Vielleicht wird einigen jetzt klarer, was für einen Verein sie mit ihren monatlichen Beiträgen finanzieren...
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Plattyplus hier wäre mir die Interpretation der Rechtslage durch einen versierten und erfahrenen Juristen der Verwaltungsgerichtsbarkeit lieber als die Interpretation durch den in allen Rechtsbereichen versierten Kollegen. Vielleicht macht sich ein Personalrat ja demnächst Mal die Mühe, auf Kosten des Arbeitgebers eine unabhängige Rechtsberatung einzuholen. Bis dahin gehe ich davon aus, dass die Empfehlung des Landesverbandes der GEW zumindest durch die Hausjuristen abgesichert ist, was ich von den hier im Forum bislang ausgegeben Parolen hierzu eher nicht vermute.
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Du Mikael, desto lânger ich dabei bin desto klarer ist mir das und desto stolzer bin ich darauf genau für diesen Verein tätig zu sein. Danke das Du das auch so siehst.
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hier wäre mir die Interpretation der Rechtslage durch einen versierten und erfahrenen Juristen der Verwaltungsgerichtsbarkeit lieber
Habs gerade an einen Verwaltungsrichter weitergeleitet. Mal gucken, was der dazu sagt.
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Moin,
hier die rechtliche Einschätzung eines Verwaltungsrichters zu der Handreichung:"Die Verteilung und Anwendung derartiger Pamphlete innerhalb der Schule verstößt gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht (Verbot der politischen Betätigung im Dienst) und das Mäßigungsgebot (vgl. § 33 BeamtStG). Derartige Betätigungen sind disziplinar zu ahnden.
Inhaltlich gibt das verlinkte Machwerk in mehrfacher Hinsicht falsche rechtliche Informationen. Nur ein paar Punkte dazu: Selbstverständlich kann es strafbar sein, wenn ein Lehrer aktiv eine Abschiebung verhindert. Das nennt sich Beihilfe zur Verlängerung des unerlaubten Aufenthalts und ist in § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB geregelt. Dasselbe gilt übrigens für das sog. Kirchenasyl, dazu gibt es schon Verurteilungen von Popen und Kirchenvorständen. Beratung, wie jemand ins Kirchenasyl kommen könnte, wird aber wohl noch straffreie Vorbereitungshandlung sein, die allerdings disziplinarrechtliche Folgen haben kann. Das dürfte nicht anders zu bewerten sein, als wenn ein Lehrer in der Schule einen minderjährigen Schüler berät, wo er Schnaps oder Drogen kaufen kann. Unvollständig sind auch die Aufzählung, wann eine Abschiebung zulässig ist, und die Angaben zu den Rechtsbehelfsfristen. Falsch ist, dass § 87 AufenthG regelt, ob ein Lehrer/Schulleiter der Polizei Auskunft erteilen muss, wo in der Schule sich ein Schüler gerade aufhält. Das hat nichts mit (genereller) Datenübermittlung an die Ausländerbehörde zu tun, sondern ist ein Fall der Amtshilfe im Einzelfall. Und selbstverständlich muss die Polizei mit der Abholung einer abzuschiebenden Person nicht abwarten, bis es zur Pause klingelt oder die Lehrkraft den Unterricht unterbricht. Die Freiheitsentziehung hat vielmehr in dem Moment zu beginnen, wenn der Schüler von der Polizei gefunden wird. Es ist schlicht eine abwegige Idee zu glauben, dass bei einer Vollstreckungshandlung ein laufender Unterricht über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Art von aufschiebender Wirkung hätte, die zur Flucht genutzt werden könnte. Unverhältnismäßig wäre es nur, wenn die Polizei das gesamte Schulgelände umstellen müsste, um die Flucht einer Person aus dem laufenden Unterricht zu verhindern."Das wäre dann wohl ziemlich eindeutig?
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Danke für deine Mühen. Ich weiß jetzt wie ich im Falle eines Falles zu handeln habe (ich hatte eh schon diese Tendenz, die aber nun auch rechtlich bestärkt wird).
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Moin,
hier die rechtliche Einschätzung eines Verwaltungsrichters zu der Handreichung:"Die Verteilung und Anwendung derartiger Pamphlete innerhalb der Schule verstößt gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht (Verbot der politischen Betätigung im Dienst) und das Mäßigungsgebot (vgl. § 33 BeamtStG). Derartige Betätigungen sind disziplinar zu ahnden.
