(GS) Fehler finanziell selbst ausbaden auf Anweisung?

  • Gefühlt täglich ein neues Thema von mir, aber dieses Jahr ist der Wurm drin.


    Heute interessiert mich, ob in IRGENDEINEM Bundesland Fachkonferenzleitungen an Grundschulen (also keine Funktionsstellen und keine Stundenermäßigung) von der Schulleitung angewiesen werden können für Fehler finanziell gerade zu stehen. Z.B. hat die FK Leitung die falschen Ganzschriften bestellt, den Fehler aber erst nach Ausgabe der Bestellzettel an die Eltern bemerkt, dann sofort eine Korrektur (von der FK Leitung auf Bitten der SL unterschrieben) reingereicht, die wiederum bei fünf Schülern des Jahrgangs nie ankamen und wo sich nun geweigert wird, die korrekte Ganzschrift zu bestellen. Stellt euch vor, die falsche Ausgabe der Ganzschrift ist so stark bearbeitet worden, dass ein Arbeiten mit der alten Version nicht mehr möglich ist. Die SL verlangt nun, dass die FK Leitung die Kosten für die richtigen Ausgaben der Ganzschriften trägt- also um die 50€ - weil die FK Leitung ja die Korrekturinfo unterschrieben hätte.


    An wen wendet man sich am besten, wenn man gegen diese mündliche Anweisung vorgehen möchte, aber Bedenken hat, dass man danach gegängelt würde?

  • Haben denn die Schüler die fehlerhaften Ganzschriften in gutem Zustand bei der FK-Leitung abgegeben? Oder werden die dann beide Ausgaben behalten, eine davon dann vielleicht noch selbst wieder weiterverkaufen? ...
    (Um mal den Schwarzen Peter an die SuS zurückzureichen)


    Ansonsten handelt man in der Schule ja eigentlich nicht auf eigene Rechnung (egal, welcher Job & wie organisiert bzw. vergütet), sondern immer für das Land. Und das hätte eine Haftpflichtversicherung. Frage wäre also, ob du haftbar gemacht werden kannst & ob du grob fahrlässig gehandelt hast (und nur dann wirklich selbst zahlen müsstest.)


    Die Interessenverbände (z.B. GEW) haben eine Rechtsberatung für ihre Mitglieder. Vielleicht da mal nachfragen.

  • Keine Rechtsberatung, aber zuerst müssten sich die Eltern an die Schule wenden, genauer an den Schulleiter, denn für Fehler der Bediensteten haftet erst einmal das Bundesland, vertreten durch den Schulleiter. Ein Rückgriff ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet hier meines Erachtens, dass es einem "normalverständigem Menschen" sofort einleuchtet, dass da etwas falsch läuft. Hier ist es wohl nur eine andere Ausgabe derselben Ganzschrift. Dass dieser Fehler einem "normalverständigen Menschen" sofort auffällt, wage ich zu bezweifeln. Zudem hast du unverzüglich Schritte unternommen, um deinen Fehler zu korrigieren. Dass Bedienstete Fehler machen, ist das Geschäftsrisiko jedes Arbeitgebers. Ich würde an deiner Stelle nicht zahlen, sondern an die Schule verweisen.


    Gruß !

  • Eine Haftungspflicht gegenüber den Eltern hat die Fachkonferenzleitung nicht (§ 34 Grundgesetz).


    "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden."


    Gruß
    Nitram

  • Sollte man dann also lieber direkt zum Telefonhörer greifen bzw. sich vorher einen guten Fachanwalt für....? suchen, wenn absehbar ist, dass die Eltern nicht locker lassen werden?


    In diesem Zusammenhang: Unter welchen Umständen ist es möglich die Leitung einer Fachkonferenz (keine Funktionsstelle!) während des laufenden Schuljahres abzugeben/niederzulegen?

  • Was ist denn bei euch los?
    Scheint ja eine wirklich "tolle" Schule zu sein.
    Wieder der gleiche Tipp: Personalrat, GEW-Rechtsberatung. Bei uns sagen die Personalräte übrigens immer als erstes: Anweisung schriftlich geben lassen.
    Was Mikael schreibt klingt einleuchtend.

