • Die Frage, wie sprachliche Verstöße in Klausuren zu bewerten ab, hängt von Bundesland und Schulform ab - entscheidend ist immer, welche Rechtsvorschriften gesetzt sind und wie in den Bezirksregierungen die Erlasslage dazu ist bzw. welche internen Regelungen in den Fachkonferenzen gefunden worden sind.


    Für die eigene Schule sollte die Fako-Vorsitzende erste Ansprechpartnerin dazu sein.


    Die Regelungen können völlig unterschiedlich sein. Auf dem Gymnasium in Hessen gibt es meines Wissens Fehlerquotienten in allen Fächern, die Vorschriften in NRW haben den Fehlerquotienten völlig abgeschafft. Für meine Schulform gilt laut APO folgender Passus für deutschsprachige Klausuren:


    Zitat von APO-WbK NRW


    (5) Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind gehäufte Verstößegegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Sie führen inder Qualifikationsphase zur Absenkung der Leistungsbewertung umbis zu zwei Notenpunkte.

    In Zuständigkeitsbereich meiner Bezirksregierung gibt es durch die Fachdezernenten keine näheren Erlasse, an meiner Schule gibt es keine konkreten Fako-Beschlüsse. Was "gehäuft" und "angemessen" ist, bestimme also ich und würde dieses Recht gegenüber meiner Schulleitung auch verteidigen.

  • In Hessen ist die Verordnung für das Abitur auch klar. Darin heißt es sinngemäß, dass sprachliche Fehler anzustreichen sind und ggf. auch zu Abzügen in der Bewertung führen. In meinen Fächern Biologie bzw. Geschichte wären das maximal 2 Punkte.


    Sicher streiche ich auch die Fehler in der Rechtschreibung oder Grammatik an und berücksichtige dies auch im Fehlerindex. Aber ich finde, dass Unsauberheiten im Ausdruck oder Satzbau nicht automatisch mit vollen Fehlern bewertet werden sollten, solange immer noch der Sinn eines Satzes erkennbar ist. Wenn ich einen Satz gar nicht verstehe, dann geht das sowieso zu Lasten des Inhalts. Gerade wenn ich SchülerInnen mit Migrationshintergrund habe, dann kann ich nicht jedes systematisch jeden Kommafehler oder jeder Unsicherheit im Satzbau nehmen, um damit die Bewertung herunterzudrücken. Einige Leute in meinem Kollegium haben da ja eine regelrecht sadistische Neigung.


    Es ist für mich auch immer bezeichnend gewesen, wenn die ehemalige Schulleitung bei allen möglichen Gelegenheiten (Gesamtkonferenzen, pädgogische Tage u.s.w.) davor gewarnt hat, dass ein zu starker Rückgang der Schülerzahlen die Existenz unserer Schule gefährden könnte, auf der anderen Seite jeden Kollegen, der ggf. mal bei der Notengebung etwas Nachsicht gezeigt und die pädagogischen Ermessensspielräume zugunsten eines Schülers ausgelegt hat, bei den Zeugniskonferenzen in einem teilweise sehr zweifelhaften Ton angegangen ist. Da wurde dann buchstäblich Wasser gepredigt und Wein gesoffen.

    • Offizieller Beitrag

    hm....
    WIE sollen das die SchülerInnen (mit Migrationshintergrund oder nicht - nebenbei gesagt: Migrationshintergrund dürfte bei hier geborenen und beschulten Kindern keine "Ausrede" sein, sonst ist es ein ganz klares Schuldeingeständnis der Schule!!) lernen, wenn man nicht darauf hinweist, dass der Stil / Ausdruck / Satzbau "unsauber" ist?
    Sie erhalten mit dem Abitur den höchsten Schulabschluss, haben das Recht, ein Hochschulstudium aufzunehmen, irgendjemand muss ihnen immer wieder aufzeigen, wie man es besser macht. und das ist NICHT die alleinige Aufgabe des Deutschlehrers (am besten des Deutschlehrers der Grundschule und Unterstufe...).
    WIR sind alle für die Bildungssprache zuständig. ob bei Kindern mit Migrationshintergrund, Arbeiterkindern oder nicht lesenden Bildungsbürgertum-Kindern. Das hat nichts mit Sadismus zu tun.
    (dir steht doch immer noch frei, "nur" einen Punkt abzuziehen und alles anzustreichen, aber ernsthaft: SchülerInnen / Menschen ändern oft nur ihr Verhalten, wenn sie den Sinn dahinter sehen. Und wenn es erstmals nur ist, weil es einmal weh getan hat: den Gefallen haben wir denen trotzdem erwiesen.)

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