Nö unser Hausmeister wohnt auf dem Gelände und hat die Zeit morgens. Ist ja auch meist nur ein paar Tage. Oder eben wie gesagt, de Cop4You. Einen Polizeibeamten macht keiner an.
Schüler parken auf Lehrerparkplätzen
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Einfach quer vor die Autos der Schüler stellen, sodass sie nicht mehr weg kommen.
Schlechter Vorschlag, der dir schnell auf die Zehen fallen kann.
Sowas gilt vor Gericht als Nötigung. Privatgelände oder öffentliche Straße ist da unerheblich.Praktikabel und wirksam sind Parkausweise und "Knöllchen".
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Es gibt aber durchaus Firmenparkplätze, wo die Besetzung einer Schicht in Vierer- oder Fünferreihen parkt, weil alle wissen, dass sie gleichzeitig das Gelände verlassen.
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Es gibt aber durchaus Firmenparkplätze, wo die Besetzung einer Schicht in Vierer- oder Fünferreihen parkt, weil alle wissen, dass sie gleichzeitig das Gelände verlassen.
Bei uns an der Schule in Zweierreihen. Wer hinten steht muss nach der 6. Stunde wegfahren bzw. umparken. Wäre schon spannend, ob das dann auch "Nötigung" ist, wenn ein Schüler (oder sonstwer) unberechtigt in der vorderen Reihe steht. Habe das nämlich tatsächlich letzte Woche beobachtet, still geschwiegen und mich ins Fäustchen gelacht. Das Auto hintendran gehörte einem Kollegen mit Abendschule
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Und ähnlich wird es auch mit dem Zuparken sein, wenn auf dem Privatgelände geparkt wird und da nun jemand mit Berechtigung parkt und der andere nicht mehr rauskommt, wird das vermutlich unter Pech gehabt fallen.
Susannea, hast du dir den Link in meinem Beitrag angeschaut?
ZitatAchtung: Lassen Sie sich als Parkplatzeigentümer nicht dazu hinreißen, das falschparkende Auto selbst zuparken zu wollen. In einem solchen Fall könnte Ihnen sonst gegebenenfalls auch vorsätzliche Nötigung vorzuwerfen sein.
Kl.gr.Frosch
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Susannea, hast du dir den Link in meinem Beitrag angeschaut?
Kl.gr.Frosch
Da steht ja ein gegeben falls und das kann ich mir einfach nicht vorstellen, wenn ich ordnungsgemäß auf meinem Grundstück parke (nicht davor o.ä.), kann ich wohl kaum dafür bestraft wrden, weil sich jemand anders dort verbotener Weise hingestellt hat.
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Das "gegebenenfalls" bezieht sich im Kontext darauf, dass es in dem Fall auch als vorsätzliche Nötigung ausgelegt werden kann. Nötigung wäre es auf Fall.
Aber wenn du es dir nicht vorstellen kannst - park Falschparker auf Privatparkplätzen ruhig zu. Ist ja deine Sache. Du solltest nur nicht in einem Forum sagen, dass dabei vermutlich nichts passieren kann. Es könnte Leser geben, die sich dann auf deine Aussage verlassen.
Kl.gr.Frosch
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Ich kann mir irgendwie nur schwer vorstellen, dass Schüler noch auf die Idee kämen den Lehrer wegen Nötigung anzuzeigen.
So schlecht kann das Verhältnis Lehrer - Schüler auch nicht sein und man sollte das ganze mal mit etwas Humor nehmen.
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Aber ist gut zu wissen, dass ich jeden wegen Nötigung anzeigen darf, wenn er mich zuparkt...
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Aber ist gut zu wissen, dass ich jeden wegen Nötigung anzeigen darf, wenn er mich zuparkt...
Nicht nur das. Da gibt es durchaus Möglichkeiten, die weh tun.
- Hat man das Fahrzeug abschleppen lassen, ist es zulässig, den Standort erst mitzuteilen, nachdem der Fahrer die Abschleppkosten bezahlt hat.
- Man kann dem Falschparker zudem über den Anwalt eine Unterlassungsverfügung (Abmahnung) zukommen lassen, in der er versichert, künftig nicht mehr so zu handeln. Und die kostet satte Gebühren.
https://www.bussgeldkatalog.org/privatparkplatz-abschleppen/ -
Wenn tatsächlich ein Schüler auf die Idee mit der Strafanzeige kommt, kann man das ab da sehr einfach umgehen: Zuparken und umgehend einen Abschleppdienst rufen (dann ist es nämlich keine rechtswidrige Handlung mehr, sondern die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs (der Kosten des Abschleppdienstes), dazu dann noch die o.g. Unterlassungsverfügung und der Schüler kann das Auto mit etwas Pech verkaufen. Eskalieren können das beide Seiten. Und ja, das geht auf allen Privatparkplätzen (auf denen man ein Recht zu parken hat).
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Aber wenn du es dir nicht vorstellen kannst - park Falschparker auf Privatparkplätzen ruhig zu. Ist ja deine Sache. Du solltest nur nicht in einem Forum sagen, dass dabei vermutlich nichts passieren kann. Es könnte Leser geben, die sich dann auf deine Aussage verlassen.
Da dies Aussage ja außer dir hier niemand getroffen hat, ist dies ja gar kein Problem.
