Kann man bezahlte Überstunden ablehnen?

  • Moin,


    da es gerade durch die Presse geht, daß wir in NRW zu viele Überstunden bezahlt bekommen, frage ich mich, ob ich bezahlte Überstunden generell ablehnen kann? Wenn schon Überstunden, dann nur auf Überstundenkonto und später abfeiern, indem man ggf. eher in Pension geht oder ein Sabbatjahr "extra" anspart.


    Hier der Zeitungsartikel:
    --> http://www.rp-online.de/nrw/la…d-an-lehrer-aid-1.7078010h


    Hinterrund meiner Frage ist, daß gemäß Rechtslage ja die nicht erteilten Stunden mit den Überstunden verrechnet werden müssen und dann erst die restlichen Überstunden bezahlt werden.


    Mein Problem dabei: Ich bin in sehr vielen Azubi-Klassen mit nur 1-2 Stunden eingesetzt. die übrigen 6 Stunden des Tages werden von einem anderen Kollegen unterrichtet. Fällt dieser Kollege wegen Krankheit, Fortbildung, Klassenfahrten, IHK-Prüfungen, ... aus, wird die ganze Klasse in die Betriebe geschickt. Andersrum, also wenn ich mal nicht da bin, wird wegen der 1-2 Stunden selbstverständlich keine Klasse abbestellt. Mein Unterricht findet entsprechend gar nicht mehr statt, obwohl ich da bin und die Azubis eigentlich schulpflichtig wären. Diese nicht erteilten Stunden werden dann noch mit den Überstunden verrechnet. :(


    Ich kann die Schulleitung verstehen, daß sie die Klassen abbestellt, zumal es sich öfters um Landesfachklassen handelt, die Schüler also aus allen Regionen NRWs (von Minden bis Aachen) kommen und entsprechend trotz Firmen-PKW mitunter 2 Stunden Anfahrt haben (einfache Strecke). Aber vor dem Hintergrund der fehlenden Gleichbehandlung gegenüber meinen Kollegen sind für mich etwaige Überstunden komplett sinnlos, zumal der Ausfall dann natürlich nicht bedeutet, daß ich eher weg kann. Ich habe lediglich irgenwo noch eine zusätzliche Springstunde.


    Vertretungsunterricht, um damit diese Springstunden wieder aufzufangen, gibt es bei uns in der Form nicht. Wenn jemand Krank ist, vertritt der Kollege im Nachbarraum in der jeweiligen Klasse gleich mit. Er schließt also auf und guckt während seines eigenen Unterrichts alle 20 Minuten mal nach, was im Nebenraum so läuft.

  • Diese nicht erteilten Stunden werden dann noch mit den Überstunden verrechnet.

    Das wäre aus meiner Sicht auch rechtlich zu hinterfragen.
    Wir stehen zu unserem Arbeitgeber in einem Dienstverhältnis, nicht in einem werkvertraglichen Verhältnis, d.h. wir stellen unsere Arbeitskraft während der Dienstzeit unserem Arbeitgeber zur Verfügung.
    Wenn er die nicht nutzen will, kann das eigentlich nicht unser Problem sein.

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  • Ja, wir haben Zeitarbeitskonten,
    allerdings hat unser neuer Chef alle Kollegen derzeit auf Sparflamme gesetzt, auf das sie ihre Überstunden aus den letzten 20 Jahren abfeiern. Er will auch nicht, daß neue Überstunden aufgebaut werden. Es sollen alle Überstunden ausbezahlt werden.


    Das Blöde bei den bezahlten Überstunden ist halt, daß da wirklich nichts von übrig bleibt. Ich habe selber ein Halbjahr lang bezahlte Überstunden gemacht und durch diese Verrechnereien mit ausgefallenen Stunden und bedingt dadurch, daß man das Bischen, was da übrig bleibt, anschließend noch versteuern muß, ist es in meinen Augen absolut sinnlos sich Überstunden bezahlen zu lassen.


    Konkret: Ein Halbjahr lang jede Woche vier Überstunden (also vier Unterrichtsstunden, Vorbereitung und Korrekturen nicht gerechnet) gemacht und am Ende fürs ganze Halbjahr 260,- € netto bekommen. Da ist mir meine Freizeit mehr wert.


    Daher meine Frage: Der Chef kann ja im gewissen Rahmen Überstunden anordnen. Kann er auch anordnen, daß die bezahlt werden, oder habe ich da dann die freie Wahl ob Überstundenkonto oder Bezahlung?

