Rechtliche Grundlagen und Verfahren für Kurzbeschulung - Schleswig-Holstein

  • Leider fehlt mir gerade das Wissen um die rechtlichen Grundlagen sowie das "richtige" Verfahren für Schleswig-Holstein, wenn ich einem KInd verkürzten Unterricht anbieten will. Ich kenne es nur aus einem anderen Bundesland, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es dort genauso gehandhabt wurde wie in S.-H. ist nicht sehr wahrscheinlich :autsch: Wie immer... jedes BL ist anders... Ich habe eine Schülerin in der ersten Klasse, die nur schwer beschulbar ist. Ein liebes Mädchen, aber nach max. zwei Schulstunden so durch den Wind, dass sie nur noch unter oder quer über dem Tisch liegt, einschläft, weint etc. Völlig fertig das Mädel. Unser Sozialpädagoge hat sie mehrmals angeschaut und schlägt nun vor, den Unterricht für das Kind auf täglich eine Stunde zu verkürzen. Wie geht man vor, um das in "trockene Tücher" zu bekommen? Danke schon mal für Antworten.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • ...schon mal ein wenig Ursachenforschung betrieben?
    Wenn euer Sozialpädagoge das vorschlägt, wird er ja hoffentlich etwas über das "wieso" wissen...? Denn - die Ursachen sollten ja abgestellt werden. Und das erreichst du so nicht...
    sagt das Mädchen denn irgendwas, wenn sie nach 2 Stunden nicht mehr kann, wieso das so ist?

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • ...schon mal ein wenig Ursachenforschung betrieben?
    Wenn euer Sozialpädagoge das vorschlägt, wird er ja hoffentlich etwas über das "wieso" wissen...? Denn - die Ursachen sollten ja abgestellt werden. Und das erreichst du so nicht...
    sagt das Mädchen denn irgendwas, wenn sie nach 2 Stunden nicht mehr kann, wieso das so ist?

    Das ist schon klar, Ursachenforschung wird parallel laufen und es wird auch flankierende Maßnahmen geben. Aber trotzdem danke für den Hinweis. Mich interessiert aber in erster Linie die rechtlich "richtige" Herangehensweise.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • ...schon mal ein wenig Ursachenforschung betrieben?
    Wenn euer Sozialpädagoge das vorschlägt, wird er ja hoffentlich etwas über das "wieso" wissen...? Denn - die Ursachen sollten ja abgestellt werden. Und das erreichst du so nicht...
    sagt das Mädchen denn irgendwas, wenn sie nach 2 Stunden nicht mehr kann, wieso das so ist?

    Ich denke erwünschtes Verhalten kann man nur durch Erfolge kultivieren, wenn das Kind jeden Tag in der Schule nach einer gewissen Zeit scheitert kann es sehr sinnvoll sein, mit diesem positiven Erlebnis den Schultag zu schließen und dann sukzessiv darauf aufzubauen um die Beschulung auszudehnen. Dass an den Ursachen gearbeitet werden muss ist unbestritten, jedoch findet man in der Schule eher selten eindeutige "Ursachen" die "abgestellt" werden können.


    Zu S-H kann ich leider nichts sagen, jedoch in unserem Schulaufsichtsbereich (HE) ist eine verkürzte Beschulung nur im Einverständnis mit den Eltern zu erreichen, daher wäre dies mE nach der erste Schritt, wenn dich alle pädagogischen Fachkräfte einig sind. Evtl. kann mit einer Jugendhilfemaßnahme, falls nicht bereits vorhanden, eine pädagogisch angemessene Alternative herbeigeführt werden.

    Wer immer das tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.


    Henry Ford

  • § 15
    Beurlaubung

    Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag aus wichtigem Grund vom Schulbesuch oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen beurlaubt werden.



    § 21
    Erfüllung der Schulpflicht


    (1) Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt. Anderweitiger Unterricht darf nur ausnahmsweise von der Schulaufsichtsbehörde gestattet werden.
    (2) Die Vollzeitschulpflicht ist durch den Besuch eines Förderzentrums zu erfüllen, wenn die oder der Schulpflichtige einer sonderpädagogischen Förderung bedarf und auch mit besonderen Hilfen dauernd oder vorübergehend in anderen Schularten nicht ausreichend gefördert werden kann. Über die Zuweisung zu einem geeigneten Förderzentrum entscheidet die Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung und Beratung der Eltern.


    Das ist das Einzige, was ich dazu finde. Euer Schulgesetz.
    Ich würde als allererstes die Eltern bitten, ein psychologisches Gutachten erstellen zu lassen. Wenn sie das nicht möchten, könntest du dich darüber informieren, wie der Schulpsychologe herangezogen werden darf. Ob die Info an die Eltern ausreicht, oder ob es deren Zustimmung bedarf.


