Weiß jemand von euch, wie bzw. ob die Zeit im Ausland als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) als Vordienstzeit angerechnet wird, wenn man später verbeamtet worden ist? Wird BPLK-Zeit wenigstens anteilig auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet?
Kurz gesagt für alle, die nicht im Thema sind: BPLKs werden zwar in Köln von der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (Zf A) ausgewählt (die sitzen im Bundesverwaltungsamt) und an Schulen im Ausland vermittelt und bekommen auch einen Dienstausweis des Auswärtigen Amtes als Reisepassersatz, in manchen Ländern sogar Diplomatenpässe als technisches Personal der Botschaft. Es besteht jedoch keinerlei vertragliche Bindung mit der Zf A. Es wird kein deutsches Gehalt gezahlt, sondern eine sogenannte Zuwendung sowie zusätzlich das Ortsgehalt der ausländischen Schule. Mit dieser Konstruktion will man sich wohl jegliche Ansprüche ehemaliger BPLKs vom Leibe halten. Zur Rente: Man kann sich einen Zuschuss zur privaten Rentenversicherung auszahlen lassen oder sich mit 18% vom Brutto gesetzlich rentenversichern lassen, wovon man als BPLK die Hälfte trägt.
Wenn man nun verbeamtet würde und z.B. 6 Jahre BPLK gemacht hat und das gar nicht später als ruhegehaltsfähige Zeit angerechnet würde, würde man über 10% vom letzten Beamtenbruttogehalt an Pension verlieren. Das würde die gesamte BPLK-Zeit langfristig gedacht wirklich unattraktiv machen.
Oder wie sind die Regelungen? – sicherlich auch bundeslandabhängig. Hat jemand Erfahrungswerte? Weiß jemand mehr?