  • Daher meine Frage: Der Chef kann ja im gewissen Rahmen Überstunden anordnen. Kann er auch anordnen, daß die bezahlt werden, oder habe ich da dann die freie Wahl ob Überstundenkonto oder Bezahlung?

    Dazu müsste es in deinem BL einen Mehrarbeitserlass geben. In der Regel steht darin, dass Mehrarbeit durch Freizeitausgleich vergütet werden muss. Nur wenn das nicht geht, kann finanzieller Ausgleich erfolgen, der aber genehmigt oder angeordnet sein muss.
    So kenne ich das zumindest aus anderen BL, nehme aber an, dass das in NRW ähnlich geregelt sein dürfte.
    Generell kannst du angeordnete Mehrarbeit nicht so ohne Weiteres ablehnen.


    EDIT:
    Darf ich mal fragen, warum du nicht längst schon einen Versetzungsantrag gestellt hast? Das, was du hier und im Nachbarforum immer so von deiner Schule schreibst, klingt haaresträubend. Ich hätte längst versucht, da wegzukommen!

  • Das wäre aus meiner Sicht auch rechtlich zu hinterfragen.
    Wir stehen zu unserem Arbeitgeber in einem Dienstverhältnis, nicht in einem werkvertraglichen Verhältnis, d.h. wir stellen unsere Arbeitskraft während der Dienstzeit unserem Arbeitgeber zur Verfügung.
    Wenn er die nicht nutzen will, kann das eigentlich nicht unser Problem sein.

    Ist allerdings sehr eindeutig geregelt. Auch sind z.B. die Stunden, wenn eine Schule hitzefrei gibt, mit geleisteter Mehrarbeit zu verrechnen.


    Beispiel:


    6 Stunden Entfall wegen Hitzefrei in einer Woche. 4 Stunden Mehrarbeit bereits geleistet => 0 kann man abrechnen


    Hier steht relativ viel dazu
    http://www.brd.nrw.de/schule/p…oblatt_Mehrarbeit2010.pdf

  • @Karl-Dieter:


    Ich habe gerade mal die verlinkte PDF-Datei durchstöbert:

    "Geleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Da dieser im Schuldienst in der Regel aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird Mehrarbeit im Schuldienst anstelle eines Freizeitausgleichs vergütet (Ausnahmen: Verrechnung mit ausgefallenen Pflichtstunden)."


    Warum soll der Freizeitausgleich aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich sein? Dann muß es doch ein Zeitkonto geben, so daß man die Stunden dann in den nächsten Schuljahren abfeiern kann. Müssen sie halt mal zusätzliche Kollegen einstellen, auf das die Personaldecke dick genug wird, um das Abfeiern zu ermöglichen. Also in diesem Schuljahr 30 Stunden und dafür dann im nächsten Jahr nur 21 Stunden/Woche.
    Das Thema haben wir am Berufskolleg ja eh jedes Jahr, weil die Lehre üblicherweise 3,5 Jahre dauert. Da bauen wir alle im ersten Halbjahr Überstunden auf und im zweiten Halbjahr, wenn die Abschlußklassen weg sind, bauen wir wieder ab.

  • Zur Mehrarbeit (NRW)


    Überstunden müssen pro Monat vergütet werden. Wer mehr als 4 Mehrarbeitsstunden gemacht hat, hat generell ein Anrecht auf diese Überstunden.
    Fällt nun Unterricht aus (Hitzefrei, Klassenfahrt, Schüler aus anderen Gründen nicht da) und liegen keine dienstlichen Gründe vor (z.B. Lehrerkonferenz), erhält man diese als Minusstunden. Plus- und Minusstunden dieser Art dürfen aber nur pro Monat verrechnet werden.
    Wenn ich also im September 6 Überstunden mache und mir z.B. 2 im September entfallen, müssen mir 4 vergütet werden.
    Wenn ich im September 6 Überstunden mache und mir z.B. im Oktober 2 entfallen, im September hingegen nicht, müssen mir diese 6 Überstunden vergütet werden.
    Zumindest ist es bei uns so:
    Wenn ich im September 6 Überstunden mache und mir z.B. 4 entfallen, bekomme ich dennoch 2 Überstunden bezahlt (da ich einmal über der magischen Grenze von 4 Überstunden war).


    Wenn bei uns die Abiturienten nach den Osterferien weg sind, werden die Minusstunden, die dann entstehen pro Monat verrechnet.
    Wir müssen aber nicht das ganze Jahr mehr Stunden arbeiten, damit wir diese dann "abfeiern" können. Lies mal bei Tresselt den Mehrarbeitsthread.
    http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm (gilt für NRW)


    Da steht relativ gut drin, was erlaubt ist und was nicht!

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