Elterngeld Plus bei Beamtin auf Lebenszeit

  • Guten Tag,
    meine Lebensgefährtin und ich erwarten demnächst unseren ersten Nachwuchs. Wir sind beide Grundschullehrer in Niedersachsen. Beide verbeamtet auf Lebenszeit. Ich bin privat versichert und meine Lebensgefährtin ist freiwillig in der GKV versichert.
    Wir möchten gerne das Elterngeld Plus in Anspruch nehmen. Nun kommen wir beide trotz des Studiums mit dem Antrag nicht klar. :schreien:
    Wir möchten gerne, dass meine Frau 24 Monate zuhause bleibt. Im Antrag muss ich aber irgendwas mit dem Mutterschutz angeben. Wie genau muss ich das angeben und wo schicke ich den Antrag hin? Nach Osnabrück zum Besoldungsbüro oder zur Gemeinde?
    Kann mir bzw. uns bitte jemand helfen?
    Vielen Dank im Voraus. :gruss:

  • Dienst- und Anwärterbezüge ab der Geburt bis (Ende des Mutterschutzes, den ihr ja jetzt noch nicht kennt). Ist anzukreuzen.

    TZ ist vorerst nicht vorgesehen da wir ein weiteres Kind in der Elternzeit planen.
    Was genau muss ich dann hier eintragen?

    Es ist aber klar, dass für die Elterngeldberechnung nicht die Elternzeit, sondern nur die maximal ersten 14 Monate Elterngeldbezug relevant sind? Sprich dasselbe Elterngeld dann nur bei maximal 16 Monaten Altersabstand zwischen den Kindern.

  • Ich habe das jetzt so verstanden:
    Falls wir ein weiteres Kind während der Elternzeit bekommen dann können wir nur 16 Monate Elterngeld also das Basisgeld beantragen? Ist das so richtig?


    Warum geht Elterngeld Plus nicht mehr?

  • Ich habe das jetzt so verstanden:
    Falls wir ein weiteres Kind während der Elternzeit bekommen dann können wir nur 16 Monate Elterngeld also das Basisgeld beantragen? Ist das so richtig?


    Warum geht Elterngeld Plus nicht mehr?

    Nein, das hast du falsch verstanden. Wenn ihr die selbe Höhe Elterngeld haben wollt (egal ob Basis oder Plus), dann darf der Altersabstand zwischen beiden Kindern nur maximal 16 Monate sein). Denn nicht die Elternzeit sorgt für Ausklammerung der Zeiten ohne Einkommen, sondern nur das Elterngeld.

  • Das heißt, dass meine Frau quasi sofort wieder schwanger werden muss damit das passt? Ein Jahr zu warten wäre also nicht möglich wenn wir das gleiche Geld haben wollen? Ist das richtig?

  • Das heißt, dass meine Frau quasi sofort wieder schwanger werden muss damit das passt? Ein Jahr zu warten wäre also nicht möglich wenn wir das gleiche Geld haben wollen? Ist das richtig?

    Naja, nicht gleich, 4/5 Monate ca. habt ihr schon, aber ansonsten ja. Deshalb ja die Frage nach Teilzeit, weil es dann noch etwas weniger große Unterschiede geben würde.

  • Oder halt dazwischen noch mit den Partnerschaftsbonus ein paar Monate beide in TZ arbeiten.
    Ich arbeite gerade 18 Stunden und hab in Steuerklasse 3 gewechselt, so sollte ich auch wieder genug EG bekommen, hab aber bis zum MuSchu auch 18 Monate gearbeitet.


    Manchmal klappt es ja auch einfach so schnell nicht mit dem schwanger werden. Da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass man ohne zu arbeiten wieder das volle EG bekommt, also lieber einen Plan B machen.
    Sonst würden ja jeder ewig in EZ bleiben ;)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Ich habe das jetzt so ausgefüllt:



    Ist das so richtig?


