Nach welchen (internen) Kriterien vergebt ihr Klassenfahrtfreiplätze an Kollegen?

  • Für die Schüler ist die Klassenfahrt genauso eine Pflichtveranstaltung

    Kein Schüler kann gezwungen werden auf eine bestimmte Fahrt mitzugehen. Die Schüler, die nicht mitfahren (möchten), bleiben "zuhause" und besuchen ein alternatives Unterrichtsangebot. In der 12. Klasse wird dafür eigens ein Stundenplan für die Studienfahrt-Woche erstellt. Ansonsten besuchen die Schüler den Unterricht der Parallelklassen.

  • Mir geht nicht in den Kopf, warum Lehrer eine Erstattung bekommen, da diese genauso belastet werden wie die Schüler. Für die Schüler ist die Klassenfahrt genauso eine Pflichtveranstaltung wie für den Lehrer

    Ja, das sehe ich ganz genau so. Ich würde sogar noch weiter gehen: Warum bekommen Schüler keine Besoldung für den Unterricht? Wie die Lehrer haben sie Anwesenheitspflicht und müssen ja auch während der Schulstunden hart arbeiten. Dazu kommen Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsstunden durch Hausaufgaben und Klausurvorbereitung. Zudem haben sie meist ein deutlich höheres Deputat als die Lehrer, in der Regel mehr als 30 Stunden!
    Die GEWerkschaft ist hier mal wieder linksgrünversifft und ideologieverblendet, wenn sie "A13 für alle" fordert, dabei aber die Schüler völlig ingoniert, die bislang für ihren Schulbesuch in keinster Weise vergütet werden. Ich bin dafür, dass ALLE, Schüler wie Lehrer, eine A13-Besoldung bekommen und die Studienfahrten natürlich für alle vom Staat übernommen werden.
    Falls das finanziell nicht möglich ist, sollten Lehrer auf ihre Dienstbezüge verzichten und en den Unterricht kostenlos erteilen. Bei den Schülern fragt ja auch keiner nach, wie diese die Schulpflicht finanzieren.

  • Ich habe jetzt interessehalber mal in der gültigen Verwaltungsvorschrift für BaWü geschaut. Da steht nichts davon, dass Lehrerinnen und Lehrer keine Freiplätze in Anspruch nehmen dürfen. Genauso wenig steht da drin, dass der Schulleiter nur Fahrten in Höhe des der Schule zurr Verfügung stehenden Budgets genehmigen darf. Falls die Kolleginnen und Kollegen auch mit einer teilweisen Erstattung der Reisekosten zufrieden sind.


    Verwaltungsvorschrift BaWü

  • In HH dürfen keine Freiplätze mehr für Lehrer angenommen werden. Die Freibeträge müssen auf die Schüler umgelegt werden. Die Kosten kriegen die Lehrer von der Stadt HH zu 100 % erstattet.


    Das gilt auch für Ausflüge.
    Dennoch bescheuert. Beispiel Weihnachtsmärchen. Eigentlich 8 Euro pro Kind, zwei Lehrer umsonst. Nun muss ich bei 24 Kindern, die Lehrerkarten runterrechnen. Knappe 7,33 Euro muss dann jeder zahlen. Die kriege ich als Lehrer wieder. Das Einsammeln des Geldes ist ein Graus.

  • Das macht insofern Sinn, als dass eine Zuwendung der Marke "Freiplatz" umgewandelt als Geld oder Sachgeschenk nichts anderes als Korruption wäre und da sind die Richtlinien ziemlich streng.
    Von daher ist es die saubere Linie, das umzulegen und 100% der Kosten der Lehrer zu erstatten.


    Leider liegt NRW da der Landesgeldbeutel näher als die eigenen Korruptionsrichtlinien.
    Denn seien wir mal ehrlich, das begrenzte Budget zur Erstattung der Fahrtkosten führt defakto dazu, dass die Anbieter mit Freiplätzen notgedrungen bevorzugt werden. Auch wenn das die Landesregierung fördert und deckt, ist das eigentlich nicht in Ordnung.

