Hallo,
vielleicht kennt sich jemand von euch rechtlich aus: Ich habe seinerzeit meine Fächerkombination für das Lehramt an Gymnasien grundständig erweitert, aber im Erweiterungsfach kein 2. Staatsexamen abgelegt.
Ist trotzdem eine Bewerbung auf eine (2.) Fachbetreuung im Erweiterungsfach möglich? Die Bewerberzahl dürfte sich auf 1 beschränken, ich bin im Erweiterungsfach promoviert und habe außerdem den Eignungsvermerk. Laut ASG wird die Lehrbefähigung in meinem Fall mit dem 1. Staatsexamen erworben. Heilen diese Qualifikationen das fehlende 2. Examen oder gibt es Vorgaben des KM, derartigen Bewerbern keine Fachbetreuung zu übertragen?