Von diesen Dynamiken und Problemen seid ihr zum Glück an Gymnasien weitestgehend verschont, da ihr "nicht funktionierende Schüler" "runterreichen" könnt.
Und damit habe ich auch kein Problem. Laut niedersächsischem Schulgesetz gilt Folgendes für das Gymnasium (§11 Abs. 1):
ZitatDas Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten.
Wenn der Gesetzgeber will, dass ich meine bezahlte Arbeitszeit schwerpunktmäßig für etwas anderes verwende, dann soll er erst einmal das Schulgesetz entsprechend ändern. Das wird sich aber erfahrungsgemäß keine Regierung trauen, da Regierungen, die den Bildungsauftrag des Gymnasiums schwächen wollen, erfahrungsgemäß die nächste Landtagswahl verlieren...
Gruß !