    Dann würde ich mir Maßnahmen überlegen, deren eventuelle Scheiterung du dokumentierst.


    Verkürzung der Schulzeit ist Aussetzen der Schulpflicht und Bedarf der Zustimmung des Amtes. Und die wollen vermutlich sehr genau wissen, warum und wie lange ihr das so zu handhaben gedenkt. Bei uns wäre das z.B. "bis ein Platz in einer Kinderpsychiatrie frei ist". Und eben, warum andere Fördermaßnahmen nicht gefruchtet haben. Ein "Kind machte erschöpften Eindruck, wir warten mal ab, bis es wieder fitter ist" reicht sicher nicht aus. Zumal eine einstündige (!) Beschulung nicht erwarten lässt, dass das Kind sich an den Schulalltag gewöhnen kann.

  • Wäre denn ein weiteres Jahr im Kindergarten sinnvoll?


    Bei uns (Bayern) ist es bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (ich glaube bis zu den Herbstferien) möglich, ein Kind wieder in den Kindergarten gehen zu lassen. Es ist dann genau so, als ob das Kind bereits bei der Schuleinschreibung zurückgestellt worden wäre (also kein Wiederholen/Durchfallen).

  • Wäre denn ein weiteres Jahr im Kindergarten sinnvoll?


    Bei uns (Bayern) ist es bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (ich glaube bis zu den Herbstferien) möglich, ein Kind wieder in den Kindergarten gehen zu lassen. Es ist dann genau so, als ob das Kind bereits bei der Schuleinschreibung zurückgestellt worden wäre (also kein Wiederholen/Durchfallen).

    Das ist bei uns leider nicht möglich :( Stattdessen sind Rückstellungen nur noch rar und überhaupt schwer durchzusetzen. Die Kinder sollen in der Schule schulreif werden und dann eben die dreijährige Eingangsphase voll ausschöpfen :autsch: Für manche Kinder durchaus sinnig, für andere eine Katastrophe.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Danke dir. § 15 greift hier nicht und auch §21 ist da irgendwie nicht passig. Und ich finde nicht so recht etwa anderes rechtliches. Werde wohl noch einmal beim Schulamt nachfragen, wie man am besten vorgeht. Es sollen ja trotzdem noch andere Maßnahmen laufen, um das Kind zu fördern. So ist zum Beispiel ein Sonderschulpädagoge eingeschaltet, der mit dem Mädchen arbeitet und auch der Schulpsychologe hat Kontakt zur Familie aufgenommen.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Vielleicht gibt es ja auch eine körperliche Ursache, warum das Kind so schnell ermüdet. Ich würde auf jeden Fall die Eltern bitten, das Kind vom Kinderarzt gründlich untersuchen zu lassen (wenn nicht schon geschehen).

  • Verkürzung der Schulzeit ist Aussetzen der Schulpflicht und Bedarf der Zustimmung des Amtes. Und die wollen vermutlich sehr genau wissen, warum und wie lange ihr das so zu handhaben gedenkt. Bei uns wäre das z.B. "bis ein Platz in einer Kinderpsychiatrie frei ist". Und eben, warum andere Fördermaßnahmen nicht gefruchtet haben. Ein "Kind machte erschöpften Eindruck, wir warten mal ab, bis es wieder fitter ist" reicht sicher nicht aus. Zumal eine einstündige (!) Beschulung nicht erwarten lässt, dass das Kind sich an den Schulalltag gewöhnen kann.

    Rückstellung, Kinderpsychiatrie. Viele der Vorschläge zielen auf die Entfernung des Kindes aus der Lerngruppe. Mir ist durchaus bewusst, dass dies hier nicht die Ausgangsfrage war, jedoch kann unter Umständen auch eine pragmatische Lösung erfolgversprechend sein. Sprich mit den Eltern abgesprochene Kurzbeschulung, JH-Maßnahme und flankierende Therapie.


    Und meiner Erfahrung nach kann ein Herantasten an den vollen Schulbesuch erfolgversprechend sein, einen Monat eine Stunde pro Tag, mit dem Kind und den Eltern klar formulierte Kriterien für den Besuch einer zweiten Stunde an einem weiteren Tag etc. Wenn die Kinder sich eine zweite Stunde verdienen und sich dabei als erfolgreich erleben, dann kann sich das extrem förderlich auf die Entwicklung des Kindes auswirken.

    Wer immer das tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.


    Henry Ford

Werbung