Hallo zusammen,
eine Frage zum Dienstrecht: Wenn ich einen Kollegen bei einem Dienstvergehen beobachte, bin ich verpflichtet das meinem Dienstherrn anzuzeigen? Das Dienstrecht (BW) gibt mir da nicht wirklich Aufschluss darüber. Mir wäre es am liebsten, wenn ich einfach so tun könnte, als hätte ich weder was gehört noch gesehen. Zumal ich mit dem betroffenen Kollegen auch befreundet bin. Mit ihm darüber gesprochen habe ich. Leider ist er uneinsichtig.
Nun habe ich Angst, dass die ganze Sache irgendwie rauskommen könnte und ich mit "dran" bin, weil ich sozusagen Mitwisserin war... Unsere Schule ist in einer Kleinstadt, da besteht immer die Gefahr, dass sowas aufgedeckt wird.
Weiß jemand Bescheid?
Danke,
Mrs Pace