Gefühlt täglich ein neues Thema von mir, aber dieses Jahr ist der Wurm drin.
Heute interessiert mich, ob in IRGENDEINEM Bundesland Fachkonferenzleitungen an Grundschulen (also keine Funktionsstellen und keine Stundenermäßigung) von der Schulleitung angewiesen werden können für Fehler finanziell gerade zu stehen. Z.B. hat die FK Leitung die falschen Ganzschriften bestellt, den Fehler aber erst nach Ausgabe der Bestellzettel an die Eltern bemerkt, dann sofort eine Korrektur (von der FK Leitung auf Bitten der SL unterschrieben) reingereicht, die wiederum bei fünf Schülern des Jahrgangs nie ankamen und wo sich nun geweigert wird, die korrekte Ganzschrift zu bestellen. Stellt euch vor, die falsche Ausgabe der Ganzschrift ist so stark bearbeitet worden, dass ein Arbeiten mit der alten Version nicht mehr möglich ist. Die SL verlangt nun, dass die FK Leitung die Kosten für die richtigen Ausgaben der Ganzschriften trägt- also um die 50€ - weil die FK Leitung ja die Korrekturinfo unterschrieben hätte.
An wen wendet man sich am besten, wenn man gegen diese mündliche Anweisung vorgehen möchte, aber Bedenken hat, dass man danach gegängelt würde?