  • Ich habe jetzt interessehalber mal in der gültigen Verwaltungsvorschrift für BaWü geschaut. Da steht nichts davon, dass Lehrerinnen und Lehrer keine Freiplätze in Anspruch nehmen dürfen. Genauso wenig steht da drin, dass der Schulleiter nur Fahrten in Höhe des der Schule zurr Verfügung stehenden Budgets genehmigen darf. Falls die Kolleginnen und Kollegen auch mit einer teilweisen Erstattung der Reisekosten zufrieden sind.


    Verwaltungsvorschrift BaWü

    Letztes Jahr gab es etwas vom Kultusministerium.
    Freiplätze müssen umgelegt werden auf die Schüler es sei denn die Eltern der Schüler stimmen zu, dass die Lehrer diese bekommen.
    Wo das steht? Keine Ahnung.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das sehe ich ganz genau so. Ich würde sogar noch weiter gehen: Warum bekommen Schüler keine Besoldung für den Unterricht? ...Falls das finanziell nicht möglich ist, sollten Lehrer auf ihre Dienstbezüge verzichten und en den Unterricht kostenlos erteilen. Bei den Schülern fragt ja auch keiner nach, wie diese die Schulpflicht finanzieren.

    Ich finde, du gehst nicht weit genug!
    Wir haben uns unseren Beruf ausgesucht, freiwillig. Nun frag doch mal jemanden, der freiwillig in den Golfclub, ins Fitnessstudio oder zum Friseur gehen, was die zahlen! Ich finde, Lehrer sollten zahlen dafür, dass sie in unseren gut ausgestatteten, frisch sanierten Wohlfühl-Schulen mit hochtechnisiert ausgestatteten Lehrerarbeitsplätzen arbeiten dürfen! 8)

  • Also für mich ist eine Klassenfahrt eine Dienstreise. Also ist bei den Kosten (Fahrt, Unterkunft etc.) der Dienstherr in der Pflicht.


    Abgesehen davon könnte ja auch da Maß an Klassenfahrten etwas veträglicher gestaltet werden. Wenn ich hier lese, wieviele und wielang Klassenfahrten angeboten werden, erscheint mir das doch stark übertrieben.
    Als ich zur Schule ging, gab es pro Schuljahr 3 Wandertage. Die konnten dann in Klasse 9 und 10 zu einer Dreitagesfahrt zusammengelegt werden. Ich hoffe, ich erinnere das richtig.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Das macht insofern Sinn, als dass eine Zuwendung der Marke "Freiplatz" umgewandelt als Geld oder Sachgeschenk nichts anderes als Korruption wäre und da sind die Richtlinien ziemlich streng.
    Von daher ist es die saubere Linie, das umzulegen und 100% der Kosten der Lehrer zu erstatten.


    Leider liegt NRW da der Landesgeldbeutel näher als die eigenen Korruptionsrichtlinien.
    Denn seien wir mal ehrlich, das begrenzte Budget zur Erstattung der Fahrtkosten führt defakto dazu, dass die Anbieter mit Freiplätzen notgedrungen bevorzugt werden. Auch wenn das die Landesregierung fördert und deckt, ist das eigentlich nicht in Ordnung.

    Bei uns lief das Jahre, wenn nicht Jahrzehnte so und ich kann nicht sagen, dass ich einen Anbieter aus- oder nicht ausgewählt habe, weil er den Begleitern kostenlose Karten gab.

  • Mir geht nicht in den Kopf, warum Lehrer eine Erstattung bekommen, da diese genauso belastet werden wie die Schüler. Für die Schüler ist die Klassenfahrt genauso eine Pflichtveranstaltung wie für den Lehrer und viele Geringverdienereltern müssen ganz schön strampeln, umd die Exklusivfahrten bezahlen zu können.

    Ihnen geht nicht in den Kopf, warum Lehrer für eine Dienstverpflichtung die Kosten vom Arbeitgeber erstattet bekommen??? Das wiederum geht mir nicht in den Kopf!


    Im Übrigen: Es steht auch Schülern durchaus frei, nicht mit zur Klassenfahrt zu fahren und dafür in einer Parallelklasse am Regelunterricht teilzunehmen. Es besteht zwar Schulpflicht, nicht jedoch die Pflicht zur Teilnahme an einer Klassenfahrt für Schüler!

  • Mir geht nicht in den Kopf, warum Lehrer eine Erstattung bekommen, da diese genauso belastet werden wie die Schüler.

