Schwanger als Beamte auf Probe?

  • Du musst nur nach der Probezeit zum Amtsarzt, wenn du in der Probezeit häufig ausgefallen bist oder wenn dir der Amtsarzt am Anfang nicht gleich die uneingeschränkte Eignung erteilt hat.

    Ich habe in meinem Kollegium (Gym Bayern) Fälle sitzen, die vor der Lebenszeit nochmal zum Amtsarzt zitiert wurden, obwohl weder das eine noch das andere zugetroffen hat. Wie ich oben schon schrieb, sehr intransparent, aber ob man sich davon abhalten lässt, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.

  • Ich habe auch in der Probezeit meine beiden Kinder bekommen und musste nach insgesamt drei Jahren Elternzeit nochmals zum Amtsarzt, obwohl ich die uneingeschränkte Eignung und keinen einzigen Krankheitstag hatte (und auch während der Schwangerschaften bis zum letzten Arbeitstag vorm Mutterschutz in der Schule war).


    Der Arzt fragte mich, warum ich denn da wäre und ob ich oft krank war. Er konnte sich das dann auch nicht erklären.

  • Ich bin auch eine von denen, die ihre Planstelle bereits schwanger erhalten haben. Dabei dachte ich mir, es ist eigentlich besser, dass ich direkt am Anfang ausfalle, denn da bin ich noch nirgends fest eingeplant (z.B. in einem Arbeitskreis). Ich habe direkt nach dem Mutterschutz weiter gearbeitet und wurde regulär auf Lebenszeit verbeamtet. Das war jedoch echt knapp, denn ich fehlte häufig wegen meiner Tochter (krank), meine Schule leitete die Fehltage ohne Kommentar weiter, also dachten die beim KuMi ich bin sehr anfällig. Ich sollte auch zum Amtsarzt, da war ich aber schon wieder schwanger und im Beschàftigungsverbot, wie hätten sie was untersuchen wollen? Also riet mir meine Schule, beim KuMi direkt anzurufen (und den Dienstweg zu umgehen!), was ich auch tat. Ich schickte dann der Mitarbeiterin die ganzen Rechnungen meiner Tochter und musste nicht mehr zum Amtsarzt. ;)

  • So meinte ich es auch nicht. Ich hatte nicht Probleme wegen der Schwangerschaft, sondern danach, daher schrieb ich ja von meiner Tochter . Sie war im ersten Lebensjahr oft krank und ich fehlte dementsprechend. In der Meldung ans KuMi standen die Fehltage aber ohne Erläuterung, also als ob ich - nicht mehr schwanger - krank gewesen wäre. Nach dem Abzug der Kinderkranktage hat es dann gepasst.

  • Schwangerschaft ist keine Krankheit und auch kein Ausschlussgrund für die Verbeamtung.

    *Seufz*
    Also, nochmal zum Mitschreiben:
    Nein, Schwangerschaft ist natürlich keine Krankheit. Nein, man riskiert die Verbeamtung nicht dadurch, dass man Kinder bekommen hat. Und nein, nach neuer Rechtssprechung ist sogar eine eventuelle Gewichtszunahme durch die Schwangerschaft kein Problem mehr.


    Allerdings haben echte Krankheiten gelegentlich die schlechte Angewohnheit, plötzlich aufzutreten. Wenn man also auf ein Gesundheitszeugnis angewiesen ist, dann erhöht jede Verzögerung die Gefahr, dass eine Krankheit ausbricht, die natürlich völlig unabhängig vom Grund der Verzögerung sein kann. Die Wahrscheinlichkeit ist sicherlich nicht besonders hoch, mich persönlich würde das nicht in meiner Lebensplanung einschränken, aber der Vollständigkeit halber sollte es erwähnt sein. Zumal ich ganz aktuell eine Kollegin habe, bei der während der Elternzeit Brustkrebs diagnostiziert wurde und die sich deshalb jetzt Sorgen macht, dass sie vielleicht nochmal zum Amtsarzt muss und wie der damit umgeht.

  • Wie ist denn eure Meinung dazu, wenn junge Kollegen gleich 1-1,5 Jahre nachdem sie Ihre Planstelle angetreten haben wieder in Mutterschutz/Elternzeit verschwinden?

    Ist doch völlig normal und nix schlimmes dabei. Ob du das jetzt oder in 3 Jahren machst, ist doch völlig irrelevant.
    Ansonsten musst du ja nicht 1,5 Jahre verschwinden, du kannst ja auch nur den Mutterschutz ohne Elternzeit nutzen oder die Elternzeit mit EG anders aufteilen als 12+2.

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