MeVo schert nun auch aus - Inklusion nicht mehr für alle

  • Gegenfrage: Könnten dann auch Eltern einen Gymnasialbesuch ihres Kindes einklagen, wenn die Vorbenotung für einen Realschulbesuch angemessen war und das Kind auf der Realschule angemessen gefordert wird? Die Förderschule ist ja nur eine von mehreren möglichen weiterführenden Schulformen und die Zuordnung erfolgt nach Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Schüler - mehr Leistungsfähigkeit dürfte schwer einzuklagen sein, oder?

  • @Lehramtsstudent:
    Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In NRW ist die Auswahl der weiterführenden Schule ausschließlich Sache der Eltern. Die Grundschule gibt nur Empfehlungen ab. Wenn also die Grundschule sagt "Hauptschule", können die Eltern das Kind trotzdem zum Gymnasium anmelden. Da gibt es nichts zu klagen. Das Gymnasium kann höchstens wegen Überfüllung ablehnen, dann geht aber wieder das Karrussel los, daß alle Schüler einen möglichst kurzen Schulweg haben sollen und die Schule ggf. andere Kinder, die weiter weg wohnen, ablehnen muß, weil diese auch zum nächsten Gymnasium gehen könnten.
    In Bayern z.B. sieht das ganz anders aus. Da entscheiden die Zehntelnoten aus der 4. Klasse über den späteren Schulwechsel und nicht die Eltern.


    Das alles gilt natürlich nur für den Regelschulbetrieb. Ob jetzt ein schwerstbehindertes Kind, das in einer Realschule inkludiert wird, Anspruch darauf hat an einem Gymnasium inkludiert zu werden, weiß ich nicht. Bei der Inklusion geht es ja auch nicht um irgendwelche Schulabschlüsse sondern darum, daß das Kind unter gleichaltrigen gesunden Kindern ist.

  • Gegen den Erhalt von Förderschulen dürfte auch keiner klagen. Anders sieht es aus, wenn Kindern die inklusive Beschulung verweigert wird und diese zwangsweise die Förderschule besuchen müssen. Da bin ich mir sehr sicher, wie da die Gerichte entscheiden werden!

    und anders herum? Wenn das Kind eigentlich eine Förderschule besuchen soll, weil den Eltern klar ist, dass ihr Kind nur dort wirklich gefördert werden kann. Das Kind aber, weil es im Umkreis keine Förderschule mehr gibt, nun in eine Regelschule geht? Und dort halt Puzzle legt, Mandalas ausmalt....

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    und anders herum? Wenn das Kind eigentlich eine Förderschule besuchen soll, weil den Eltern klar ist, dass ihr Kind nur dort wirklich gefördert werden kann. Das Kind aber, weil es im Umkreis keine Förderschule mehr gibt, nun in eine Regelschule geht? Und dort halt Puzzle legt, Mandalas ausmalt....

    Zumindest wurde in einem der letzten Kongresse zur Inklusion von einem Professor (ich glaube Uni Oldenburg) gesagt, dass es kein Recht auf Segregation gäbe. Auch da wäre natürlich die richterliche Entscheidung interessant, meines Erachtens wäre aber eine Klage gegen die Art der Inklusion hier erfolgversprechender als auf Einrichtung einer Förderschule.

  • Nenn es "Recht auf Segregation" oder nenn es "Recht auf einen Schulaltag ohne Mobbing". Denn genau das passiert bei manchen verhaltensgestörten Kindern und Jugendlichen.
    Da die Mitschüler gerade in den ersten Klassen ihr Fehlverhalten nur schwer einsehen werden und sie eh nicht strafmündig sind, kannst auch nicht gegen sie klagen. Bleibt nur gegen die Institution "Schule" zu klagen.


    Dann gibt es anstelle der Förderschulen in letzter Konsequenz Einzelunterricht für entsprechend förderbedürftige Schüler an den Regelschulen? :autsch:

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    Nenn es "Recht auf Segregation" oder nenn es "Recht auf einen Schulaltag ohne Mobbing". Denn genau das passiert bei manchen verhaltensgestörten Kindern und Jugendlichen.
    Da die Mitschüler gerade in den ersten Klassen ihr Fehlverhalten nur schwer einsehen werden und sie eh nicht strafmündig sind, kannst auch nicht gegen sie klagen. Bleibt nur gegen die Institution "Schule" zu klagen.


    Dann gibt es anstelle der Förderschulen in letzter Konsequenz Einzelunterricht für entsprechend förderbedürftige Schüler an den Regelschulen?


