Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich muss etwas ausholen.
Ich arbeite als Lehrerin in HH und wir hatten vor Kurzem folgende Situation. Kind A ist nicht im Ganztag angemeldet, geht also nach dem Unterricht nach Hause und isst dort. Dann kommt er zurück und spielt auf dem Schulgelände mit Kindern des Ganztags. Das passt dem Hort nicht und möchte das dem Kind untersagen. Schulleitung sagt, dass man das nicht kann. Man kann nicht verhindern, dass sich das Kind am Nachmittag auf dem Schulgelänge aufhält. (Solange er sich benimmt und kein Hausverbot ausgesprochen werden kann). Verantwortung ist natürlich dann nicht bei der Schule.
Zweiter Fall. Meine Tochter ist in Niedersachsen in einer Schule. Ganztag (Hort) geht bis 15:45 Uhr. Kinderturnen meiner 5Jährigen in der Grundschulturnhalle geht 15:45 los. Nun werden wir Eltern regelmäßig von den Erzieherin gemaßregelt, dass wir erst 15:45 auf das Gelände dürfen. Den Hintergrund verstehe ich schon, man möchte keine fremden Menschen auf dem Schulgelände, v.a. wenn man nicht weiß wer genau das ist.
Aber wie ist dietatsächliche rechtliche Lage? Wo kann sowas nachgelesen werden?
LG Anja