    Ganz einfach. Weil es für Lehrkräfte Teil des Jobs ist und kein Privatvergnügen und der Arbeitgeber alle für die Durchführung der Arbeit notwendigen Kosten voll zu erstatten hat.


    Keine volle Kostenerstattung -> keine Klassenfahrt. Was ist denn daran so schwer zu verstehen?


    Gruß !

  • Warum bekommen Schüler keine Besoldung für den Unterricht? Wie die Lehrer haben sie Anwesenheitspflicht und müssen ja auch während der Schulstunden hart arbeiten.[...]

    Weil es da große Unterschiede gibt:
    Beispiel:
    a) Fabrikarbeiter geht in die Firma und stellt viele X her. Die darf er aber nicht behalten und auch nicht mit nach Hause nehmen. Es muss sie in der Farbik lassen.
    -> Daher wird der Fabrikarbeiter dafür bezahlt.


    b) Lehrer geht in die Schule und bildet viele Schüler aus. Die darf er aber nicht behalten, noch darf er die Schüler für sich arbeiten lassen (Ansonsten dürfte er z.B.: Der Techniklehrer lässt sich von den Schülern das Haus renovieren. Der Englischlehrer lasst die Schüler Übersetzungstätigkeiten durchführen die er verkauft, Der Kunst- und Texttillehrer vermakten die Werke der Schüler, Der Musiklehrer verkauft die Lieder, ...)
    -> Daher wird der Lehrer dafür bezahlt


    c) Die Schüler gehen in die Schule und dürfen alles was sie dort lernen behalten und mit nach hause nehmen. Sie dürfen ihre erarbeiteteten Sachen behalten um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (und das dürfen Fabrikarbeiter und Lehrer nicht!). Sie müssen ihr Wissen nicht in der Schule lassen.
    -> Steng genommen müssten die Schüler also dafür bezahlen, da sie alles behalten(mitnehmen) dürfen. Da die Schüler aber z.T. zwangsverpflichtet sind (und aus ein paar anderen Gründen) müssen die Schüler für den Unterricht nicht bezahlen. (Zumindest in den meisten Schulen. Ich könnte jetzt aber auch viele Schulen nennen, in denen die Schüler auch bezahlen müssen.)
    Streng genommen bekommt der Schüler sogar eine Bezahlung in Form einer Art "Aktie". (Allgemein "Zeugnis" genannt). Wenn er sich ein gutes Zeugnis erarbeitet hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass er einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seiner Mitschüler erhalten wird. Aber selbst ohne diese "Aktie" oder mit nur schlechter "Aktie" darf er all sein Wissen zu seinem eigenen Vorteil nutzen.


  • Steng genommen müssten die Schüler also dafür bezahlen, da sie alles behalten dürfen. Da die Schüler aber zwangsverpflichtet sind (und aus ein paar anderen Gründen) müssen die Schüler für den Unterricht nicht bezahlen.

    Oder etwas anders Formuliert: Bildungserwerb kostet Geld, Bildung hat nämlich trotz gegenteiliger Beteuerungen auch Warencharakter. Da in unserer Gesellschaft Konsens darüber herrscht, dass Bildung wichtig für das Funktionieren eines demokratischen Staates ist, trägt in Deutschland die Gesellschaft die Kosten dieser Ware über Steuermittel.

  • Im Übrigen: Es steht auch Schülern durchaus frei, nicht mit zur Klassenfahrt zu fahren und dafür in einer Parallelklasse am Regelunterricht teilzunehmen. Es besteht zwar Schulpflicht, nicht jedoch die Pflicht zur Teilnahme an einer Klassenfahrt für Schüler!

    Wobei das zumindest in NRW nicht stimmt. In NRW besteht Pflicht zur Teilnahme an einer Klassenfahrt (zumindest in der Sek I). Einzige Ausnahme: Wenn es aus religiösen Gründen nicht erlaubt ist.

  • (Sendung mit der Maus Tonlage an)


    ...das war Beamtendeutsch.


    (Sendung mit der Maus Tonlage aus)


    ;)

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Wobei das zumindest in NRW nicht stimmt. In NRW besteht Pflicht zur Teilnahme an einer Klassenfahrt (zumindest in der Sek I). Einzige Ausnahme: Wenn es aus religiösen Gründen nicht erlaubt ist.


