Moin,
sagt mal, wie handhabt Ihr das mit den Fehlstunden bzw. dem Aufsummieren fürs Zeugnis? Insb. spreche ich von den unentschuldigten Fehlstunden. Also wenn ein Schüler im 1. Halbjahr Fehlstunden angesammelt hat und diese auf dem Halbjahrszeugnis ausgewiesen wurden, werden die dann auch aufs Versetzungszeugnis am Ende des 2. Halbjahrs übernommen oder wird nach dem 1. Halbjahr der Zähler wieder auf null gesetzt?
Ich würde §10 Absatz 1 APO-BK so interpretieren, daß ich die Fehlstunden aus dem 1. Halbjahr nicht unter den Tisch fallen lassen kann. Dort heißt es ja: "Das Versetzungsverfahren richtet sich nach §50 SchulG. [...] Die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu berücksichtigen."
Aus der Berücksichtigung der Gesamtentwicklung schließe ich, daß ich neben den Zeugnisnoten auch die Fehlstunden aus dem 1. Halbjahr fürs Versetzungszeugnis mit einbeziehen - also übernehmen - muß. Leider finde ich keine genaueren Vorschriften zu der Fragestellung und im Kollegium geht es auch wild in beide Richtungen, was die Frage angeht.