Arbeitszeit: Alles rechtens? Wie kann man sich wehren?

  • Guten Tag liebe Kollegen,


    ich arbeite an einer Berufsschule in Schleswig Holstein. Einige Dinge geschehen, die insgesamt zu einer Erhöhung unserer Arbeitszeit führen. Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn dieser extra Termine, sondern darum, ob meine Kollegen und ich dazu verpflichtet sind, diese Dinge zu tun, oder ob eine Anordnungso nicht möglich ist, weil z.B. der Personalrat mitbestimmungspflichtig ist oder eine gesetzliche Grundlage je Anordnung verbietet.
    Könnt ihr weiter helfen?



    Folgende Fragen im Zusammenhang mit Azubiklassen stehen im Raum:

    • Sind Elternabende abzuhalten?
    • Für wen besteht Anwesenheitspflicht?
    • Müssen wie im Vollzeitbereich (BFS, FOS, BOS) Präsens-Klassenkonferenzen und -Zeugniskonferenzen abgehalten werden?
    • Muss der Personalrat bei diesen Dingen zustimmen?

    Auf einer Lehrerkonferenz wurde vor Ewigkeiten mal abgestimmt, dass wir Nachschreibtermine haben, die abwechselnd von uns Lehrkräften beaufsichtigt werden. Allerdings hat sich seinerzeit keiner Gedanken darüber gemacht, dass wir dann zwar extra arbeiten, aber dafür kein extra Geld bekommen. Reicht der Konferenzbeschluss schon aus, dass jemand verpflichtet ist, diese Aufsicht, und dann auch noch unentgeltlich, durchzuführen? Würde ein weiterer Konferenzbeschluss reichen, das Ganze wieder abzuschaffen? Muss der Personalrat zustimmen?


    Das Schulleitungsteam will Treffen für Ausbilder einführen. Lehrkräfte sollen verpflichtend daran teilnehmen müssen. Kann die Schulleitung das einfach verpflichtend anordnen? Muss der Personalrat zustimmen?


    Abrechnungszettel für Ad Hoc Vertretungen sollen lt. Hauptpersonalrat in den Schulen liegen. Bei uns liegt nichts. Wie sieht dieser Bogen aus? Wer kann einen solche Bogen zur Verfügung stellen?


    Es wird offensichtlich genau darauf geachtet, dass Vollzeitkräfte nicht mehr als 3 Vertretungen pro Monat machen, die sie dann ja auch nicht abrechnen dürfen. Wie kann man effektiv gegen eine derartige verdeckte Arbeitszeiterhöhung vorgehen?


    Es gibt kein Konzept zur Durchführung des Teilzeiterlasses. Wie kann man dies einfordern? Wie sieht eures aus?


    Stichwort Aufsicht für Teilzeitkräfte: Beaufsichtigen Vollzeitkräfte eine Schulveranstaltung für 8 Stunden statt 8 Stunden zu unterrichten, so fallen ihre 8 Stunden aus, aber sie werden für 8 Stunden bezahlt. Beaufsichtigen Lehrkräfte,die z.B. 3 Unterrichtstunden oder sogar einen freien Tag hätten, dieselbe Veranstaltung, so werden sie nur für 3 Stunden bezahlt, obwohl sie 8 Stunden Zeitaufwand haben bzw. bei einem freien Tag bekommen Sie kein extra Geld für diesen Einsatz. Das ist unfair. Wie geht man dagegen wirkungsvoll vor?



    Ich weiß, das sind viele Punkte. Dennoch möchte ich euch bitten, zu schildern, wie das an eurer Berufsschule gehandhabt wird. Ich danke euch für eure Antworten und Tipps und freue mich, wenn ihr vielleicht auch die eine oder andere rechtliche Grundlage nannten könnt.


