Rücktritt von Teilzeit in Elternzeit als Beamtin möglich?

  • Hallo zusammen,
    nachdem ich erfolglos das Netz nach hilfreichen Infos durchforstet habe, hoffe ich, hier Hilfe zu finden.
    Ich bin Beamtin (Lehrerin) in Bayern und arbeite Teilzeit in Elternzeit (bisher 6 Stunden, im neuen Schuljahr 8 Stunden).


    Nun würde ich aber gerne aus verschiedenen Gründen lieber komplett zu Hause bleiben. Bei der Regierung sagte man mir, "die Frist dafür sei abgelaufen"?!


    Soweit ich weiß, kann ein Arbeitnehmer (nicht Beamter) jederzeit mit Frist 7 Wochen seinen Teilzeitantrag IN ELTERNZEIT kündigen bzw. wiederrufen?! Gilt das auch für Beamte????


    Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann!


    Vielen Dank schon einmal!

  • Mein Teilzeitantrag für den Wiedereinstieg war auch schon genehmigt, trotzdem ging es. Ich hatte zudem eine Kollegin, die mitten im Schuljahr plötzlich wieder ihre Teilzeit in Elternzeit beendete und daheim blieb.


    Meines Wissens muss dies während der Elternzeit genehmigt werden. Da jedoch derzeit an Bayerns Grundschulen die Lehrer an allen Ecken und Enden fehlen, wird dir an oberer Stelle keiner diese Information freiwillig geben. Deshalb würde ich einfach den entsprechenden Antrag stellen und warten was passiert.

  • Naja, es kann innerhalb von vier Wochen nach dem BEEG aus dringenden betrieblichen Gründen schon abgelehnt werden (Personalmangel könnte einer sein), da Beamtenrecht meist nicht angepasst ist, ist das da vermutlich etwas schwieriger, das durchzubekommen und wichtig ist eben, dass man nichts beenden will, sondern nur verändern, das macht einen wesentlichen Unterschied ;)

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