Überlastungsanzeige als Kopie in Personalakte?

  • Mich interessiert heute, ob so eine Überlastungsanzeige in der Personalakte landet und ob sie (in einem Lehrermangelbundesland Berlin) und ob einem daraus ein Strick gedreht werden kann, so wie man es aus dem Ref kennt ("Sie sind für das Fehlverhalten der Kinder verantwortlich.")

  • In einer Überlastungsanzeige stellst du schriftlich dar, dass die Arbeitsbedingungen so unter Norm sind, dass Gefahr für deine Gesundheit oder die der anderen besteht. Sie ist nicht dafür gedacht, dass man sich darüber beschwert, dass man doofe Elterngespräche hat (ich übertreibe).


    Wenn du also laufend zwei Klassen auf drei Etagen gleichzeitig beaufsichtigen sollst, fachfremd Sport unterrichten musst, Kinder zu unterrichten hast, die fremdgefährdend sind, dann musst du das anzeigen, schon allein um selbst nicht in Schwierigkeiten zu geraten, wenn was passieren sollte.


    Lies mal bei den Gewerkschaften nach.

  • Höchstwahrscheinlich kommt eine Kopie der Anzeige in die Personalakte, was auch sehr sinnvoll ist. Genauso ist es empfehlenswert, selbst eine solche aufzubewahren, ggf. sogar mit Empfangsbestätigung vom Dienstvorgesetzten. Die Überlastungsanzeige dient ja gerade dazu, sich selber vor eventuellen Haftungsansprüchen für Fehler abzusichern, die erst durch die Überlastung zustande kamen und Missstände aktenkundig und damit nicht ignorierbar zu machen.


    Im Übrigen darf eine solche Anzeige zu keinen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen, daher ruhig auch den Personalrat mit einbeziehen, damit die die weitere Entwicklung mit begleiten können. Dass Vorgesetzte auf solche Anzeigen nicht unbedingt freudig reagieren, ist aber auch klar :). Aber nur so können Missstände aktenkundig gemacht werden und damit die Wahrscheinlichkeit zur Behebung deutlich gesteigert werden.

  • Der AG MUSS sogar reagieren.
    Bei Verdi steht’s:



    Wo sollten die Überlastungsanzeigen aufbewahrt werden?
    Zur eigenen Absicherung ist es empfehlenswert, selbst eine Kopie aufzubewahren. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber entsprechend dafür Sorge tragen, dass die Anzeigen aufbewahrt werden. Sachlich richtig wäre die Aufbewahrung in der Personalakte oder in entsprechenden Sachakten, die zentral geführt werden. Die Anzeige dient u.U. als Beweis bei einem eingetretenen Schaden und damit verbundenen geltend gemachten Ansprüchen der Betroffenen, deshalb sollte vor Ort eine Regelung über die Aufbewahrung getroffen werden. Die Überlastungsanzeige ist eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuchs und darf deshalb auch nicht ohne Einwilligung der betroffenen Beschäftigten vernichtet werden.




    Und wenn dir das Wort missfällt, kannst du es auch Gefährdungsanzeige o.ä. nennen.

    Einmal editiert, zuletzt von Krabappel ()

  • Danke für eure Antworten. Inwiefern könnte denn so eine Gefährdungs-/Überlastungsanzeige negativ ausgelegt werden bei zukünftigem Schulwechsel? Hat jemand mit so etwas Erfahrungen oder wie denkt man in der Leitungsebene darüber?

  • Dumme Schulleiter, von denen es jede Menge gibt, werden Überlastungsanzeigen, von denen sie hören, negativ auslegen: "Huuu. Was für eine Lusche. An meiner Schule müssen alle immer 150% geben. Jeden Tag."


    Kluge Schulleiter, von denen es auch jede Menge gibt, werden eine Überlastungsanzeige, als das erkennen, was sie ist: ein Zeichen, dass jemand seine eigene Arbeitskraft realistisch einschätzt, erhalten will und Grenzen setzen kann. Also als das Zeichen einer Kompetenz, die ich im Sinne salutogenen Führungsverhaltens unter Mitarbeitern haben will.


    Ob der Schulleiter ein Dummkopf oder ein verantwortungsvoller, klug führender Mensch ist, kann man im Vorfeld normalerweise nicht wissen, genau wie bei Fachleitern.

  • Ob der Schulleiter ein Dummkopf oder ein verantwortungsvoller, klug führender Mensch ist, kann man im Vorfeld normalerweise nicht wissen, genau wie bei Fachleitern.

    Ich musste gerade laut lachen! Ja, so ist es. Ich erlebe gerade beides. Obwohl unser SL sich schon sehr früh als Dummkopf geoutet hat. Der FL ist leider kein Dummkopf, hat aber dermaßen überzogene Ansprüche, dass es einfach nur abartig ist. Und man kann nichts dagegen machen.

  • Also ich würde sogar darauf bestehen, dass eine Überlastungsanzeige in der Personalakte gespeichert wird.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

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