Kann ich mich weigern, einen Jungen zu unterrichten?

  • Also für mich klingt ds eher so, als brauche das Kind keine Kurzbeschulung sondern eher genau das Gegenteil, ggf. auch räumlich weit weg von den Eltern.
    Und ja, ob diese Situation für dich tragbar ist, mußt du selber entscheiden. Aber für die Mitschüler ist es nicht tragbar, es zeigt nämlich das Frechheit sieht und man bei uns mit allem durchkommt, weil es ja sowieso nicht sanktioniert wird.


    Gibt es bei Euch in Niedersachsen sowas wie Bezirksdienstbeamte bei der Polizei? Bei uns heißen die verächtlich immer "Ortssheriff" und führen an den Grundschulen u.a. den Fahrradunterricht (ein Tag alle 6 Monate) durch. Für den Asperger-Aspiranten wäre es zwar ein Schock, aber wie gesagt, ich denke da eher an die anderen Kinder. Jedenfalls habe ich es selber als Schüler mal erlebt, wie besagter Polizist dann in der Grundschule auftauchte. Ein Satz zu einem Mitschüler reichte: "Du kommst morgen mit deinem Vater um 9 Uhr auf die Wache. Da klären wir das dann!"


    Das hat zumindest auf mich als Mitschüler damals den Eindruck hinterlassen, daß der Staat sich doch noch durchsetzen kann. :staun:

    aktuell haben wir keinen kontaktpolizisten, der bisherige ist leider krank, soweit ich weiß
    und was bespricht dann die polizei mit dem? bespricht die überhaupt was?
    diesem jungen ist einfach alles scheißegal, er hat keinen respekt und macht genau das gegenteil, von dem was er soll

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • er ist in psychologischer behandlung, ich habe neulich mit dem psychologen gesprochen
    bis der schulpsychiatrischer dienst mal aktiv wird.... die sind doch auch total überlastet.....

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • Lieber Zauberwürfel, ich halte dir die Daumen. Ich kann das alles so gut nachvollziehen. Lass ihn abholen, du musst auch nach dir und den anderen Kindern schauen. :rose:

  • kann ich sowas anleiern?
    er ist ja auch durch die schuluntersuchung gekommen......

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • Lieber Zauberwürfel,


    du bist geradlinig auf dem richtigen Weg. Ich schick dir einfach mal virtuell ganz viel Kraft für die nächste Zeit. Bleib hart auf deiner Linie. Das hilft dem Jungen auf lange Sicht am meisten. Der Klasse ebenso!
    Ich wünsche dir, dass die Familie sowie das Jugendamt schnell einsichtig wird und dem Jungen richtig geholfen wird. Meine Daumen sind fest gedrückt! Mach weiter so.


    Alles Liebe, Alhimari

  • kann ich sowas anleiern?

    Eine amtsärztliche Untersuchung kann die Schule anleiern, wenn sie dein Eindruck hat, daß der Schüler aktuell evtl. nicht schulfähig sein könnte. Das er evtl. mal vor 1 oder 2 Jahren schulfähig war bei der Eingangsutersuchung zur Einschulung ist dann erstmal nicht so wichtig. Die Asperger-ERkrankung könnte ja auch schlimmer geworden sein.


    Sollte der Amtsarzt zum Schluß kommen, daß er nicht schulfähig ist, müßte der Schüler eure Schule verlassen.

  • Das klingt äußerst problematisch, da das den Jungs im Prinzip vermittelt "Kümmert euch selbst um das Problem, wenn ihr wollt, dass es behoben wird!".

    Im konkreten Fall... Nothilfe?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Eine amtsärztliche Untersuchung kann die Schule anleiern, wenn sie dein Eindruck hat, daß der Schüler aktuell evtl. nicht schulfähig sein könnte. Das er evtl. mal vor 1 oder 2 Jahren schulfähig war bei der Eingangsutersuchung zur Einschulung ist dann erstmal nicht so wichtig. Die Asperger-ERkrankung könnte ja auch schlimmer geworden sein.
    Sollte der Amtsarzt zum Schluß kommen, daß er nicht schulfähig ist, müßte der Schüler eure Schule verlassen.

    Ich möchte darauf hinweisen, dass zumindest in meinem Bundesland, was nicht Niedersachsen ist, keine Konsequenzen auf Nichterscheinen beim "Amtsarzt" für die Eltern/das Kind folgen.

  • ...wenn sich sonst nichts bewegt, kannst du im nochmaligen Wiederholungsfall, vor allem wenn der Schüler auch noch andere Schüler oder dich direkt "angeht", schlicht die 112 wählen (und ihn wegen Gefährdung seiner selbst und anderer einweisen lassen, in eine entsprechende geschlossene Abteilung). Eventuell kommt er so schneller an den (dringend notwendigen) Psychiater.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Liebe Zauberwürfel,


    ich schicke erst einmal viel Kraft und Ausdauer in deine Richtung. Ich fürchte, die wirst du brauchen. :geschenk: :rose:


    Alles was du bisher getan hast, war so vollkommen richtig! Ich kann aus Sicht der Lehrerin für E-Schüler nur bekräftigen, bestätigen und im Grunde wiederholen, was dir von anderen hier schon vorgeschlagen wurde:


