Ref aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen - In einem anderen BL wiederholen?

  • Hallo, und zwar habe ich folgende Frage: Ich habe das Ref aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen und kann es auch in diesem Bundesland wiederholen. Jetzt habe ich gehört, dass es aber nur in diesem Bundesland möglich wäre zu wiederholen, während andere behaupten, man könnte sich auch in einem anderen Bundesland für das Ref bewerben.


    Weiß da jemand was genaueres? Vielen Dank

  • Verlässliche Informationen sind in den Verordnungen über den Vorbereitungsdienst der entsprechenden Bundesländer zu finden. Sicherlich kann man sich auch telefonisch bei den jeweils zuständigen Stellen erkundigen.


    Für Berlin ist in der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter (VSLVO) unter § 3, Abs. 5 nachzulesen:
    „Eine Einstellung zur Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nach bereits in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland absolvierten Ausbildungszeiten ist nicht möglich, wenn dort die Zweite Staatsprüfung oder die Staatsprüfung im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bereits begonnen wurde oder eine Wiederholungsprüfung vorgesehen ist. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung kann auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn aus familiären Gründen während des Vorbereitungsdienstes der Wohnsitz nach Berlin verlegt wurde.“
    (http://gesetze.berlin.de/jport…od.psml&max=true&aiz=true)


    Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie schreibt in dem Dokument „Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren“, dass eine Fortsetzung des in einem anderen Bundesland begonnenen Vorbereitungsdienstes nach der Entlassung möglich ist, sofern man sich noch nicht im Prüfungsverfahren befand:
    „Ich habe den Vorbereitungsdienst bereits in einem andern Bundesland begonnen, möchte diesen jedoch in Berlin fortsetzen. Was muss ich beachten?
    Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist nicht möglich, wenn die Zweite Staatsprüfung bereits begonnen wurde.
    Sofern Sie in einem anderen Bundesland den Vorbereitungsdienst begonnen hatten und sich dort noch nicht im Prüfungsverfahren befanden, benötige ich einen entsprechenden Nachweis der dortigen Beschäftigungsdienststelle.“
    (Download unter https://www.berlin.de/sen/bild…dung/vorbereitungsdienst/)


    Viel Erfolg!

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