Startort und Ziel bei Exkursionen, wie ist das in Brandenburg in der Grundschule geregelt?

  • Leider finde ich aktuell nichts dazu.


    Mein Problem, normaler Weise gehen die Kinder ja vom Klassenzimmer in den Hort und sind durchgängig versichert. Bisher wurde eine Erlaubnis der Eltern gebraucht, wenn sie direkt vom Bahnhof gehen durften.
    Nun möchte einer der Quereinsteiger einen Exkursion machen, die am Bahnhof beginnt und enden soll. Ist das überhaupt zulässig, ohne Einverständnis der Eltern? Wie sieht das dann aus dem der Versicherung auf dem Weg zum Hort usw.?


    Kann mir da jemand weiterhelfen? Im Netz habe ich leider nichts gefunden, aber evtl. auch nicht nach dem richtigen Stichwort gesucht.

  • Vv Schulfahrten



    (5) Eine Schulfahrt beginnt an einem vorher vereinbarten Treffpunkt innerhalb des Schulortes, der für die betroffenen Schülerinnen und Schüler in Abhängigkeit von ihrem Alter und ihrer Reife zumutbar ist. Mit Zustimmung aller Betroffenen, bei Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern, kann auch ein anderer Treffpunkt vereinbart werden.

  • Ich gebe aber auch immer Zettel aus, auf denen ich mir ankreuzen und ggf notieren lasse:


    - mein Kind kommt zum Treffpunkt an der Schule
    - mein Kind sitzt schon im Bus/- steigt an Haltestelle X dazu
    - mein Kind kommt zum Bahnhof
    - mein Kind steigt an der Haltestelle X aus


    o.ä. je nach Route.

  • Also merke ich an, dass ich mit einer Entlassung am Bahnhof nicht einverstanden bin, weil ich da ein versicherungstechnisches Problem sehe. Denn wie sieht das denn aus, wenn auf dem Weg vom Bahnhof zum Hort dem Kind etwas passiert?

  • Sehe ich nicht so. Start und Endpunkt sind vorher fest schriftlich vereinbart. An diesem Tag ersetzt der Bahnhof das Schultor. Wieso sollte das Kind dann auf dem direkten Weg zum Hort nicht versichert sein?!

  • Sehe ich nicht so. Start und Endpunkt sind vorher fest schriftlich vereinbart. An diesem Tag ersetzt der Bahnhof das Schultor. Wieso sollte das Kind dann auf dem direkten Weg zum Hort nicht versichert sein?!

    Weil es damit ja nach Schulschluss schon das Schulgelände verlassen hat. Hier heißt es immer, wenn sie noch einmal zurückkommen würden, wären sie dann nicht mehr versichert. Sonst muss ja das Schulgelände gar nicht verlassen werden, der Hort ist ja auf diesem.

  • Aber Schulschluss ist an diesem Tag nun einmal am Bahnhof und nicht an der Schule direkt, wenn es vorher so vereinbart wird und der Lehrer nicht spontan freistellt, dass ab hier gehen kann wer will und wer möchte, kommt noch mit zur Schule.

  • Aber Schulschluss ist an diesem Tag nun einmal am Bahnhof und nicht an der Schule direkt, wenn es vorher so vereinbart wird und der Lehrer nicht spontan freistellt, dass ab hier gehen kann wer will und wer möchte, kommt noch mit zur Schule.

    Und genau deshalb sehe ich eben darin ein Problem, weil vollkommen unklar ist, wie das mit dem Versicherungsschutz ist. Soll er vorher klären, wenn das kein Problem ist, habe ich damit auch kein Problem. Ansonsten schon (wie mit der ganzen Art des Ausflugs, aber das ist ein anderes Thema).

  • Wie ist das überhaupt mit der Aufsichtspflicht? Gehen die Kinder alleine zum Hort?

    Du meinst sonst? Ja, sie gehen alleine durch die Glastür im selben Gebäude. Verlassen also das Schulgebäude dazu nicht, sind also somit eigentlich immer unter Aufsicht. Kommt aber ein Kind nicht dort an, wird in der Schule nachgefragt, ob das Kind da war usw. Ohne Abmeldung darf man auch nicht direkt nach der Schule gehen, man muss sich wenigstens verabschieden oder vorher Bescheid geben.

  • Ich meine in diesem Fall vom Bahnhof zum Hort. Gehen sie da alleine hin?

    Nach dem Zettel genau ja, da sehe ich eben das Problem. Nach dem Zettel endet die Exkursion am Bahnhof. Das dann noch Kinder zum Hort müssen hat er vermutlich nicht bedacht (oder es interessiert ihn mal wieder nicht).

