Vertretungsstelle NRW: Unterschreitung Pflichtstundenanzahl

  • Liebe Alle,
    als befristete Vertretungslehrkraft arbeite ich seit 6 Monaten mit 100% (25,5 Stunden) an einer Schule. Für das neue Schuljahr wurde der bestehende Vertrag verlängert. Der neue Stundenplan weist mir leider aktuell leider einen Unterhang von -4 Stunden pro Woche auf, da das Kollegium wieder vollzählig ist.


    Hat jemand Erfahrungen mit diesem Sachverhalt? Als befristet beschäftigte Lehrkraft darf ich defacto keine Überstunden machen. Wie sieht es aber mit einer Unterschreitung aus?


    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Deine Schule wird eine Lösung finden: zum Beispiel Vertretungsbereitschaften im Stundenplan einbauen.
    aber: schön, dass es bei dir so läuft. Mir (Stammkollegin) wurde letztes Jahr ein Kurs weggenommen, damit die Vertretungslehrkraft eben mehr Stunden bekommen kann. ICH darf ja Unterhang aufbauen ;)

  • Also rein rechtlich ist es so, dass sie dir 25,5 Stunden anbieten müssen, tun sie dies nicht (durch z.B. Vertretungsstunden bzw. vorgegebene Zeiten für Vertretungsstunden) ist dies nicht dein Problem. Du musst voll bezahlt werden und es gibt keine Minusstunden (ich meine Verrechnung ist maximal innerhalb eines Monats möglich),

  • Bei uns gibt es in so einem Fall Vertretungsbereitschaften. Das sind Stunden, die stehen auch im Plan, sind auch im Deputat, haben eine normale Wertrechnung einer Unterrichtsstunde. Und dort wird man dann halt für Vertretung eingesetzt.


    Das gleiche ist aber bei Kollegen, die Minusstunden haben. Dass hier einige Kollegen sagen, dass doch deutliche Minusstunden aufgebaut und mitgeschleppt werden, finde ich relativ bedenklich, ich rede jetzt nicht von -0,25 o.ä.

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