Inhaltlich gibt das verlinkte Machwerk in mehrfacher Hinsicht falsche rechtliche Informationen. Nur ein paar Punkte dazu: Selbstverständlich kann es strafbar sein, wenn ein Lehrer aktiv eine Abschiebung verhindert. Das nennt sich Beihilfe zur Verlängerung des unerlaubten Aufenthalts und ist in § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB geregelt. Dasselbe gilt übrigens für das sog. Kirchenasyl, dazu gibt es schon Verurteilungen von Popen und Kirchenvorständen. Beratung, wie jemand ins Kirchenasyl kommen könnte, wird aber wohl noch straffreie Vorbereitungshandlung sein, die allerdings disziplinarrechtliche Folgen haben kann. Das dürfte nicht anders zu bewerten sein, als wenn ein Lehrer in der Schule einen minderjährigen Schüler berät, wo er Schnaps oder Drogen kaufen kann. Unvollständig sind auch die Aufzählung, wann eine Abschiebung zulässig ist, und die Angaben zu den Rechtsbehelfsfristen. Falsch ist, dass § 87 AufenthG regelt, ob ein Lehrer/Schulleiter der Polizei Auskunft erteilen muss, wo in der Schule sich ein Schüler gerade aufhält. Das hat nichts mit (genereller) Datenübermittlung an die Ausländerbehörde zu tun, sondern ist ein Fall der Amtshilfe im Einzelfall. Und selbstverständlich muss die Polizei mit der Abholung einer abzuschiebenden Person nicht abwarten, bis es zur Pause klingelt oder die Lehrkraft den Unterricht unterbricht. Die Freiheitsentziehung hat vielmehr in dem Moment zu beginnen, wenn der Schüler von der Polizei gefunden wird. Es ist schlicht eine abwegige Idee zu glauben, dass bei einer Vollstreckungshandlung ein laufender Unterricht über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Art von aufschiebender Wirkung hätte, die zur Flucht genutzt werden könnte. Unverhältnismäßig wäre es nur, wenn die Polizei das gesamte Schulgelände umstellen müsste, um die Flucht einer Person aus dem laufenden Unterricht zu verhindern."
Das wäre dann wohl ziemlich eindeutig?
Finde ich gar nicht eindeutig, geht nämlich an allen Stellen davon aus, dass alle Mitarbeiter im Schulhaus Beamte sind. Fängt ja schon beim ersten Satz an und geht so weiter.
Und das das sehr heikel ist und unterschiedliche Interpretationen (so wie bei Gesetzestexten ja öfter der Fall) möglich sind, zeigte ja schon der Artikel!
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Finde ich gar nicht eindeutig, geht nämlich an allen Stellen davon aus, dass alle Mitarbeiter im Schulhaus Beamte sind. Fängt ja schon beim ersten Satz an und geht so weiter.
Und das das sehr heikel ist und unterschiedliche Interpretationen (so wie bei Gesetzestexten ja öfter der Fall) möglich sind, zeigte ja schon der Artikel!Der ganze 2. Absatz von plattyplus scheint eher allgemein für Lehrer zu gelten. Ich gehe - auch da ich Beamtin bin, würde es aber auch als Angestellte machen - lieber auf Nummer sicher und warne weder Schüler vor noch behindere ich irgendwelche polizeilichen Maßnahmen. Auf den damit verbundenen Stress (selbst wenn es auf einen Freispruch rauslaufen sollte und es keine dienstrechtliche Konsequenzen geben sollte), kann ich gut und gerne verzichten. Man muss ja nur den einen Richter finden, der die Linie von dem hier zitierten Verwaltungsrichter folgt. Danke! Brauch ich nicht! Wenn jm. abgeschoben werden soll, gehe ich davon aus, dass alles Rechtliche geklärt ist. Ich muss mich dann nicht mehr darüber stellen und gebe die Auskünfte, die von mir gefordert werden.
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Der ganze 2. Absatz von plattyplus scheint eher allgemein für Lehrer zu gelten. Ich gehe - auch da ich Beamtin bin, würde es aber auch als Angestellte machen - lieber auf Nummer sicher und warne weder Schüler vor noch behindere ich irgendwelche polizeilichen Maßnahmen. Auf den damit verbundenen Stress (selbst wenn es auf einen Freispruch rauslaufen sollte und es keine dienstrechtliche Konsequenzen geben sollte), kann ich gut und gerne verzichten. Man muss ja nur den einen Richter finden, der die Linie von dem hier zitierten Verwaltungsrichter folgt. Danke! Brauch ich nicht! Wenn jm. abgeschoben werden soll, gehe ich davon aus, dass alles Rechtliche geklärt ist. Ich muss mich dann nicht mehr darüber stellen und gebe die Auskünfte, die von mir gefordert werden.
