Wer kennt es nicht?
Beim Pflegschaftsabend möchte sich niemand zur Wahl stellen. Hat jemand schon die Erfahrung gemacht, dass auch anch mehreren Anläufen beim Pflegschaftsabend niemand zur Kandidatur bereit war?
Wie seid ihr vorgegangen, wie lange habt ihr gewartet? Und weiß zufällig jemand, ob die Eltern einer Klasse in NRW verpflichtet sind, einen Vertreter zu wählen? Dass sie das Recht auf eine Vertretung haben, ist klar. Aber MUSS eine Klasse eine Elternverttretung haben?
Kein Elternvertreter?
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Wer kennt es nicht?
Beim Pflegschaftsabend möchte sich niemand zur Wahl stellen. Hat jemand schon die Erfahrung gemacht, dass auch anch mehreren Anläufen beim Pflegschaftsabend niemand zur Kandidatur bereit war?
Wie seid ihr vorgegangen, wie lange habt ihr gewartet? Und weiß zufällig jemand, ob die Eltern einer Klasse in NRW verpflichtet sind, einen Vertreter zu wählen? Dass sie das Recht auf eine Vertretung haben, ist klar. Aber MUSS eine Klasse eine Elternverttretung haben?Zu allem außer dem NRW-Teil: Ich habe (Schulformbedingt, viele Schüler sind volljährig) bei fast keinem Elternabend genügend Leute da, um überhaupt beschlussfähig zu sein. Sprich: Es gab ein einziges mal in einer meiner Klassen einen Klassenelternsprecher weil da meist nur sechs bis sieben Leutchen rumhocken, von denen drei Großeltern oder ältere Geschwister sind, die nicht abstimmen dürfen.
Da die Beschlussfähigkeit per Verordnung geregelt ist, gehe ich davon aus, dass es - zumindest bei uns - keine Pflicht gibt, einen Elternsprecher zu haben.
Gruß,
DpB -
Da die Beschlussfähigkeit per Verordnung geregelt ist, gehe ich davon aus, dass es - zumindest bei uns - keine Pflicht gibt, einen Elternsprecher zu haben.
Wie sollte man eine solche Pflicht auch durchsetzen?
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Zu allem außer dem NRW-Teil: Ich habe (Schulformbedingt, viele Schüler sind volljährig) bei fast keinem Elternabend genügend Leute da, um überhaupt beschlussfähig zu sein. Sprich: Es gab ein einziges mal in einer meiner Klassen einen Klassenelternsprecher weil da meist nur sechs bis sieben Leutchen rumhocken, von denen drei Großeltern oder ältere Geschwister sind, die nicht abstimmen dürfen.
Da die Beschlussfähigkeit per Verordnung geregelt ist, gehe ich davon aus, dass es - zumindest bei uns - keine Pflicht gibt, einen Elternsprecher zu haben.Gruß,
DpBIn NRW gilt: Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt die Klassenpflegschaft unabhängig von der Zahl der Anwesenden als
beschlussfähig. Ich kann also auch mit nur 3 Leuten wählen.Da die Eltern aber nicht verpflichtet werden können, mitzuwirken, hatten wir an unserer Schule schonmal Klassen ohne Pflegschaftsvorsitzenden.
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