    Sage ich ja, eine Klage gegen die Umstände der Inklusion wäre sicher erfolgversprechender als auf Einrichtung einer Förderschule. Die rechtliche Seite muss einem nicht gefallen, aber zumindest ich sehe sie im Augenblick mit meinem Informationsstand und juristischen Basiswissen. Wenn das dann anders entschieden würde, kann ich auch damit leben. Fakt ist, die UN-Behindertenkonvention wurde im Bundestag ratifiziert (es waren nach meiner Erinnerung 40 Abgeordnete anwesend).

  • Fakt ist, die UN-Behindertenkonvention wurde im Bundestag ratifiziert (es waren nach meiner Erinnerung 40 Abgeordnete anwesend).

    Fakt ist aber auch, daß der Bundestag dafür in Deutschland gar nicht zuständig ist. Bildung ist in unserem Land Ländersache. Hat der Landtag in NRW, in Hessen, in Bayern, ... das Ding auch ratifiziert?
    Bundestag und Bildung, egal was dabei rauskommt, sind es alles nur Nebelkerzen, wie jetzt die Wahlversprechen von Schulz auch wieder.

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    Hat der Landtag in NRW, in Hessen, in Bayern, ... das Ding auch ratifiziert?

    Hessen ja, bei den anderen Ländern bin ich ziemlich sicher, dass die es auch haben, weiß es aber nicht 100%. Im Übrigen ist der Bund da durchaus zuständig, da es in der UN-Behindertenkonvention nicht per se um Bildung geht, sondern um gesellschaftliche Teilhabe, bei der Bildung nur ein Teilaspekt ist.


    Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Wartet mal ab, was die Gerichte sagen!

  • Hallo,


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats die Behindertenrechtskonvention beschlossen.
    zum nachlesen z.B. http://www.un.org/Depts/german…nkommen/ar61106-dbgbl.pdf
    Damit sind alle Bundesländer verpflichtet das als geltendes Bundesrecht umzusetzen. (Was das auch immer im Detail heißen mag).
    Zum nachlesen z.B. : http://www.gesetze-im-internet.de/gg
    Art. 25 und 31 Grundgesetz
    Die Zustimmung des Bundesrates war unter anderem wegen der Schulthemen erforderlich. Eine Einzelratifizierung durch die Bundelsänder gibt es nicht.

  • Schon blöd wenn man zwischen "unmittelbarer Anwendung" und "menschenrechtskonformer Auslegung" nicht unterscheidet und, weil einem das die Argumentation versauen würde, das dann lieber gar nicht erst erwähnt. Noch blöder wenn auf Landesebene die höchsten Verwaltungsgerichte sich bisher alle gegen zwingende Inklusion ausgesprochen haben (vgl. VGH Hessen, 12.11.2009 - 7 B 2763/09). Ja, es fehlt eine höchstrichterliche Entscheidung dazu, aber wie gesagt, seid euch nicht zu sicher wie die ausfallen wird. Vor Gericht und auf hoher See... :P


    P.S.: "Bundesrecht bricht Landesrecht" gilt nicht, wenn der Bund überhaupt keine Regelungskompetenz besitzt (was im Schulrecht definitiv der Fall ist, womit deine Argumentation völlig auseinanderbricht, Art. 70 GG).

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    3 Mal editiert, zuletzt von Valerianus ()

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    VGH Hessen, 12.11.2009 - 7 B 2763/09

    Sehr witzig, ein Urteil aus dem Jahr 2009 anzuführen, wenn doch alle Regelungen zur Inklusion im Hessischen Schulgesetz 2017 neu gefasst wurden ;)

  • Das Urteil zerlegt immer noch die gesamte Argumentation von 0911Mathematiker, die hessische Landesregierung darf selbstverständlich in Bezug auf schulische Inklusion in Hessen beschließen was sie möchte, aber sie ist dabei nicht durch Bundesrecht gebunden (durch das Grundgesetz allerdings schon), weil der Bund im Schulbereich keinerlei Regelungshoheit hat. Die Klägerin in dem Fall wollte sich allein auf die Behindertenrechtskonvention zurückziehen um inklusive Beschulung zu erzwingen, was nicht möglich war. Mit dem neuen hessischen Schulgesetz kann sie die auf jeden Fall durchziehen, aber was kümmert's die Landesregierung in NRW was die Hessen für ein Schulgesetz haben? :P


    PS: Die Hessen sind aber auch extrem gut darin Regelungen zu umgehen die im Grundgesetz stehen, deswegen wird da auch die Todesstrafe noch so oft angewandt.

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    • Offizieller Beitrag

    deswegen wird da auch die Todesstrafe noch so oft angewandt.

    Regelmäßig, vor allem für den Umzug von Frankfurt nach Offenbach und für das Zufügen von gehackten Gurken zur grünen Sauce.


    Ansonsten siehe Trantor...