  • Ich find das schon wieder super hier. Es handelt sich um eine eindeutig schulische Tätigkeit und einen klassischen (hypothetischen!!) Wegeunfall. Natürlich ist das Kind dann versichert. Ein Kind ist übrigens auch IMMER auf dem direkten Weg zur und von der Schule versichert, wenn sich der Hort nicht auf dem Gelände der Schule befindet. Es klingt raus, dass du den Lehrer nicht magst - aber deshalb dieser Wind und stur schalten, obwohl schon die VV eindeutig ist?!



    Besteht auch Versicherungsschutz, wenn Schülerinnen undSchüler nach dem Unterricht nicht nach Hause, sondern in einenHort gehen?


    Es besteht Versicherungsschutz auf dem Weg von der Schulezum Schülerhort, während des Aufenthalts dort und auch aufdem anschließenden Nachhauseweg. Der Versicherungsschutzhängt nicht davon ab, ob die Schülerinnen und Schüler aufdem Weg von Lehrkräften oder Erzieherinnen und Erziehernbegleitet werden oder nicht. Unerheblich ist auch, ob sich derHort auf dem Schulgelände oder außerhalb be ndet.

  • @Susannea, schreib doch mal mit dazu, über welche Klassenstufe wir hier reden. Auch würde mich interessieren, ob es um dein Kind geht, oder was du damit zu tun hast.
    Dass du mit dem Lehrer ein Problem hast, ist unübersehbar.
    Und da du ja betonst, dass er Quereinsteiger ist, könnte man ja einfach auch helfen bei der Orga... würde ja evtl in Zukunft die Wogen glätten.

  • Ich find das schon wieder super hier. Es handelt sich um eine eindeutig schulische Tätigkeit und einen klassischen (hypothetischen!!) Wegeunfall. Natürlich ist das Kind dann versichert. Ein Kind ist übrigens auch IMMER auf dem direkten Weg zur und von der Schule versichert, wenn sich der Hort nicht auf dem Gelände der Schule befindet. Es klingt raus, dass du den Lehrer nicht magst - aber deshalb dieser Wind und stur schalten, obwohl schon die VV eindeutig ist?!

    Genau das suchte ich doch und habe danach gefragt.


    Danke für den Hinweis, denn das hatte ich eben nicht gefunden. Und ich hätte ja nichts anderes von ihm verlangt, als das er das rausbekommt, wie das mit dem Versicherungsschutz ist, denn ich bin der Meinung, das ist sein und nicht meine Aufgabe.


    Aber wenn dies nun geklärt ist, ist ja alles klar. Bisher gab es dies eben an der Schule gar nicht, dass nicht zum Hort zurückgegangen wurde, daher ja die Nachfrage. Und auch aus Berlin kenne ich es nur so, dass die Schüler zum Hort begleitet wurden, wenn der Hort nicht auf dem Gelände war.

  • @Susannea, schreib doch mal mit dazu, über welche Klassenstufe wir hier reden. Auch würde mich interessieren, ob es um dein Kind geht, oder was du damit zu tun hast.
    Dass du mit dem Lehrer ein Problem hast, ist unübersehbar.
    Und da du ja betonst, dass er Quereinsteiger ist, könnte man ja einfach auch helfen bei der Orga... würde ja evtl in Zukunft die Wogen glätten.

    Es handelt sich um Klasse 5.
    Das Problem ist klar der Quereinstieg ( wie von der Schulleitung auch immer wieder angemerkt wird) und damit die fehlende Ahnung, aber gleichzeitig alle Hilfen ablehnen (Eltern, Kollegen und Schulleitung dürfen nicht helfen) und alle Leute ( und zwar alle, Eltern, Hausmeister, Kollegen und Schulleitung) von oben herab behandeln.

  • Doch, muss ich. Eine 5.? ?(
    Jetzt versteh ich den Wind erst recht nicht mehr. In anderen BL ... Ok, bin jetzt ruhig und denke mir meinen Teil.

    Einmal editiert, zuletzt von cubanita1 ()

  • Der Wind ist ganz einfach, die Schule hat gerade wieder einen Zettel rausgegeben wo der genaue Schulweg einzutragen war und behauptet, dass die Kinder nur genau auf diesem dann versichert wären.
    Also irgendwas ist doch dann falsch.


    Und nein, ich halte den Bahnhof aktuell für keinen geeigneten Platz für Start und Ende, erst Recht nicht in Klasse 5.


    Wie gesagt, bei uns geht das nur in Klasse 7 und höher so, sonst muss die Einverständnis der Eltern eingeholt werden.


    Wieviele Kinder insgesamt im Hort sind, weiß ich nicht, ist auch egal, denn auch für eines muss das abgeklärt sein!

  • Na sage mal, wie oft muss man dir denn jetzt noch sagen, dass der Bahnhof an diesem Tag das Schultor ist!? Und auf dem direkten Schulweg sind die Kinder dann versichert. Da hat die SL völlig recht.

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