Elterngeld Plus bei Beamtin auf Lebenszeit

  • Google liefert wenige Ergebnisse und wenn dann beziehen sich die Antworten auf Arbeitnehmer und nicht auf Beamte. Darüber hinaus sind viele Antworten veraltet.

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Ich fasse das mal zusammen, ob ich das wirklich alles richtig verstanden habe. (Ich habe viele Anträge ausgefüllt aber sowas kompliziertes kam mir noch nicht unter)
    1. Nach der Geburt übersende ich dem Dienstherren eine Veränderungsanzeige damit dieser das Enddatum vom Mutterschutz mir mitteilt, sowie den Antrag auf Kindergeld.
    2. Gleichzeit beantrage ich bei der Schulleitung Elternzeit bis Ende Sommerferien 2019.
    3. Nachdem ich das Enddatum von dem Mutterschutz habe fülle ich den Elterngeldantrag bis voraussichtlich 02.08.2019 aus und übersende ihn an die Elterngeldstelle meiner Stadt.
    4. Warten und hoffen, dass das Geld pünktlich kommt.

    1. Wieso soll der dir das Datum mitteilen? Also erstmal bekommt er nur eine Kopie der Geburtsurkunde. Das Enddatum kannst du doch selber ausrechnen. Einfach das Ende nehmen, was jetzt drauf steht, wenn das Kind kein Frühchen ist und nicht nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin (VET) kommt, dann stimmt das noch. Beim Frühchen rechnest du noch 4 Wochen drauf, wenn es innerhalb des Mutterschutzes kommt. Kommt es nach dem VET rechnest du ab da 8 Wochen.


    2. Nein, du meldest Elternzeit nur an und zwar nur bis 1.8.2019 (warum sollte deine Frau auf die Bezüge verzichten, wenn sie kein Elterngeld mehr erhält?)

  • Dann hätte ich noch drei Fragen:
    1. Kann meine Frau die Elternzeit verlängern bzw. verkürzen wenn sie später vielleicht doch in TZ arbeiten möchte?
    2. Wenn sie z. Bsp. nach einem Jahr der Elternzeit schwanger wird bekommt sie nur ein reduziertes Elterngeld. Gibt es einen Rechner der mir genau das ausrechnen kann?
    3. Wie wird das Elterngeld ausgezahlt? Wie die Besoldung im Voraus oder, wie ein Lohn Rückwirkend.

    1. Nein und nein. Sie kann nach dem 2. Geburtstag neue Elternzeit nehmen und natürlich Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
    2. Ja, vom Ministerium, du musst nur wissen, welche Monate du eingeben musst.
    3. unterschiedlich, innerhalb des Lebensmonates.

  • Auch da würde ich behaupten, dass das bundeslandsabhängig ist, ist hier nämlich auch überhaupt kein Problem, hier wird ganzjährig aufgenommen.

    Mehrere Freundinnen in NRW haben sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht, meine Schwester in Hessen auch. Daher würde ich sagen das hängt vom Ort ab und ist nicht für ein komplettes BL gleich.



    Und ansonsten: Antrag auf Elternzeit mit der Geburtsurkunde einreichen, dann bekommt man automatisch die Bestätigung der EZ mit dem offiziellen Ende des Mutterschutzes. Damit kann man dann Elterngeld beantragen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und ansonsten: Antrag auf Elternzeit mit der Geburtsurkunde einreichen, dann bekommt man automatisch die Bestätigung der EZ mit dem offiziellen Ende des Mutterschutzes. Damit kann man dann Elterngeld beantragen.

    Aber für die ANMELDUNG der Elternzeit wird ja eigentlich das Ende des Mutterschutzes gebraucht, darum ging es ja ;)

  • So sieht der Antrag auf Elternzeit bei uns in NDS aus. Hier würde ich einfach im Anschluss an den Mutterschutz ankreuzen und bis 31.07.2019 eintragen.

  • So sieht der Antrag auf Elternzeit bei uns in NDS aus. Hier würde ich einfach im Anschluss an den Mutterschutz ankreuzen und bis 31.07.2019 eintragen.

    Würde ich auch, wobei ich es mir nicht verkneifen konnte, "Antrag" durchzustreichen und "Anmeldung" drüber zu schreiben, denn der AG bekommt es nur mitgeteilt, er hat eigentlich keinerlei Mitspracherecht beim "wann, wo, wie"

  • Wobei ich mich frage, ob man sich wirklich mit solchen Nickeligkeiten wie Antrag oder Anmeldung auseinandersetzen muss/will. Das bemüht für mich wieder jedes Lehrerklischee ;)

    Ja, muss man, denn es spiegelt genau das wieder, was in den Köpfen einiger noch vorgeht. Es ist einfach nicht angekommen, dass es von den Eltern nur mitgeteilt wird, wann sie in Elternzeit gehen, dass der AG bis auf wenige Ausnahmen nach dem 3. Geburtstag keinerlei Möglichkeit hat, dies abzulehnen oder zu beeinflussen, wann und wie.

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