Du musst nur nach der Probezeit zum Amtsarzt, wenn du in der Probezeit häufig ausgefallen bist oder wenn dir der Amtsarzt am Anfang nicht gleich die uneingeschränkte Eignung erteilt hat.
Ich habe in meinem Kollegium (Gym Bayern) Fälle sitzen, die vor der Lebenszeit nochmal zum Amtsarzt zitiert wurden, obwohl weder das eine noch das andere zugetroffen hat. Wie ich oben schon schrieb, sehr intransparent, aber ob man sich davon abhalten lässt, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.