Sek I Lehrbefähigung

  • Hallo ihr Lieben,
    ich habe als Gymnasiallehrerin eine Stelle für Sek I an einer Sekundarschule im Moment.
    Es ist vorgesehen, dass ich nach der Probezeit an dieser Schule verbeamtet werde. Davor müsste ich die Lehrbefähigung für Sek I erwerben.
    Nun hab ich mich dazu entschieden diesen Weg nicht einzuschlagen. Ich sehe darin im Moment nur Nachteile.
    Wäre es daher möglich nach dem Rechtin NRW weiterhin als Sek II Lehrerin ohne Sek I Lehrbefähigung an dieser Schule zu bleiben?
    Gehaltstechnisch ist die Stelle so wie sie jetzt ist für fast jeden uninteressant, da ich E11 beziehe. Allerdings kann ich so wieder ohne Laufbahnwechsel ans Gymnasium wechseln.


    Lieben Dank für Eure Antworten


    Lisa

  • Ja, ich weiß. Aber ich möchte die Lehrbefähigung nicht haben. Für mich als Gymnasiallehrer ist das aber doch totaler Unsinn?!
    Ich wurde auf eine Sek I Stelle eingestellt. Im Moment bin ich "Quereinsteiger". Das möchte ich so beibehalten.
    In meinem Arbeitsvertrag steht nichts davon, dass ich die Befähigung benötige. Lediglich benötige ich sie für die Verbeamtung. Aber für die Anstellung als Angestellter weiterhin finde ich nichts.
    Ich dachte es gibt vielleicht eine generelle Regelung.

  • Laß dich dazu rechtlich beraten. Es gab früher mal Fälle wo Leute (aus den alten S1/S2-Studiengängen) aus formellen Gründen garnicht eingestellt werden konnten, weil sie diesen halbstündigen S1-Prüfungsteil nicht gemacht hatten.
    Ich weiß nicht mehr genau, wie die Problem-Kombi war. Eventuell rein S2 auf heutige Gym-Stellen, weil die formal S1/S2-Stellen sind.

  • Lieben Dank. Das werde ich machen.
    Im Moment bin ich noch in der Probezeit. Wenn es so sein sollte, dass ich diese Befähigung benötige, würde ich die Schule verlassen. Schade, dass man es den Leuten immer so kompliziert macht...

  • Ja, ich weiß. Aber ich möchte die Lehrbefähigung nicht haben. Für mich als Gymnasiallehrer ist das aber doch totaler Unsinn?!

    Im Normalfall haben Gymnasiallehrer eine Sek I/II-Ausbildung, einfach aus dem Grund, weil es an Gymnasien eine Sekundarstufe I und eine Sekundarstufe II gibt. Es gibt, eher selten, Lehrer, die nur eine Sek II-Qualifikation haben. Die Sek I/II-Qualifikation stellt allerdings eine größere Verwendungsbreite dar, was Bewerbungschancen verbessern wird.

  • Lieben Dank für Deine Antwort.
    Genau. Ich habe "leider" nur eine Sek II Qualifikation. Aber das haben hier in NRW viele.
    Klar das wäre natürlich ein Vorteil. Es scheint aber nicht so zu sein wenn ich die Sek I Quali habe. Wenn es so wäre dass ich dann beide hätte müsste ich ja keinen Laufbahnwechsel beantragen?! Es scheint dann als wenn ich eine oder die andere habe?! Völlig verwirrend....

  • Mich würde tatsächlich interessieren, wei man die Sek-I-Befähigung nacherwirbt, da ich den erwähnten halbstündigen Prüfungsteil auch nicht habe. Mein zukünftiger Seminarleiter sagte mir am Telefon, dass er die auch nachgeholt habe.

  • Hier in NRW soll es so sein, dass es ein Kolloquium zusätzlich zur zweiten Dienstbeurteilung gibt. Angeblich geht es darum um Schulrecht. Ich hab aber auch etwas von Deutschfachdidaktik gelesen.