    Die Elternzeit würde ich aber später ansetzten.
    Mal angenommen der Kleine kommt am 01.10.2017 dann würde ich ab dem 27.11. die Elternzeit ansetzten (8 Wochen Mutterschutz) und am 01.08.2019 beenden. (Neues Schuljahr)
    Wie ist das jetzt mit Teilzeit.
    In Moment hat sie nicht vor in TZ zu arbeiten. Daher würden wir erstmal beim Elterngeld kein zusätzliches Einkommen angeben. Kann sie trotzdem sich später dazu entschieden TZ zu arbeiten? Und was passiert mit dem Elterngeld das uns zusteht? Bekommt sie die Differenz ausbezahlt oder kann man die Plus Monate dann einfach verlängern?

  • Es ist riskant das jetzt schon auszufüllen, denn je nachdem, wann das Kind kommt, geht der Mutterschutz evtl. in den 3. Lebensmonat rein, dann stimmt es nicht mehr.


    Ja, Bonusmonate könntet ihr später noch beantragen, geht ja aber nur, wenn ihr beide TZ arbeitet.


    Bei Arbeiten während des Elterngeldes wird das angerechnet, da müsste man sich evtl. überlegen, die Monate davor in Basis umzuwandeln, um kein Elterngeld mehr zu erhalten in der Zeit.



    2017 dann würde ich ab dem 27.11. die Elternzeit ansetzten (8 Wochen Mutterschutz) und am 01.08.2019 beenden. (Neues Schuljahr)

    Bis wann genau geht bei euch die Schule? Wann fangen die Ferien an? Bis wann genau bekommt sie Elterngeld? Evtl. würde ich das Ende der Elternzeit anders legen.

  • Wenn die Mutter Elternzeit beantragt muss die dann nicht mit dem Mutterschutz oder der Geburt beginnen? (Meine ich jetzt ernst..., hab ich meine ich so angegeben damals).
    Und bei Beamten immer darauf achten das Ende der EZ und den Abstand zu den Ferien zu wahren.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und bei Beamten immer darauf achten das Ende der EZ und den Abstand zu den Ferien zu wahren.

    DAs ist glücklicher Weise Bundeslandabhängig, in Berlin braucht man das z.B. gar nicht. Zumal es eh nicht interessant ist, wenn es mit dem Elterngeldende zusammenhängt. Dann ist das eh egal.


    Wenn die Mutter Elternzeit beantragt muss die dann nicht mit dem Mutterschutz oder der Geburt beginnen?

    Wenn sie zwischendurch nicht arbeiten will, dann muss sie Elternzeit nach dem Mutterschutzende nehmen (aber nicht nach der Geburt und nicht mit dem Beginn des Mutterschutzes ;) ). Ende ist bei allem unter 3 Jahren eh egal! Aber theoretisch kann sie auch erst im Mutterschutz sein, dann 2 Monate und 2 Wochen und einen Tag z.B: arbeiten und dann erst in Elternzeit gehen. Wird jeden Schulleiter freuen.


  • Wie sollen wir das am besten und am optimalsten machen?
    Der Geburtstermin ist der 2. Oktober. Wir nehmen mal an, dass der Kleine auch am 02.10. kommen wird.
    Meine Frau möchte gerne 2 Jahre Zuhause bleiben.
    Die Ferien enden am 14.08.2019. Da sind die zwei Jahre aber noch nicht um. Daher dachten wir an das nächste Halbjahr also 05.02.2020. Ein bis zwei Monate können wir ohne EG überbrücken.
    Ich muss Vollzeit arbeiten gehen, da wir das finanziell nicht anders hinbekommen.

  • Wie sollen wir das am besten und am optimalsten machen?
    Der Geburtstermin ist der 2. Oktober. Wir nehmen mal an, dass der Kleine auch am 02.10. kommen wird.
    Meine Frau möchte gerne 2 Jahre Zuhause bleiben.
    Die Ferien enden am 14.08.2019. Da sind die zwei Jahre aber noch nicht um. Daher dachten wir an das nächste Halbjahr also 05.02.2020. Ein bis zwei Monate können wir ohne EG überbrücken.
    Ich muss Vollzeit arbeiten gehen, da wir das finanziell nicht anders hinbekommen.