Ich lasse mir in der Regel erst sagen, wonach ich die Auskünfte geben muss und aktuell wüsste ich da keinen Passus. Und nein, bloß weil es dann weiter mit Lehrern geht (übrigens sind ja deutlich mehr Mitarbeiter als nur Lehrer in einer Schule ) kann man noch lange nicht davon ausgehen, dass das für Angestellte auch gilt, ganz im Gegenteil, es lässt darauf schließen, dass da eben verallgemeinert wurde, dass Mitarbeiter in der Schule alles Lehrer sind und die verbeamtet!
Aber das können mir die Beamten dann ja gerne erklären. Ich werde jedenfalls nicht blind irgendwelche Auskünfte geben.@Susannea
Dann verlasse dich halt auf die GEW, die dann wieder wie bei den streikenden Beamten hektisch mögliche Disziplinarverfahren verhindern muss.Ich verlasse mich auf niemanden, weiß ja um den Grenzfall, aber geben eben auch nicht blind irgendwelche Auskünfte. Und Disziplinarverfahren können mir ja keinesfalls passieren
Und ehrlich gesagt bin ich da bei immergut und finde es echt traurig, wie wenig ihr euch scheinbar für die Schüler einsetzen würdet!
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Das nennt sich Beihilfe zur Verlängerung des unerlaubten Aufenthalts und ist in § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB geregelt.
Ich habe grade mal geschaut, die o.g. Paragraphen sind nicht auf Beamte beschränkt.
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Ich habe grade mal geschaut, die o.g. Paragraphen sind nicht auf Beamte beschränkt.
Die Frage ist doch, was ist eine aktive Verhinderung, die kann es nicht sein, wenn ich erst wissen will, wonach ich Auskunft geben muss oder das Kind darauf hinweise, dass es abgeholt werden soll. Das wäre es nur, wenn ich es selber wegbringe Oder den Beamten festhalte usw.
Da ist einfach viel Spielraum zwischen aktiver und nicht aktiver Möglichkeit. Und solange noch Rechtsmittel möglich sind und genutzt werden können, kann es meiner Meinung nach auch keine Verlängerung eines unerlaubten Aufenthaltes sein. -
platttypus, danke für die juristische Aufklärung.
Es ist unglaublich, dass eine Lehrergewerkschaft diese Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Noch schlimmer ist nur, dass auch hier Lehrer das gutheißen.
Es hat nichts mit einem Einsatz für Schüler zu tun, wenn ich eine Abschiebung verhindere oder aufhalte.
Wäre ich in dieser Gewerkschaft, würde ich austreten. Damit fordere ich mein Klientel zum Rechtsbruch auf und das sollte Konsequenzen haben.
Ich gehe übrigens davon aus, dass wir immer noch in einem Rechtsstaat leben und damit das Asylverfahren geprüft wurde und die Abschiebung somit rechtmäßig ist.
Natürlich würden mir die jeweiligen Schüler leid tun und natürlich würde ich es gerne anders lösen, aber ein gewerkschaftlich propagierter Rechtsbruch ist keine Lösung.
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Es ist nicht immer alles Schwarz oder weiß. Dass der Staat nicht immer Recht hat, zeigt ein kurzer Blick auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Dass die GEW nicht immer Recht hat ist auch klar. Dass das eine rechtliche Grauzone sein kann ... trifft wohl auch zu. Vielleicht muss hier dennoch jeder selbst entscheiden, wie er / sie sich verhalten will - im vollem Bewusstsein, dass es Konsequenzen haben KANN. Es gibt Dinge, die können einem einen gewissen zivilen Ungehorsam wert sein ... aber auch nicht vergessen, dass zumindest Beamte dem Staat gegenüber zu einer besonderen "Treue" verpflichtet sind (auch wenn der Staat umgekehrt das auch teilweise vermissen lässt).
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Eben, sie sind meine Schüler. Nicht meine Kinder. Und genau deshalb werde ich Anweisungen der entsprechenden Institutionen sicherlich nicht torpedieren.
Ansonsten können wir das gesamte Asylverfahren auch sein lassen und einfach alle aufnehmen die kommen. Frag dich dann aber nicht wieso die öffentliche Meinung dann kippen wird.
Es ist gerade auch das (noch) vorherrschende Vertrauen in die Institutionen, dass diese auch Flüchtlinge wieder zurückführt, dass die deutsche Bevölkerung trotz des großen Flüchtlingsandrangs 2015 bis heute recht entspannt geblieben ist.
Wenn aber jetzt begonnen wird, keine Rückführungen mehr durchzuführen, dann wird es keine Akzeptanz einer zweiten Flüchtlingswelle mehr geben.