  • Genau. Ich habe "leider" nur eine Sek II Qualifikation. Aber das haben hier in NRW viele.
    Klar das wäre natürlich ein Vorteil. Es scheint aber nicht so zu sein wenn ich die Sek I Quali habe. Wenn es so wäre dass ich dann beide hätte müsste ich ja keinen Laufbahnwechsel beantragen?! Es scheint dann als wenn ich eine oder die andere habe?! Völlig verwirrend....

    So viele Leute haben eine reine S II Lehrbefähigung nicht, es sei denn sie arbeiten an Berufs- / Weiterbildungskollegs, die (nur) die gymnasiale Oberstufe anbieten. Für ein Gym / Gesamtschule ist man ohne S I Lehrbefähigung so gut wie gar nicht in der SI einsetzbar (zumindest rein rechtlich).


    Man muss auch keinen Laufbahnwechsel anstreben. Ich habe ein paar S I Veranstaltungen belegt, eine kleine Prüfung gemacht (in einem Fach eine Klausur geschrieben, im anderen Fach eine 1/2 Stündige mdl. Prüfung) und hatte dann die Lehrbefähigung für die S I und S II. Mittlerweile heißt der Studiengang Gym / Gesamtschule.

  • Das stimmt nicht. Ich mit meiner reinen SII Lehrbefähigung kann sehr wohl an einem Gymnasium in der Sek I arbeiten. Dafür ist mein Abschluss gemacht. Für das Gymnasium und die Oberstufe.
    Ich kann im Sek I Bereich an Gesamtschulen oder Sekundarschule nur nicht verbeamtet werden wenn ich die Befähigung nicht erlange.
    Doch, wenn du bereits im Berufsleben bist musst du sehr wohl einen Laufbahnwechsel anstreben wenn du von Sek I auf Sek II wieder wechseln möchtest. Uni interessiert doch nicht mehr...

  • So viele Leute haben eine reine S II Lehrbefähigung nicht, es sei denn sie arbeiten an Berufs- / Weiterbildungskollegs, die (nur) die gymnasiale Oberstufe anbieten.


    In Weiterbildungskollegs in NRW sind die ersten beiden Semester der Einführungsphase gleichbedeutend mit der Sek-I an Regelschulen. Aus diesem Grund können an unserer Schulform auch Referendare für das Lehramt Sek I/II komplett ausgebildet werden. Die meisten Weiterbildungskollegs ohne dezidierte Abteilung der Abendrealschule, nehmen aber nur ungerne reine Sek I-Lenrer auf, da deren Verwendungsbreite zu gering ist. Nichtsdestotrotz haben die Mehrzahl der Kollegen in unserer Schulform beide Qualifikationen.

  • Das stimmt nicht. Ich mit meiner reinen SII Lehrbefähigung kann sehr wohl an einem Gymnasium in der Sek I arbeiten. Dafür ist mein Abschluss gemacht. Für das Gymnasium und die Oberstufe.


    Nochmal: dein Sek-II Abschluss ist für die Oberstufe, d.h. er ist an der Hälfte des gymnasialen Bildungesganges, der sowohl Sek-I als auch II umfasst, nicht zu verwenden. Das reduziert deine Verwendungsbreite. Wenn mögliche Bewerbungsoptionen für dich irreleavant sind, fein. Aber bevor du irgendwelche Entscheidungen triffst, solltest du dir vollständige Rechtssicherheit verschaffen!

