Hallo, wollte mich kurz erkundigen, ob einer von euch schon Erfahrungen damit gesammelt hat.
Wie viele Vertretungslehrerstellen-Vertraege an einer Schule/mehreren Schulen - in ununterbrochener Reihenfolge - in NRW muss man haben, um sich sozusagen bei der Bezirksregierung einzuklagen? (unbefristete Beschaeftigung!)
Habe gehoert, dass jenes schon andereweitigen Vertretungslehrern gelungen ist? Oder kommt es auf die Jahre der Taetigkeit als Vertretungslehrer an?
Freue mich ueber Informationen und sage Danke!
-
-
Also zumindest mit deinen 1,5 Jahren und 4 Verträgen wirst du da keine Chance haben. Die Fälle, die erfolgreich waren, da ging es um teilweise 40 Verträge und 10 Jahre.
Oder hier um 19: Nach 19 Vertretungsverträgen Entfristungsklage gewonnen :-D :-D :-D
-
Genau, bei uns ging es um LÜCKENLOSE 12 Jahre auf 30 Verträgen...
-
Hihi, mal möchtest du zur Uni, dann dich entfristen lassen ...
Was die Aneinanderreihung von Verträgen angeht, dürften Schulleitungen inzwischen möglicherweise gewarnt sein oder aber von der Bezirksregierung ein Stopp bekommen. -
Hihi, mal möchtest du zur Uni, dann dich entfristen lassen ...
Sieh es doch mal so: Er will endlich auch mal sein Leben solide planen können, wie wir es auch machen. Wo es dan nweitergeht, ist zweitrangig. Versuch doch mal mit befristeten Arbeitsverträgen einen Bausparvertrag abzuschließen... viel Spaß.
-
Das verstehe ich. Die Frage ist, ob es für den Threadersteller Aussicht auf eine feste Stelle gibt, ob er einen entsprechenden (schulbezogenen) Abschluss hat, der ihm eine Chance gibt. Ansonsten läuft er eventuell Gefahr, mit Pausen von Vertrag zu Vertrag gehangelt zu werden :-/
-
Nett, dass ich dann doch ein wenig verstanden werde!
In meiner Fragestellung ging es ja nicht darum zu "bewerten" oder mir mitzuteilen, ob und wohin mich mein beruflicher Weg fuehrt!!!Zumal ich mit keiner Silbe betont habe, dass es um MICH geht. Sorry, aber das ist doch schon "typisch Lehrer" - ich wollte einfach nur eine objektive Information.
Außerdem muss ich plattyplus 100% zustimmen...auch ein Vertretungsleher (ich oder jeder x-beliebige auf dieser Welt) wuerde einfach gerne eine Sicherheit haben, welches unser System für "Notstopfen" nicht bietet
-
Dann ist es u.U. schlau(er), sich bei einem Verband oder Anwalt zu erkundigen. Die Praxis bzw. die Ansichten scheinen ja unterschiedlich zu sein (hier etwas aus Hessen https://www.google.de/amp/www.…-lehrer-vor-die-tuer/amp/)
An meiner Schule habe ich mitbekommen, dass darauf geachtet wird, dass es nicht zu viele Folgeverträge gibt. -
-
Danke fuer eure objektiven Hilfestellungen, diese sind schon sehr gewinnbringend.
Werbung