Amtsbezeichnung(en) nach dem Ref

  • Hallo Kollegen,


    in unserem Studienseminar (GYM, Bayern) rätseln wir nun schon länger, welche Amtsbezeichnung man als nicht verbeamteter Lehrer nach dem Ref führen darf/kann/muss. Als Studienrat/-rätin werden wir ja wohl nicht arbeiten können, dies ist dem verbeamteten Lehrern vorbehalten. Aber wie heißt es nun dann? StR im Beschäftigungsverhältnis (bei einer unbefristeten Stelle), oder ist das wieder was anderes? Und was sagt die Bezeichnung LAss aus? Heißt das Lehramtsassessor und wird für befristete, nicht verbeamtete Lehrer verwendet?


    Wir sind ein wenig planlos und hoffen auf kundige Antworten!


    Vielen Dank im Voraus


    Die Historiker

  • Es gibt in Bayern auch die Möglichkeit, als unbefrister nicht verbeamteter Angestellter Lehrer, die Bezeichnung StR i.BV zu führen wenn man das will. Das heißt dann Studienrat im Beschäftigungsverhältnis (=nicht verbeamtet aber unbefristet angestellt).

  • Es gibt in Bayern auch die Möglichkeit, als unbefrister nicht verbeamteter Angestellter Lehrer, die Bezeichnung StR i.BV zu führen wenn man das will. Das heißt dann Studienrat im Beschäftigungsverhältnis (=nicht verbeamtet aber unbefristet angestellt).

    Das klingt so, als würde man es sich aussuchen können. Hm...vielen Dank, auch wenn ich denke, es gibt klarere Regeln dafür. Hm..Wer weiß dazu mehr?

  • Am besten bei der Schulleitung oder dem Personalrat nachfragen, die sollten das wissen.


    Ich kenne inzwischen auch OStR i.Bv., man kann also auch befördert werden :)

  • Der Lehrer war zu schlecht, um eine Planstelle zu ergattern.

    Was allerdings nichts zu heißen hat - sprich: auch 1,2 kann derzeit "zu schlecht" sein.


    edit: "LAss" oder Lehramtsassessor ist allerdings auch die Berufsbezeichnung, die zu führen derjenige berechtigt ist, der das 2. Staatsexamen für den höheren Dienst erfolgreich absolviert hat, egal ob er als Lehrer arbeitet oder nicht. Insofern ist auch jeder StR, OStR, StD, OStD oder Ltd. OStD nach wie vor auch LAss.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 () aus folgendem Grund: Vorhin vergessen.

  • Das klingt so, als würde man es sich aussuchen können. Hm...vielen Dank, auch wenn ich denke, es gibt klarere Regeln dafür. Hm..Wer weiß dazu mehr?

    Ich hab da was gefunden es heißt LAV ansonsten StR i.Bv. wenn du es beantragst siehe


    Paragraph 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 LBerBezV

    Am besten bei der Schulleitung oder dem Personalrat nachfragen, die sollten das wissen.


    Ich kenne inzwischen auch OStR i.Bv., man kann also auch befördert werden :)

    Und das geht natürlich hab sogar einen StD i.Bv gesehen nur kriegt man dann natürlich nicht A14 sondern E14, denke ich mal.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berufsschule ()

  • welche Amtsbezeichnung man als nicht verbeamteter Lehrer nach dem Ref führen darf/kann/muss

    Eigentlich auch ganz einfach: Als nicht verbeamteter Lehrer hast Du kein Amt, sondern einen Job. Von daher gibt es auch keine Amtsbezeichnung.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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