    Ich bin nicht in der GEW. Beruhigend finde ich, dass ich bisher nichts schriftlich bekommen habe. Was bei uns los ist, wenn du Interesse hast, per PN. ;)

  • Sollte man dann also lieber direkt zum Telefonhörer greifen bzw. sich vorher einen guten Fachanwalt für....? suchen, wenn absehbar ist, dass die Eltern nicht locker lassen werden?

    Wegen was denn? Manche Kinder haben das falsche Buch. Weiter seid ihr offiziell gar nicht.

  • Sollte man dann also lieber direkt zum Telefonhörer greifen bzw. sich vorher einen guten Fachanwalt für....? suchen, wenn absehbar ist, dass die Eltern nicht locker lassen werden?

    Der "Fachanwalt" wird wahrscheinlich alleine für die Erstberatung mehr nehmen, als die paar Bücher wert sind...


    Beruhigend finde ich, dass ich bisher nichts schriftlich bekommen habe.

    Ich vermute, der weiß, dass er mit seiner Zahlungsaufforderung vermutlich nicht durchkommen wird...


    Ich würde nicht zahlen und mir auch keinen Anwalt suchen. Die Eltern an die SL verweisen und den Sachverhalt der SL auf Aufforderung schriftlich schildern. Und dann abwarten.


    Aber wie gesagt: Das ist keine Rechtsberatung, sonder nur meine persönliche Meinung! Insofern alles auf eigenes Risiko!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • An wen wendet man sich am besten, wenn man gegen diese mündliche Anweisung vorgehen möchte, aber Bedenken hat, dass man danach gegängelt würde?

    Ich denke, das wirst du nur lösen können, indem du dich auf den Konflikt einlässt. Gängelungen wirst du dann nicht vermeiden können. Oder du zahlst das halt, was ich persönlich prinzipiell nicht machen würde.
    Mein persönliches Rechtsverständnis (im Prinzip eine Zusammenfassung der bisherigen Beiträge):
    * Lass dir die Anweisung schriftlich geben (Connis Tipp).
    * Da die Anweisung gegen geltendes Recht verstößt (Nitrams Tipp), kannst du danach eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Schulamt (oder wie auch immer die übergeordnete Behörde heißt) einreichen. Mit Kopie an den Bezirks-/Gesamtpersonalrat, wie auch immer der PR heißt, der am Schulamt zuständig ist.
    * Wenn man nett ist, kann man der SL vorher den Artikel aus dem GG zeigen, um sie darauf hinzuweisen, dass ihre Forderung hier nicht gesetzeskonform ist. Vielleicht findest du ja im Beamtenrecht deines Bundeslandes zusätzlich noch einen Paragraphen, der das ähnlich formuliert.


    Ich fürchte, wenn man die Eltern an die SL verweist, wird diese die Eltern zur FK-Leitung zurückschicken. Dann ist man so weit wie vorher und darf das Spielchen trotzdem durchziehen.

  • Ich fürchte, wenn man die Eltern an die SL verweist, wird diese die Eltern zur FK-Leitung zurückschicken. Dann ist man so weit wie vorher und darf das Spielchen trotzdem durchziehen.

    Nur gibt es keine andere Lösung außer, dass die Eltern die korrekten Bücher besorgen müssen. Die SL verweigert Kopien (ganz unabhängig von der Unendlichkeit), es ist keinen Pool (wie Förderverein o.ä.) für so etwas. Es gäbe tatsächlich noch massig korrekte Auflagen im Schrank, aber die SL verweigert die Herausgabe, da es sich um Eltern handelt, die alle Materialien selbst kaufen müssen und nicht von der Schule gestellt bekommen. Es ist ein absurdes Theater.

  • ...Es gäbe tatsächlich noch massig korrekte Auflagen im Schrank, aber die SL verweigert die Herausgabe, da es sich um Eltern handelt, die alle Materialien selbst kaufen müssen und nicht von der Schule gestellt bekommen. Es ist ein absurdes Theater.