Dann kippt die Stimmung zu den Wahlen und ihr dürft euch dann selbst fragen, warum die AfD plötzlich so viele Sitze in den Parlamenten hat. Aber dann bitte nicht weinen... -
Eben, sie sind meine Schüler. Nicht meine Kinder. Und genau deshalb werde ich Anweisungen der entsprechenden Institutionen sicherlich nicht torpedieren.
Ansonsten können wir das gesamte Asylverfahren auch sein lassen und einfach alle aufnehmen die kommen. Frag dich dann aber nicht wieso die öffentliche Meinung dann kippen wird.
Es ist gerade auch das (noch) vorherrschende Vertrauen in die Institutionen, dass diese auch Flüchtlinge wieder zurückführt, dass die deutsche Bevölkerung trotz des großen Flüchtlingsandrangs 2015 bis heute recht entspannt geblieben ist.
Wenn aber jetzt begonnen wird, keine Rückführungen mehr durchzuführen, dann wird es keine Akzeptanz einer zweiten Flüchtlingswelle mehr geben.
Dann kippt die Stimmung zu den Wahlen und ihr dürft euch dann selbst fragen, warum die AfD plötzlich so viele Sitze in den Parlamenten hat. Aber dann bitte nicht weinen...Zwischen nicht zurückführen und dafür sorgen, dass das noch einmal überprüft wird liegen doch aber auch Welten.
Und ja, es sind meine Schüler, die die Eltern mir anvertraut haben und bei denen die Eltern darauf vertrauen, dass wir uns gut um sie kümmern. Und dazu gehört meiner Meinung nach auch, die Schüler bzw. Eltern zu informieren, wenn mir etwas komisch vorkommt oder ihnen Hilfen zu geben, wie sie sich verhalten können. Das erwarte ich nämlich von den Lehrern meiner Kinder auch.
Zum Weinen finde ich eher, dass so viele meinen, dass alles richtig sein wird, was einem vorgegeben wird. Ich hinterfrage lieber und bilde mir dann meine eigene Meinung. Und in Deutschland ist leider eh noch ein großer Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen!
Ehrlich gesagt frage ich mich auch, ob die, die hier der Meinung sind alles so umsetzen zu müssen, wie man ihnen das von oben vorgibt, sich genauso verhalten würden, wenn es um "deutsche" Kinder geht, die z.B. zu Hause geschlagen werden o.ä. oder ob man nicht auch alles versuchen würde, dass sie von dort wegkommen. Nur mal so zum drüber nachdenken!
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Der Vergleich mit den Kindern, die zu Hause misshandelt werden, um die scheinbare Haltung der Kollegen zu ihren Schülern zu demonstrieren ist ein übles moralisches Foulspiel. Pfui!
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Die GEW verfolgt offensichtlich wieder einmal gesellschaftspolitische Ziele mit dieser Aktion. Wenn's schiefgeht trägt der einzelne Lehrer die Konsequenzen. Garantiert die GEW eigentlich bei dieser Aktion allen Betroffenen bedingungslosen Rechtsschutz durch alle Instanzen und ersetzt eventuelle finanzielle Nachteile aufgrund von Disziplinarmaßnahmen und Strafgeldern? Das wäre interessant zu wissen!
Gruß !
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Zwischen nicht zurückführen und dafür sorgen, dass das noch einmal überprüft wird liegen doch aber auch Welten.
Äh, wie arrogant ist das denn bitte? Und das von Lehrern, die sich immer wieder ,zu recht, beschweren, dass jeder meint, er könne bei unserer Arbeit mitreden.
Wenn eine Abschiebung erfolgen soll, ist ein Verfahren durchlaufen und es wurde geprüft. Sind wir ein Rechtsstaat oder eine Bananenrepublik? Mit welchem Recht verlangen wir eine Überprüfung.
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Äh, wie arrogant ist das denn bitte? Und das von Lehrern, die sich immer wieder ,zu recht, beschweren, dass jeder meint, er könne bei unserer Arbeit mitreden.
Wenn eine Abschiebung erfolgen soll, ist ein Verfahren durchlaufen und es wurde geprüft. Sind wir ein Rechtsstaat oder eine Bananenrepublik? Mit welchem Recht verlangen wir eine Überprüfung.Das sehe ich auch so! Wenn eine Abschiebung erfolgt, sind die rechtlichen Möglichkeiten (Klage, ...) ausgeschöpft. Ob es doch noch Möglichkeiten wie im FAll Bivsi gibt, steht nicht in meiner Macht und nicht in meiner Entscheidungsbefugnis.
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