Notenschutz bei Legasthenie in Klasse 5 und 6 Brandenburg

  • Hallo, stimmt es, dass ich in Brandenburg ( Barnim ) keine Aussetzung der Rechtschreibnote in Klasse 5 und 6 im Rahmen des NTA gewähren darf?

    • Offizieller Beitrag

    Um eine solche Frage zu beantworten, hilft es hin und wieder, eine Suchmaschine zu verwenden bzw. auf dem Server deines Landes nachzusehen.
    Eine Suchmaschine gab mir z.B. folgende Links aus. Gleich der 1. Link führt zur entsprechenden Verwaltungsvorschrift.
    Im nächsten Schritt liest du und wirst im Abschnitt 1 unter 2(6) erfahren, wann die Note ausgesetzt werden darf.
    Alternativ wäre es möglich, die Verwaltungsvorschrift bei der Schulleitung oder LRS-Verantwortlichen deiner Schule einzusehen, falls du Lehrer bist.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Ich versteh das nicht. Als erwachsener Mensch muss doch Elter wie Lehrer in der Lage sein "LRS + Brandenburg" googlen zu können. :daumenrunter: Mal ganz abgesehen davon, dass es unter deine Pflicht als DEUTSCHlehrer im Land Brandenburg gehört, die entsprechenden Vorschriften zu kennen bzw. zu wissen, wo du sie nachschlägst und wen du ggf. in deinem Kollegium fragst, wenn du mal eine Wissenslücke hast. Im Zweifel ist das der FK-Leiter.

  • Hallo, stimmt es, dass ich in Brandenburg ( Barnim ) keine Aussetzung der Rechtschreibnote in Klasse 5 und 6 im Rahmen des NTA gewähren darf?

    nein, stimmt nicht. Die Frage allein ist der Kracher. Sorry, nullkommanullahnung.

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