Rechtliche Grundlage - Vertrag

  • Hallo, da hier ja eine rechliche Profis im Forum unterwegs sind, eine kurze Frage dazu.


    Ab wann gilt fuer einen Vertretungsstelle der Vertrag rechtlich angenommen?
    Solange der "Antrag zur Besetzung der Stelle" durch die Vertretungslehrkraft xyz nur unterzeichnet ist und bei der Bezirksregierung vorliegt, ist es doch nicht rechlich bindend, oder?
    Erst wenn der ordnungsgemässe Vertrag zwischen Bezirksregierung und Lehrkraft unterzeichnet wird, ist das so korrekt?


    Waere nett, wenn ihr mich aufklaeren koenntet. Vielen Dank!

  • Erst wenn der ordnungsgemässe Vertrag zwischen Bezirksregierung und Lehrkraft unterzeichnet wird, ist das so korrekt?

    Jepp. Und immer dran denken: Sobald Du vor Vertragsunterzeichnung das erste Mal zu einer Klasse "Guten Morgen" gesagt hast, bist Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (und damit beim Staat praktisch unkündbar). Der Pferdefuß steckt natürlich wie immer im Detail - was in der Vorvereinbarung drinsteht, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Allerdings herrscht in Behörden aller Art oft erschreckender juristischer Unverstand vor.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Diese Rueckmeldung ist schon einmal super - Danke - und erleichtert Vieles!


    Da ich einen aussichtsreichen Job in der Lehre an der Uni in Aussicht habe, jedoch bisweilen nur einen "Antrag zur Besetzung der Vertretungsstelle mit meiner Person" signiert habe und der regulaere Vertrag auch erst zum Beginn des Schuljahres unterzeichnet werden wuerde, bin ich ja noch nicht verbindlich - rechtlich gebunden.


    Und kann die Entscheidung der Universitaet in Ruhe abwarten...

  • Zwei interessante Fragen! :)
    Aber ja, es gibt noch Stellen an der Uni - sogar vertraglich fuer 4 Jahre zu besetzen! Mit vielfaeltigen Moeglichkeiten - mitunter auch in der "Lehre". Ohne Kompromisse...


    Und warum? Im System "Schule" kaempfe ich seit langem als Wind gegen Windmuehlen und moechte einfach mal ANERKENNUNG fuer das, was ich kann & erreicht habe.
    Insbesondere die Bezirksregierungen & Co. erschweren das Prozedere, so dass auf jegliche Motivation : Frustration folgt!!!


    So meine Gedankengaenge...

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