Nachhilfe geben

  • Hallo zusammen,


    ein Kumpel kam gestern auf mich zu und meinte, dass sein Chef jemanden sucht, der seiner Tochter auf eine anstehende Prüfung in 5 Wochen Nachhilfe geben könnte. Der Kumpel meinte, dass er mich mal fragen würde und grundsätzlich helf ich bei sowas auch gerne, da ich genau aus diesem Grund ja Lehrer geworden bin.


    Allerdings frage ich mich, bevor ich überhaupt zustimme, inwiefern ich bei so etwas Gefahr laufen könnte.


    Da ich noch Beamter auf Probe bin, möcht ich natürlich nichts falsch machen.


    Eine Bezahlung wird es sicherlich geben, allerdings weiß ich nicht in welcher Höhe, da ich mich noch zurückhalte mit einer Zustimmung.


    Terminlich wären es wohl ein Termin pro Woche also maximal 5. Muss ich sowas anmelden? Muss die Schulleitung dabei zustimmen? Was muss ich denn alles beachten, damit ich mir nicht selbst in Fuß schieße im worst case?


    Danke für eure Hilfe :)

  • Gute Güte, ja. Es gilt natürlich das Recht zu Nebeneinkünften des Landes Baden-Würtemberg. Du bist meldepflichtig, was diese Vorschriften angeht. Wärest du mit einem Termin in der Woche in deiner Dienstfähigkeit eingeschränkt? Würde bei einem Termin in der Woche irgendwer, sei es Finanzamt, sei es obere Schulaufsicht jenseits der Bewusstseinsschwelle etwas mitbekommen?


    Musst du selber entscheiden.

  • Also unabhängig davon, dass dir die Frage glaub ziemlich dumm vorkommt (zumindest liest es sich so), hast du mir trotzdem geholfen :) Daher danke.


    Bei deinem Link steht in den Ausnahmen, dass Nebeneinkünfte, welche 1200 Euro im Jahr nicht übersteigen, nicht anzeigepflichtig sind.

  • Bei deinem Link steht in den Ausnahmen, dass Nebeneinkünfte, welche 1200 Euro im Jahr nicht übersteigen, nicht anzeigepflichtig sind.

    Ich würde das eher interpretieren als "müssen angezeigt werden, sind aber automatisch genehmigt", wenn Du's denn wirklich offiziell machen willst. Zumindest ist das bei uns im Nachbarland so.


    Aber ganz ehrlich (was Nele ja so ähnlich auch schon schreibt): Wenn das keine Schülerin Deiner Schule ist (in dem Fall würd ich's wegen eventueller "Bevorteilung" auf keinen Fall machen), ist das doch ein Freundschaftsdienst und fertig.


    Gruß,
    DpB

  • Wenn das keine Schülerin Deiner Schule ist (in dem Fall würd ich's wegen eventueller "Bevorteilung" auf keinen Fall machen), ist das doch ein Freundschaftsdienst und fertig.

    Für die Tochter des Chefs des Kumpels? Das ist doch kein Freundschaftsdienst.



    Ich würde hier für 45 Minuten knapp 30-35 EUR ansetzen plus Fahrtkosten.

  • Hallo zusammen, war leider etwas eingespannt in letzter Zeit, aber dennoch danke für die Antworten.


    Ich hab mich letztlich dagegen entschieden. Grundsätzlich hätte ich gute Ideen gehabt und war zudem motiviert mich mal außerhalb der Schule voll und ganz der individuellen Förderung zu widmen.


    Allerdings hab ich auch gemerkt, dass so ein Engagement über Wochen mit Schule, Vorbereitung, Freundin, Fußball und Fitnessstudio schwer umsetzbar ist und es nur Sinn macht, wenn ich wirklich die Zeit dafür finde und mich voll reinhängen kann.


    Eine Studentin wird da deutlich besser geeignet sein, da ich selbst vor 16 uhr selten zu Hause bin und schauen sollte, dass ich meinen Lehrstoff durchbringe.


    • Eine der Hürden als Junglehrer, der noch nicht pauschal Stunden aus dem Ordner ziehen kann :)
  • Sinnvolle Entscheidung, aber meiner Meinung nach aus den falschen Gründen. Aber auch die Gründe, die du FÜR die Nachhilfe angegeben hast, sind meines Erachtens nach falsch.


    Aber musst du wissen, wie gesagt, dennoch gute Entscheidung das hier abzulehnen.

  • In dem Fall gibt dann Minus und Minus tatsächlich plus :)


    Wieso meinst, dass die Gründe falsch sind? Hab ich deiner Meinung nach den falschen Fokus?

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