Guten Abend,
als studierter Religionslehrer der evangelischen Theologie (in Hessen/L2) erwäge ich den Austritt aus der evangelischen Kirche. Mir ist völlig klar, dass dies als Konsequenz den Entzug der Lehrbefähigung (Vocatio) bach sich zieht. Die entscheidende Frage, die seitdem im Raum steht ist jedoch die nach den weiteren Konsequenzen. Behalte ich trotzdem die Facultas für meine beiden Fächer und kann einfach fachfremd wie bisher weiter unterrichten, oder müsste ich ein neues Fach nachstudieren?
Der menschlichen Logik nach, habe ich ja trotzdem an einer staatlichen Universität zwei Staatsexamen in zwei Fächern erworben und da Staat und Kirche sowieso getrennt sind, sollte das ja eigentlich kein Problem sein.
Vermutungen habe ich viele gehört, ich benötige jedoch am Besten einen Gesetzestext, der dies schwarz auf weiß regelt. Möchte nämlich nicht nach dem Austritt das böse Erwachen haben.
Wer kann helfen? Finde dazu nichts im Internet.