*Dies ist mein erster Beitrag hier*
Liebe KollegInnen,
mir kam eine Vorladung zu einer verpflichtenden Fortbildung zu einem neuen Curriculum ins Haus. Diese Fortbildung findet an genau einem Nachmittagstermin statt. In anderen Regionen findet sie mit gleichen ReferentInnen an anderen Tagen statt, aber man ist gebunden an genau den einen Termin der eigenen Region. Ich als Vertreterin der betroffenen Fachgruppe habe also die Pflicht, an diesem Nachmittag dort teilzunehmen.
Explizit steht da: "sofern nicht dienstliche Gründe entgegen stehen".
Nun stehen für mich aber nicht dienstliche, sondern private Gründe entgegen. Es ist der 6. Geburtstag meines einzigen Kindes. Ich kann mir nicht vorstellen, an seinem Geburtstag von 14-18 Uhr fort zu sein. Mein Sohn hat besondere Bedürfnisse und zudem als Adoptivkind ein besonders schwieriges Verhältnis zum Feiern seines Geburtstages. Mit "schwierig" meine ich nicht, dass er es schöner fände, wenn ich dabei bin, sondern dass er auf meine Abwesenheit an seinem Geburtstag mit einem ernsten emotionalen Problem zu kämpfen hätte.
Würdet ihr in diesem Fall der Bitte an die Behörde um ausnahmsweise Genehmigung der Teilnahme in einer anderen Region den ehrlichen Grund hinzufügen, einen anderen (auch für Unkundige nachvollziehbareren) Grund erfinden oder euch einfach vom Kinderarzt des Kindes krankschreiben lassen (Indikation wäre ja gegeben, Kind liefe im Falle meiner Abwesenheit Gefahr wieder mal retraumatisiert zu werden)?
Liebe Grüße
Frau Citas