  • Ok, noch einmal, das mit dem Lesen juristischer Texte scheint ein bisschen schwieriger zu sein (mit dem Aktenzeichen findet man die Urteilsbegründung):


    Es ging allein um die Frage ob jedes Bundesland durch die Behindertenrechtskonvention gezwungen ist verpflichtend alle Kinder mit Förderbedarf inklusiv zu unterrichten. Das wird durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit regelmäßig verneint, weil der Bund nicht die Befugnis hat den Ländern in schulische Belange hineinzupfuschen. Selbstverständlich steht es jedem Bundesland offen eigene landesrechtliche Regelungen zur Inklusion zu treffen (wie nun in Hessen geschehen). Wenn ein Bundesland das möchte kann es auch das Gymnasium abschaffen (wäre bestimmt ein Knaller bei der nächsten Landtagswahl) oder alle Schüler verpflichten Schuluniformen zu tragen...


    Wenn ich mich richtig erinnere ging es in dem Thread aber um die Frage ob Mecklenburg-Vorpommern oder NRW die Inklusion landesrechtlich umsetzen müssen und da gilt wieder mein Post von oben (mit einem beispielhaften Urteil, ich hab es nur genommen weil es das erste war und es bisher keine Urteile höherer Instanzen gab): Nein, das müssen sie nicht.

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    • Offizieller Beitrag

    Regelmäßig, vor allem für den Umzug von Frankfurt nach Offenbach und für das Zufügen von gehackten Gurken zur grünen Sauce.

    In beiden Fällen auch durchaus noch eine milde Strafe!

  • Ich bin immer ein bisschen skeptisch wenn eine Landesregierung ein Forschungsvorhaben sponsort (prinzipiell gut) und dazu dann keine Artikel in Zeitschriften mit peer-review erscheinen, nachdem ich dann auf der Homepage des Forschungsvorhabens die Evaluationsberichte angeschaut habe wundert mich gar nichts mehr...die arbeiten teilweise mit Stichprobengrößen (10, 9, 5 und 2 Kinder mit entsprechenden Störungen LRS, RS, Kombi, Präventionsbedarf) die selbst in den Naturwissenschaften zu klein wären und da sind Effekte üblicherweise gut reproduzierbar...

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    • Offizieller Beitrag

    Der wichtige Teil ist ja "Wenn die Bedingungen stimmen", das kann man auch bei einer kleinen Stichprobengröße schon ermitteln. Meines Erachtens ist das auch der richtige Ansatz: Statt ewig Energie zu verschwenden und die Uhr zurückdrehen zu wollen und zu hoffen, die Inklusion wird wieder abgeschafft, sollte man lieber aktiv werden, dass die Bedingungen der Inklusion besser werden.

  • Der wichtige Teil ist ja "Wenn die Bedingungen stimmen", das kann man auch bei einer kleinen Stichprobengröße schon ermitteln. Meines Erachtens ist das auch der richtige Ansatz: Statt ewig Energie zu verschwenden und die Uhr zurückdrehen zu wollen und zu hoffen, die Inklusion wird wieder abgeschafft, sollte man lieber aktiv werden, dass die Bedingungen der Inklusion besser werden.

    Ohne die Studie gelesen zu haben...
    Ich bin da im Grunde bei dir, wir müssen schauen, dass wir die Bedingungen verbessern. Denn für einen Teil der Kinder mit Förderbedarf ist Inklusion besser/ertragreicher, als die Beschulung an der Förderschule. Unter den aktuellen Bedingungen aber, da war ich vor meiner Elternzeit als einzige Sonderpädagogin für etwa 60 Förderschüler in den Klassen 5-10 zuständig. Die aktuellen Bedingungen sind aber so katastrophal, dass ich einigen SuS dringend geraten habe, wieder zurück zur Förderschule zu gehen. Meine Stelle konnte nur mit halber Stundenzahl neu besetzt werden. Bei dieser Versorgung stehen für jedes Kind 10 Minuten pro Woche zur Verfügung :autsch: :autsch: :autsch:
    Lange Rede, kurzer Sinn: vorwärts schauen, unbedingt! Aber dabei dürfen wir nicht die Kinder und Kollegen vergessen, die das Elend gerade ausbaden müssen. Für die müssen wir laut sein und uns Gehör verschaffen, dass es so definitiv nicht laufen kann!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Wenn die Bedingungen stimmen können Schweine auch Raketen bauen und zum Mond fliegen oder ich setze beim Roulette 10x hintereinander auf die richtige Zahl...möglich, aber doch nicht der Regelfall, weshalb man sich normalerweise größere Stichproben anschaut. Selbst wenn man das Ganze als qualitative Studie ansieht (die zeigt dass ein Modell möglich ist), fehlt eben jetzt der quantitative Nachweis, dass das Modell auch zuverlässig und nicht nur zufällig funktioniert...

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