    Deine Frau bekommt ja maximal bis zum 22. Lebensmonate Elterngeld, sprich dies endet spätestens am 1.8. somit hat sie das Recht ab dem 1.8. in allen Bundesländern unabhängig von den Ferien wieder zu arbeiten. Somit ist deine Überlegung zum 1.8. dann doch relativ korrekt (Arbeitsbeginn wäre dann aber nicht der 1.8. sondern der 2.8.), denn noch mehr Ferien o.ä. einzuschließen geht bei dem Enddatum vom Elterngeld eben nicht überall durch die Beschlüsse in einigen zum Abstand. Durch das Elterngeldende greifen die aber nicht!
    Und nein, die 2 Jahre sind da nicht zu Ende, aber Elterngeld wird keines mehr gezahlt. Sie kann natürlich auch jederzeit später Anfangen, muss dann aber mit dem Abstand zu den Ferien evtl. gucken.

  • DAs ist glücklicher Weise Bundeslandabhängig, in Berlin braucht man das z.B. gar nicht. Zumal es eh nicht interessant ist, wenn es mit dem Elterngeldende zusammenhängt. Dann ist das eh egal.

    Wenn sie zwischendurch nicht arbeiten will, dann muss sie Elternzeit nach dem Mutterschutzende nehmen (aber nicht nach der Geburt und nicht mit dem Beginn des Mutterschutzes ;) ). Ende ist bei allem unter 3 Jahren eh egal! Aber theoretisch kann sie auch erst im Mutterschutz sein, dann 2 Monate und 2 Wochen und einen Tag z.B: arbeiten und dann erst in Elternzeit gehen. Wird jeden Schulleiter freuen.

    Danke, ersteres vergesse ich immer...
    Und letzteres: Stimmt, ich hab meine Elternzeit erst nach der Geburt beantragt, also logischerweise ab nach dem Mutterschutz? Da werd ich doch glatt mal nachgucken.



    Und was man vielleicht auch bedenken sollte ist, dass es in vielen Orten (das ist jetzt mal bundeslandunabhängig) schwer ist einen Platz für die Kinderbetreuung zu suchen, wenn der Starttermin nicht im Sommer liegt. Also wäre es vielleicht etwas geschickter nach den Sommerferien wieder anzufangen, da ja so Betreuungsplätze je nach Ort auch nicht günstig sind. (Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass das Kind dann ab 2 betreut werden soll.)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und was man vielleicht auch bedenken sollte ist, dass es in vielen Orten (das ist jetzt mal bundeslandunabhängig) schwer ist einen Platz für die Kinderbetreuung zu suchen, wenn der Starttermin nicht im Sommer liegt.

    Auch da würde ich behaupten, dass das bundeslandsabhängig ist, ist hier nämlich auch überhaupt kein Problem, hier wird ganzjährig aufgenommen.

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Ich fasse das mal zusammen, ob ich das wirklich alles richtig verstanden habe. (Ich habe viele Anträge ausgefüllt aber sowas kompliziertes kam mir noch nicht unter)
    1. Nach der Geburt übersende ich dem Dienstherren eine Veränderungsanzeige damit dieser das Enddatum vom Mutterschutz mir mitteilt, sowie den Antrag auf Kindergeld.
    2. Gleichzeit beantrage ich bei der Schulleitung Elternzeit bis Ende Sommerferien 2019.
    3. Nachdem ich das Enddatum von dem Mutterschutz habe fülle ich den Elterngeldantrag bis voraussichtlich 02.08.2019 aus und übersende ihn an die Elterngeldstelle meiner Stadt.
    4. Warten und hoffen, dass das Geld pünktlich kommt.


    Habe ich das so richtig verstanden :angst:


    Dann hätte ich noch drei Fragen:
    1. Kann meine Frau die Elternzeit verlängern bzw. verkürzen wenn sie später vielleicht doch in TZ arbeiten möchte?
    2. Wenn sie z. Bsp. nach einem Jahr der Elternzeit schwanger wird bekommt sie nur ein reduziertes Elterngeld. Gibt es einen Rechner der mir genau das ausrechnen kann?
    3. Wie wird das Elterngeld ausgezahlt? Wie die Besoldung im Voraus oder, wie ein Lohn Rückwirkend.


    Danke

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