    Beste Grüße und ein schönes Wochenende

  • Stichwort Aufsicht für Teilzeitkräfte: Beaufsichtigen Vollzeitkräfte eine Schulveranstaltung für 8 Stunden statt 8 Stunden zu unterrichten, so fallen ihre 8 Stunden aus, aber sie werden für 8 Stunden bezahlt. Beaufsichtigen Lehrkräfte,die z.B. 3 Unterrichtstunden oder sogar einen freien Tag hätten, dieselbe Veranstaltung, so werden sie nur für 3 Stunden bezahlt, obwohl sie 8 Stunden Zeitaufwand haben bzw. bei einem freien Tag bekommen Sie kein extra Geld für diesen Einsatz. Das ist unfair. Wie geht man dagegen wirkungsvoll vor?

    Ja, das ist der Riesenskandal im Lehrerberuf in bezug auf Teilzeit. Bei uns hat es ein klein bisschen Abminderung geschaffen den Personalrat anzuspitzen, dass z.B. bei Projektwochen der Arbeitseinsatz bei Teilzeitkräften anteilig zu leisten ist.
    Was ganztägige Schulveranstaltungen angeht, Klassenfahrten usw. angeht gibt es da keine Konzepte. Und das ist die große Frechheit. Man müsste im Mindesten für diese Tage auf Vollzeit aufgestockt werden.
    Eigentlich muss das mal vor ein hohes Gericht gebracht werden. So eine Ausbeutung von Teilzeitarbeitskräften habe ich noch in keinem anderen Beruf gesehen.
    Wenn euer Personalrat es nicht schafft da Regelungen zu treffen wie, dass Teilzeitkräfte eben entsprechend weniger Stunden beaufsichtigen bei einem Schulfest oder Klassenfahrten dafür nur alle 3 Jahre durchführen, bleiben leider nur unlautere Mittel wie Doc Holiday. Oder sich eben ausbeuten lassen.

  • Ich nehme jetzt mal an das es sich bei deiner Schule um eine öffentliche berufsbildenden Schule des Landes Schleswig-Holstein handelt.Dann sollte doch die Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen an allen öffentlichen Schulen im Lande Schleswig-Holstein gelten.


    Dann findet sich die Antwort zu "1.Sind Elternabende abzuhalten?!" und "2. Für wen besteht Anwesenheitspflicht?" in §6 Absatz 6


    "Der Klassenlehrer muß mindestens einmal im Schulhalbjahr mit den Eltern derSchüler seiner Klasse eine gemeinsame Besprechung durchführen. Er kann zudiesem Zweck eine Versammlung der Klassenelternschaft von sich aus einberufen,wenn ein Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Klassenelternschaft nicht zuerzielen ist. Die übrigen Lehrer der Klasse sollen nach Möglichkeit an der Versammlung teilnehmen. Sie müssen teilnehmen, wenn ihren Unterrichtbetreffende Fragen besprochen werden sollen."


    und zu "4. Muss der Personalrat bei diesen Dingen zustimmen?" zumindest in Bezug auf die Elternabende wohl "Nein", da die Dienstordnung die Durchführung vorschreibt.



    (Pfffffffffff..... unsere Lehrerdienstordnung hier in RLP ist von 1976 und ich hielt sie für alt... die für SH ist von 1950....)

    • Offizieller Beitrag

    Und stellt euch mal vor, ich habe als Vollzeitlehrkraft eine 10-stündige Pflichtfortbildung, obwohl ich an dem Tag nur 2 Stunden hätte, an den 4 weiteren Tagen also tatsächlich 24 Stunden...
    Meine 12-Stunden-Kollegin hätte an dem Tag 6Stunden. Immer mehr Präzens, aber verhältnismässig viel weniger Arbeit/ Unterricht in der Woche.


    Pflichtdienstveranstaltungen und -fortbildungen haben Nachteile, aber das Ganze immer so zu schildern, dass es ausgerechnet immer der freie Tag aller Teilzeitkräfte ist und Vollzeitkräfte gar besser rauskommen, löst das Problem nicht und hilft nicht dabei, das Verständnis der Kollegen für die tatsächlich (auch dadurch) entstehenden Probleme zu schärfen.