    Wie ich bereits geschrieben habe: Die Teilnahmepflicht für Schüler besteht grundsätzlich auch in anderen Bundesländern. Schauen wir es uns aber mal konkret für NRW an. Dort ist z.B. im Runderlass v. 19.03.1997 "Richtlinien für Schulfahrten" zu lesen, dass in besonderen Ausnahmefällen eine Befreiung von der Teilnahmepflicht nach schriftlichem Antrag der Eltern möglich ist und dem stattgegeben werden muss, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch bei ihrem Antrag bleiben. Als Gründe sind neben religiösen Gründen auch gravierende erzieherische zugelassen. Es obliegt nebenbei gesagt nicht der Schule, zu prüfen, inwiefern diese Gründe stimmig sind und den entsprechenden Antrag abzulehnen.
    In diesen Fällen greift genau das von mir oben geschriebene: Teilnahme am Regelunterricht einer Parallelklasse.


    Zudem muss in NRW bereits bei der Planung der Fahrt berücksichtigt werden, dass das Ziel, Programm und Dauer der Fahrt durch die Eltern abgestimmt wird und finanzielle Überlastung ausgeschlossen sein muss.

  • "Schüler" ist nicht "Eltern". Im origen Satz stand "Dem Schüler steht es frei ...". Das ist falsch. Wenn, dann eher "Den Eltern ...".
    Wobei das auch nicht ganz stimmt.
    Religiösen Gründen hat bei mir kaum einer sinnvoll vortragen können. (Und das obwohl die oft einen so schönen langen Brief mit Bibelzitaten haben. Bei genauem Hinsehen fast alle falsch/zusammenhangslos (Was "leider" auch die Eltern eingesehen haben und die Kinder dann doch (teilweise) mitdurften (Eltern haben die Kinder dann nach dem Abendbrot abgeholt und vor dem Frühstück wieder gebracht. Das Übernachten war ihnen zu "gefährlich". Für mich nicht ganz nachvollziehbar, aber den Kompromiss finde ich akzeptabel).)
    Finanzelle Gründe konnte nie einer nennen, weil :
    a) die Schulkonferenz schon einen sehr niedriges Limit festgelegt hat
    b) die Klassenfahrten dann i.d.R. vom Amt (teilweise oder sogar ganz + Taschengeld) übernommen wurden
    c) falls b) nicht zutraff ist immer der Förderverein der Schule eingesprungen
    Erzieherische Gründe haben bei mir Eltern nie vorgelegt. Das war leider, wenn es vorkam, andersherum. Aus erzieherischen Gründen habe ich mich geweigert diesen Schüler zu beaufsichtigen und mitzunehmen (weil er z.B. mehrfach aus dem Unterricht herausgelaufen ist und das Schulgelände verlassen hat. Anweisungen nicht befolgt hat, ... Rechtlich gesehen war das dann die Ordnungsmaßnahme Ausschluß vom Unterricht.) Wäre schön gewesen, wenn in diesem Fall mal die Eltern so einen Antrag gestellt hätten. War bei diesen Eltern aber umgekehrt: Ihr "liebes" Kind hat ja angeblich das Recht auf eine Klassenfahrt.

  • Ich stelle mal mein Antwortschreiben hier vor, für die "Bibelgünde". Hatte bisher oft zur Konsequenz, dass die Schüler dann doch mitfahren durften:


  • :ohh:


    ...und das in NRW? Was für Hornochsen von Eltern hast du denn da...
    ...vielleicht bräuchten die ihrerseits mal einen "Aufenthalt", zB in einer geschlossenen...
    ...das Kind hat sich sicher über ein paar Tage ohne diese Eltern gefreut, oder?

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ist gar nicht mal die große Ausnahme. Über den Daumen würde ich mal sagen das pro Klasse locker 5 Kinder betroffen sind.
    Bei den kleinen Schülern merkt man noch deutlich, dass die sich darüber freuen.
    Bei den großen ist das schwieriger abzuschätzen. Wenn man mit ihnen direkt spricht, dann sagen sie oft das sie nicht mitmöchten. Wenn aber mal etwas "lauscht", dann hört man, dass sie doch gerne mitmöchten; ihren Eltern zur liebe aber etwas anderes sagen.

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