Liebe Leute,
nachdem ich den Begriff "Mitaufsicht" in keinem Forum finden konnte, hier mein Anliegen in der Hoffnung, dass da jemand schlauer ist als ich (davon gehe ich stark aus...): An unserer Schule ist es üblich, dass man Mitaufsicht über andere Lerngruppen führt. Dies geschieht regelmäßig und bedeutet, dass zu Beginn der Stunde in den eigenen Unterricht bis zu 8 weitere SuS anderer Klassen oder Kurse hineingesetzt werden und man gleichzeitig in einem weiteren Raum, in dem ebenfalls 30-35 SuS sitzen, "Mitaufsicht" führt. Im Rahmen ihres Vortrags über die aktuellen Brandschutzbestimmungen hat sich unsere SL heute in diverse Widersprüche verstrickt, da nicht klar ist, wie eine Lehrperson im Falle eines solchen Falles 70 bis 80 SuS sicher aus dem Gebäude zu geleiten hat. Statt den Brandschutz und das korrekte Verhalten in diesem Fall zu diskutieren, blieb es für das Kollegium bei der Information, Mitaufsichten seien erst kürzlich von "höchster Stelle" nochmals per Verfügung (?) als absolut zulässig erklärt worden. Kann und mag diesen Kappes kaum glauben, will es aber tun, wenn jemand von euch dies bestätigt.
Dank vorab und kollegiale Grüße