Hallo,
die prima Segelflugstory hat mich gerade grübeln lassen, was denn überhaupt an AGs versicherungstechnisch erlaubt ist. Könnte jemand auf seinem Privatpferd voltigieren anbieten? Im öffentlichen Schwimmbad einen Schwimmstilkurs oder mit dem Kanu auf den See...?
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Moin,
ich denke mal, daß es davon abhängt in welchem Rahmen Du die AG laufen läßt. Ist es nur innerhalb der Schule, dann würde ich mir mal genau die Bedingungen meiner Dinst-Haftpflicht-Versicherung ansehen. Du hast doch eine?Läuft das Ganze über einen Sportverein, frag doch mal beim Deutschen Sportbund oder anderen entsprechend zuständigen Verbänden an.
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Zumindest Reiten, Kanu als auch Schwimmen sind mir von einzelnen Schulen bekannt. Die meisten solcher Angebote dürften über einen Verein laufen.
So war ich dieses Jahr in einer Schwimm-AG involviert, nicht als Lehrkraft, sondern als Vereinsmitglied. Der Verein hat eine Kooperation mit mehreren Schulen geschlossen, so dass Kids aus 3 verschiedenen Schulen teilgenommen haben. In der Kooperation werden das Finanzielle und das Versicherungstechnische geregelt.
Für die Schule habe ich zwar die Verbindung hergestellt, es wurde aber erst danach klar, dass ich auch an einzelnen Terminen dabei war. Und dort explizit nicht als Lehrkraft (aus Prinzip, weil es für solche AGs kein Deputat gibt, und ich es eh für den Verein gemacht habe) -
ach so, jetzt sehe ich die andere Antwort...
Ich erfülle natürliche alle Sicherheitsregeln, um einen solchen Kurs zu leiten (von Erste Hilfe über Rettungsschwimmer..). Das muss eben jeder im Verein, der ab und zu alleine mit einer Gruppe im Schwimmbad ist
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Ist auch bundeslandabhängig... in NDS ist Fliegen nur in der Theorie, aber nicht in der Praxis erlaubt... da findet sich das Erlaubte in den Regelungen zum Schulsport.
(In Kooperation mit einem Verein ist dann aber doch so manches machbar...)
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Danke für eure Rückmeldungen.
Das ist halt die Frage, ob das was mit Schulsport zu tun hat. Es gibt ja z.B. auch im Rahmen der GTAs Eltern, und Externe, die irgendwas anbieten... -
Was sind GTAs?
Den Eltern würde ich raten, wenn sie es unentgeldlich machen mal ihre Privathaftpflicht daraufhin abzuklopfen. Sollten sie Geld bekommen, müßten sie wohl ein Gewerbe anmelden und dann die Betriebs-Haftpflicht... -
Erlaubt ist für die einfache Lehrkraft zunächst mal das, was der Schulleiter genehmigt. Der kann sich gegebenenfalls bei der Rechtsabteilung der Behörde absichern. Nichts zu tun hat das mit der Diensthaftpflicht. Bei meinem dienstlichen Handeln sind Lehrer und Schüler über den Dienstherren abgesichert, egal ob es sich um regulären Unterricht oder eine AG handelt. Lediglich wenn der Dienstherr mich aufgrund grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen will ist die Diensthaftpflicht relevant.
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Danke für eure Rückmeldungen.
Das ist halt die Frage, ob das was mit Schulsport zu tun hat. Es gibt ja z.B. auch im Rahmen der GTAs Eltern, und Externe, die irgendwas anbieten...Aber AGs sind eben doch kein Schulsport, oder?
und ob sie mittlerweile im Rahmen des Ganztags oder weiterhin wie jahrzehntelang vorher im Rahmen des außerunterrichtlichen Angebots nach Schulschluss stattfinden, macht wohl keinen Unterschied. (außer, die zwei einzigen Wahl-AGs, aus denen die Schüler wählen MÜSSEN, sind kostenpflichtig und Extremsport... aber ist ja klar, dass es immer ein Wahlangebot ist)PS: ich bin KEINE Sportlehrerin (und wenn ich mich richtig erinnere, Platttypus auch nicht?).
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Genau richtig erkannt, mit Schgulsport habe ich nichts am Hut.
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Aber AGs sind eben doch kein Schulsport, oder?
Im Erlass in Niedersachsen schon. Da heißt es gleich im ersten Satz: "Zum Schulsport gehören der Sportunterricht und der außerunterrichtliche Schulsport." Knapp darunter findet sich dann der Abschnit "3.2 Arbeitsgemeinschaften für Sport" (http://www.schure.de/22410/34,6,52100,1.htm) Selbst sportliche Betätigung im Rahmen von Klassenfahrten wird mehrfach mit erwähnt.
Und um zum Fliegen als AG zurückzukommen. Da sagt der Erlass: "Luftsport gehört nicht zu den Erfahrungs- und Lernfeldern des Schulsports. Es ist deshalb nur möglich, theoretischen Unterricht in Arbeitsgemeinschaften oder im Rahmen des Aktionsprogramms für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein als schulische Veranstaltung durchzuführen.
Die praktische Flugausbildung dagegen läuft außerhalb der schulischen Verantwortung und gehört in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Sie kann z.B. in einem Sportverein vorgenommen werden."
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Der Erlaß ist interessant. Fliegen ist verbotgen, aber Tauchen ist erlaubt. Schließt das das Tauchen mit Preßluftflasche auf dem Rücken mit ein?
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Wenn ich das richtig lese, dann steht da explizit nur ABC-Tauchen - also Schnorcheln...
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Wenn ich das richtig lese, dann steht da explizit nur ABC-Tauchen - also Schnorcheln...
Ok, also Schnorchel, Flossen und Taucherbrille.
Und komme mir bitte niemand mit den blöden Schwimmbrillen, die sind zum Tauchen absolut unbrauchbar bzw. sogar gefährlich, weil man keinen Druckausgleich beim Abtauchen für die Augen hinbekommen kann. Taucherbrillen haben ja nicht umsonst die Nasenausformung.Aber ok, ich drifte schon wieder ab.
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