    - Macht den Eltern Druck. Lass ihn jeden Tag abholen, wenn nötig. Dass ein Kind dann rumrennt und ruft "ich werd abgeholt, ich werd abgeholt" ist allerdings doof. Falls möglich, gib ihm Aufgaben mit, dass er nicht mehr nach Luft schnappen kann. Die kontrollierst du direkt am nächsten Morgen, sind die nicht da, entsprechende Reaktion deinerseits. Falls er dann wieder ausflippt, abholen lassen und die Leier von vorne anfangen. Das erhöht den Druck auf die Eltern enorm und auch das Kind sieht, das hilft mir nicht weiter, arbeiten muss ich trotzdem.
    - Sollte das Ausrasten ungeahnte Ausmaße annehmen (tatsächliche Selbst-/Fremdgefährdung): Rettungsdienst rufen! Die holen das Kind und bringen es zur Psychiatrie. Das hat meist einen größeren Effekt, als wenn die Polizei kommt und thematisiert den Aspekt der Krankheit eher, als das Versagen in der Erziehung. Das ist bei einigen Eltern effektiver. (Die Androhung, den Rettungswagen zu rufen, hat bei Eltern, die ihr Kind nicht abholen konnten/wollten, schon Wunder bewirkt ;) )
    - In NRW hat die Schulleitung die Möglichkeit, die Schulfähigkeit überprüfen zu lassen. Das gibt es in Niedersachsen sicherlich auch. Ich habe schon erlebt, dass ein Kind für medizinisch nicht beschulbar erklärt wurde.


    Ich habe nicht präsent, wie deine Schulleitung agiert. Beziehe sie immer mit ein, bei allen Erziehungsmaßnahmen informieren, am besten schriftlich. Es bleibt dir ansonsten noch die Möglichkeit, zu remonstrieren. Du kannst Unterricht mit diesem Schüler nicht für deine Klasse garantieren, teilweise nicht einmal die Sicherheit deiner Klasse. Sollte deine SL nicht aktiv werden, schriftlich remonstrieren, das muss nach oben weitergeleitet werden und erhöht den Druck auf die SL. Die wird nämlich dann gefragt, was sie bisher getan hat. Positiver Nebeneffekt: Sollte (Gott behüte) ein Schüler doch einmal verletzt werden, bist du rechtlich auf der sicheren Seite, wenn du deiner SL schriftlich mitgeteilt hast, dass du die Sicherheit deiner Klasse nicht gewährleisten kannst.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

    Einmal editiert, zuletzt von dzeneriffa ()

  • Warum 112? Seit wann ist die Feuerwehr für solche Schüler zuständig? Nimm besser die 110 (Polizei).

    ...weil die - in so einem konkreten Fall - sonst selber die 112 ruft. Hier wird ärztliche bzw psychiatrische Behandlung gebraucht, und schlimmstenfalls eine Zwangsjacke Größe XS.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Den Rettungswagen solltest du jedoch nur rufen, wenn WIRKLICH eine Gefahr für das Kind oder für andere Kinder droht.
    Falls die Krankenkasse der Eltern meint, der Einsatz sei unnötig gewesen, kann es sein, dass es heißt: "Wer bestellt hat, zahlt."
    Falls die Polizei die Rettung bestellt, hast du dieses Problem nicht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • die mutter war heute ja da und ich durfte mir anhören, dass sie glaubt, ich möge ihren sohn nicht mehr.
    was glaubt sie? dass ich mich jeden tag aus tiefstem herzen freue, ihn zu sehen?


    hab ihn heute wieder abholen lassen. wir hatten zwei gute stunden, eine davon sogar richtig gut.
    als er sich den zweiten (von fünf) stempeln verdienen wollte, sollte er mir vorlesen. wollte er nicht. also hat er seine mappe auf seinen tisch geworfen, ein blatt komplett rausgerissen und etwa zehn nachfolgende blätter in der mitte zerrissen.
    und dann das übliche "ist doch alles scheiße hier" und und und. es war bei weitem nicht so schlimm wie gestern. da habe sie auch verstanden, warum sie ihn abholen musste, aber heute würde sie das nicht verstehen. dann hat sein vater auch noch angerufen und gefragt, warum sein sohn wegen eines rausgerissenen blattes abgeholt werden müsse.


    das gespräch war so lala, kam natürlich auch nix wirklich bei rum außer "ja das dauert alles noch".........


    hab ihr angeboten zu hospitieren, mehr als einen tag - aber "dummerweise" bin ich jetzt morgen und vielleicht montag auch noch krank.


    beim jugendamt meldet sich natürlich auch keiner zurück, wenn man die mal sprechen will.....


    klar. frau K kann das alles machen. die hält das aus. die findet es nicht schlimm, wenn ein junge so sehr den unterricht stört, dass die anderen hintenüber kippen. klar, der junge muss ja dann nicht abgeholt werden, er könne ja noch ne chance bekommen und gefragt werden, ob er sich jetzt wieder beruhigt oder ich doch anrufen soll.


    diese ganze kacke bringt nix und kommt einfach nicht voran.
    wenn ich höre, dass er sechs wochen (!) "weg soll" und es da bis april wartezeit gibt....... unfassbar.

    Wenn das Leben einfach wäre, wäre es ja langweilig!
    Oder nicht?

  • Das Verhalten der Mutter/Eltern ist absolut typisch für Eltern solcher Kinder.
    Wie weit bist du bei der SL bzgl. Kurzbeschulung?
    Was ist mit Suspendierung? Bei uns ist der Klassiker für solche Fälle: Per Beschluss wird eine Art 5 Strikes Liste angefertigt, beim 5. Fehlverhalten (wird in der Liste definiert: z.B. Gewalt gegen andere, Beleidigungen, Bedrohungen...) gibt es die Suspendierung für mindestens 3 Tage plus Aufgaben, die morgens abgeholt und nachmittags gebracht werden müssen. Fällt etwas Gravierenderes vor, gibt es die Suspendierung länger und ohne 5 Strikes.

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