    ...allgemeingültiges deutsches Fragewort mit zwei Buchstaben: HÄ???
    "da es sich um Eltern handelt, die..." - gibts da verschiedene "Elterntypen"? Sowas hab ich ja noch nie gehört (aber Schwachsinn bürokrautischer Art kennt ja bekanntlich keine Grenzen). Magst du das mal erklären, was das soll? Oder habt ihr einfach nur Korinthenkacker in der SL sitzen, die von Pragmatismus noch nie was gehört haben?

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • ...allgemeingültiges deutsches Fragewort mit zwei Buchstaben: HÄ???"da es sich um Eltern handelt, die..." - gibts da verschiedene "Elterntypen"? Sowas hab ich ja noch nie gehört (aber Schwachsinn bürokrautischer Art kennt ja bekanntlich keine Grenzen). Magst du das mal erklären, was das soll? Oder habt ihr einfach nur Korinthenkacker in der SL sitzen, die von Pragmatismus noch nie was gehört haben?

    Nun wir haben einerseits lehrmittelbefreite Kinder, deren Eltern Transferleistungen erhalten und damit die Schulbücher/Wandertage/Klassenfahrten... nicht selbst zahlen müssen und andererseits diejenigen, die alles selbst zahlen dürfen.
    Die SL hat keinen Überblick darüber, dass die Massen an Büchern im Schrank NICHT bei der nächsten Bestellung berücksichtigt werden, sagt aber, dass diese für das nächste Schuljahr gebraucht werden.

  • Ich nehme an, es gibt Eltern, die als Sozialhilfeempfänger oder im Rahmen des BuT-Pakets Unterstützung bekommen können. Und die betroffenen Eltern scheinen nicht dazu zu gehören. Natürlich trotzdem Quatsch von der SL, hier jetzt ein Fass aufzumachen, statt einfach die fünf Bücher aus dem Schrank zu holen.
    Könnte man der SL vielleicht vorschlagen, dass die betroffenen Schüler die Ganzschrift über die LMF-Ausleihe leihweise zur Verfügung gestellt bekommen und danach wieder abgeben?


    EDIT: Zu langsam

    • Offizieller Beitrag

    Oder habt ihr einfach nur Korinthenkacker in der SL sitzen, die von Pragmatismus noch nie was gehört haben?

    Ersteres (Eltern): Ja.
    Letzteres: Offensichtlich auch. Oder sie wollen dort keine jungen Lehrerinnen. Oder so.
    :autsch: :autsch: :autsch:


    PS: Termin für Umsetzungsanträge: 15.1.18

  • Ich nehme an, es gibt Eltern, die als Sozialhilfeempfänger oder im Rahmen des BuT-Pakets Unterstützung bekommen können. Und die betroffenen Eltern scheinen nicht dazu zu gehören. Natürlich trotzdem Quatsch von der SL, hier jetzt ein Fass aufzumachen, statt einfach die fünf Bücher aus dem Schrank zu holen.
    Könnte man der SL vielleicht vorschlagen, dass die betroffenen Schüler die Ganzschrift über die LMF-Ausleihe leihweise zur Verfügung gestellt bekommen und danach wieder abgeben?


    EDIT: Zu langsam

    Könnt teilweise funktionieren. geht noch um einen anderen Teil, in den reingeschrieben werden MUSS (oder halt kopieren, aber das wird abgeblockt)

  • Ersteres (Eltern): Ja.Letzteres: Offensichtlich auch. Oder sie wollen dort keine jungen Lehrerinnen. Oder so.
    :autsch: :autsch: :autsch:


    PS: Termin für Umsetzungsanträge: 15.1.18

    Den Termin habe ich mir schon notiert, weiß aber nicht, ob ich mich tatsächlich traue. (Referendariats"trauma" und so...). Es ist übrigens wirklich bezeichnend, dass sie sich das bei älteren Kollegen nicht erlauben.


    Wer bezahlt denn dort zufällig am Copyshop? Es geht um Grundschüler!

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