  • Du hast einen Abschluss, der dich befähigt, in der Sek II zu unterrichten, dein Abschluss ist nicht dazu gedacht, in der Sek I tätig zu sein. Wo liegt sonst der Unterschied von mir als Sek I/II Lehrerin zu dir? Kapier ich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    der ("reine") Sek II-Abschluss (für Gym-Leute) ist eine kleine Erfindung von NRW. Den Abschluss konnte man geschätzt 10 (+?) Jahre an NRW-Hochschulen erwerben, als es das sogenannte Stufenlehramt gab. Mit dem Sek I-Lehramt war man für alle Schulen qualifiziert, die eine Sek I hatten. Auch die Gym, auch wenn die Schulen, die sich das leisten konnten, natürlich lieber Sek I und II-Leute genommen hat. Ein gewisser Anteil an Gym war aber den reinen Sek I - Menschen vorbehalten.
    Kaum jemand, der auf Stufenlehramt Sek II studiert hat, war so verrückt und hat "nur" Sek II gemacht. Die Berechtigung "nach unten", sprich für Sek I, konnte man durch absolut minimalen Aufwand erwerben. Einige Menschen sind aber tatsächlich so verpeilt gewesen, dass sie es nicht gemacht haben, oder dachten einfach "nee, nee, ich will nur in der Sek II unterrichten".


    Dieser Abschluss ist nicht mit dem umgangssprachlich "Sek 2-Lehramt" zu verwechseln, wie die meisten Gym/Ges-Leute ihren Abschluss nennen. Damit haben sie Sek2 UND Sek1 (auch ohne zusätzliche Prüfung) erworben, dafür aber keine Berechtigung, an einer reinen Sek I-Schule ohne gymnasialen Zweig zu unterrichten.


    Wie immer: jedes Bundesland kocht in Zeiten des Lehrermangels sein Süppchen und so verbeamtet NDS zb Gym/Ges-Leute an der Oberschule/Hauptschule/Realschule (und oft mit A13 gelockt), stellt denen auch "relativ schnell" den Rückwechsel auf eine Schule mit Oberstufe in Aussicht, NRW stellt gnädigerweise ein, will aber eine gesonderte Prüfung für die Verbeamtung, usw...

  • Ich hab meine Studium nicht in NRW gemacht. Ich kann sowohl in der Sek I eines Gymnasiums als auch in der Oberstufe arbeiten. Allerdings ist meine Ausbildung nicht für die Haupt- und Realschule. Daher müsste ich die Sek I Lehr Befähigung hier nachholen.
    Weiss nicht was daran nicht zu verstehen ist.

  • Für mich war es auch total verwirrend... Als Gymnasiallehrer bin ich ja auch in der Sek I tätig. Dachte nicht, dass ich hierfür nochmal zusätzlich Art Prüfung machen muss. :-/
    Aber wenn ich diese machen würde wäre es dann so, dass ich auch beide Lehrbefähigungen wie alle anderen Sek I und Sek II Lehrer?

    • Offizieller Beitrag

    Ist es nicht eher so, dass deine "Sek I-"Prüfung eine Prüfung für "reine Sek I-Schulen" ist? So nach dem Motto, wir wollen es dir doch nicht so einfach machen und du musst irgendwas schulartspezifisch machen, wenn du die Verbeamtung haben willst?. Um die A12-Laufbahn zu berechtigen?
    Aber ja, ich teile deine Bedenken, war zum Glück nicht in deiner Lage, habe mich aber tatsächlich in meinen vor-planstellen-Überlegungen schon gedacht, dass ich dann lieber Angestellte wäre, als mir den Rückweg zum Gym zu verbauen...

  • Ja so habe ich es verstanden. Es wäre wohl für Sek I Schulen.
    Ich müsste, um zurück ans Gymnasiumzu kommen einen Laufbahnwechsel "durchmachen". Dann scheint es ja so zu sein oder? Sonst müsste ich die Laufbahn nicht wechseln denke ich.
    Daher habe ich auch Bedanken mich verbeamten zu lassen an der Schule. Anderseits liegen die Stellen für Gymnasiallehrer auch nicht auf der Straße. :( Es ist egal ob Laufbahnwechsel oder "normale" Stelle. Es ist schwer etwas zu finden...

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