  • Ich kann nur mit den "Gepflogenheiten" unseres BKs dienen. Ich schreibe in Rot zwischen die Zeilen.

    Wie gesagt: Meine Schilderungen beziehen sich auf mein BK in NRW. Da läuft auch vieles nicht so gut, aber insgesamt beklage ich mich nicht. Vor allem seit ich hier mitlese und sehe, was an anderen Schulen läuft.

  • Hallo, kann auch keine rechtskräftige Auskunft erteilen. Mich interessieren solche Fragen aber auch, deswegen meine Einschätzung nach Durchblättern eurer Verordnungen:


    1. Nachschreibtermine haben viele Vorteile. Wenn ihr sie trotzdem nicht mehr wollt, reicht natürlich ein Konferenzbeschluss um den alten Beschluss aufzuheben.
    2. Treffen mit Ausbildern- Lehrerdienstordnung:
    b) Die Lehrer stehen während der ganzen Schul- und Aufsichtszeit zur Verfügung
    der Schule. Die Zahl der wöchentlich zu erteilenden Unterrichtsstunden wird
    durch Verfügung der Schulaufsichtsbehörde festgesetzt. Die Lehrer können
    über die Pflichtstundenzahl hinaus zu Vertretungen oder für andere Aufgaben
    herangezogen werden, soweit diese Aufgaben mit Fragen des Unterrichts oder mit
    Fragen der Schulverwaltung zusammenhängen.

    ...(3) Die Lehrer haben allen Anordnungen des Schulleiters, die sich auf den
    Unterricht, die Schulzucht und die sonstige Amtsführung beziehen, Folge zu
    leisten. Sollte ein Lehrer glauben, einer dieser Vorschriften nicht nachkommen
    zu können, so muß er sie zunächst befolgen, jedoch steht es ihm frei, die

    Angelegenheit der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorzulegen.


    Im Zweifel rechtens, PR kann ja trotzdem mal die Schulaufsichtsbehörde fragen. Allerdings fraglich, ob es schlau ist, solch eine wichtige Zusammenarbeit zu torpedieren!



    3. Wenn der HPR etwas von Abrechnungszetteln erzählt, wieso fragst du nicht gleich dort nach?
    4. Soweit ich weiß: die 3 Vertretungsstunden sind zulässig, solange sie nicht fest in den Stundenplan eingeplant werden. Wenn das wirklich dauerhaft ist, würde ich den PR ansprechen.
    5. Teilzeit: http://www.schulrecht-sh.de/texte/t/teilzeit.htm
    Auch in Teilzeit muss man außerunterrichtliche Aufgaben wahrnehmen. Aber "Der Teilzeiterlass hat nach Sinn und Zweck die Funktion, Teilzeitbeschäftigten einen Ausgleich für die Wahrnehmung unteilbarer Aufgaben zu ermöglichen."

    Ihr könntet eine AG bilden, die Grundsätze für diese Verteilung aushandelt und der Geko zur Abstimmung unterbreitet. Kostet halt wieder Extrazeit ;)
    Bei uns wird vieles mit dem Stundenplaner zwischen Tür und Angel besprochen. Soweit ich weiß, ich muss eh Vollzeit arbeiten. Manche Kollegen kommen dann auf bestimmte Konferenzen nicht und haben "Informationspflicht". Sie haben nach Absprache einen Tag frei oder jeden Tag nur vier Stunden. Jeder mag das auch anders.


    Und: Anspruch hat man da auf gar nichts, weil "dringende pädagogische Belange" im Zweifel alles kippen. Gleichstellungsbeauftragte könnten da aber helfen.

  • Es gibt ein höchstgerichtliches Urteil bezüglich teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte (betrifft insbesondere auch Beamte):


    https://www.dgbrechtsschutz.de…ondern-alle-taetigkeiten/



    Damit sollten sich alle Diskussionen erledigt haben.



    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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