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Tor beim Schulträger bestellen.
Ansonsten kostet so ein Parkpfosten 27€. Klar der brauch ein Punktfundament und muss aufgestellt werden. Aber wenn es wirklich ein Problem ist, läßt sich das sicher mit dem Schulträger regeln. -
Wenn tatsächlich ein Schüler auf die Idee mit der Strafanzeige kommt, kann man das ab da sehr einfach umgehen: Zuparken und umgehend einen Abschleppdienst rufen (dann ist es nämlich keine rechtswidrige Handlung mehr, sondern die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs (der Kosten des Abschleppdienstes), dazu dann noch die o.g. Unterlassungsverfügung und der Schüler kann das Auto mit etwas Pech verkaufen. Eskalieren können das beide Seiten. Und ja, das geht auf allen Privatparkplätzen (auf denen man ein Recht zu parken hat).
Vooorsicht. Das vorsätzliche Zuparken wäre vorsätzliche Nötigung. Da greift das Strafrecht und bei Beamten zusätzlich das Dienstrecht. Zudem hast du IMMER die Pflicht zur Schadensminderung. D.H. zunächst musst du den Falschparker ausrufen lassen und ihm die Möglichkeit geben, sein Fahrzeug zu entfernen. Eine Abmahnung kannst du ihm trotzdem zukommen lassen
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Die Pflicht zur Schadensminderung ist erfüllt, wenn du die Haltezeit (ständige Rechtssprechung: 5 Minuten) abwartest, was übrigens auch Politessen machen, wenn sie einen Wagen im Halteverbot aufschreiben/abschleppen lassen. Du bist keinesfalls verpflichtet einen Falschparker zu suchen, ausrufen zu lassen oder ähnliches. Und wie bereits gesagt, ist es keine vorsätzliche Nötigung da die Rechtswidrigkeit als Tatbestandsmerkmal entfällt. Ist der Abschleppdienst gerufen darfst du den Wagen festsetzen (o.g. Gründe).
P.S.: Der Ratschlag war nur für den Fall gemeint, dass ein Schüler einen Lehrer wegen Nötigung anzeigen möchte (man kann eskalieren, aber üblicherweise ist das nicht der beste Weg). Ansonsten sind natürlich Ausrufen und Abschleppen die bessere Wahl, es gibt übrigens eine Menge Abschleppunternehmen die zwar Vorkasse verlangen, das Geld aber direkt bei der Abholung der Autos kassieren (Risikominimierung für die Schule).
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Zitat von Susannea
Da dies Aussage ja außer dir hier niemand getroffen hat, ist dies ja gar kein Problem.
??? Ich habe doch gar nicht gesagt, dass da nichts bei passieren kann. Das warst du doch.
Kl.gr.Frosch
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??? Ich habe doch gar nicht gesagt, dass da nichts bei passieren kann. Das warst du doch.
Kl.gr.FroschNein, du hast gesagt, dass man dies hier nicht äußern darf, das da nichts bei passieren kann, hat sonst niemand gesagt, bitte richtig nachlesen.
Ich habe vermutet, dass der dann Pech hat, aber was da nun wirklich passieren kann oder nicht, habe ich nicht gesagt. Und ich bleibe dabei, dass das vermutlich dann unter Pech abläuft.
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Und ähnlich wird es auch mit dem Zuparken sein, wenn auf dem Privatgelände geparkt wird und da nun jemand mit Berechtigung parkt und der andere nicht mehr rauskommt, wird das vermutlich unter Pech gehabt fallen.
Hier nur nochmal dein Zitat. Kann sich ja jeder seine Meinung bilden, was du geschrieben hast.
Auf jeden Fall hast du auch in deinem, letzten Beitrag geschrieben, dass du vermutest , dass es für den Zugeparkten dann unter "Pech" abläuft, dem Zuparker also nichts passiert. Und dieses "Es läuft unter Pech ab" stimmt halt nicht und führt in die Irre.Kl.gr.frosch
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Hier nur nochmal dein Zitat. Kann sich ja jeder seine Meinung bilden, was du geschrieben hast.Auf jeden Fall hast du auch in deinem, letzten Beitrag geschrieben, dass du vermutest , dass es für den Zugeparkten dann unter "Pech" abläuft, dem Zuparker also nichts passiert. Und dieses "Es läuft unter Pech ab" stimmt halt nicht und führt in die Irre.
Kl.gr.frosch
Ja, auch dieses Zitat zeigt es noch mal, es wird vermutlich unter Pech ablaufen, zeigt doch, dass es eine Vermutung ist.
Ich habe also nirgends geschrieben, dass da gar nichts passieren kann!Hast du schön zitiert und mich nett bestätigt.
Und ob es unter Pech abläuft oder nicht, kannst du doch vom Einzelfall gar nicht sagen, also sage doch nicht, das es nicht stimmt. Denn damit es dies nicht tut, muss ja jemand aktiv etwas tun, es ist keine automatische Sache, soviel ist mal ganz klar!
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Bestätigt habe ich, dass du die Vermutung in den Raum stellst, dass nichts passieren wird. Nicht mehr, nicht weniger.
Oder wie zeigt sich deiner Vermutung nach denn dieses "Es wird vermutlich unter Pech ablaufen"? Was passiert mit dem Zuparker?Kl.gr.frosch
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