Hallo, da hier ja eine rechliche Profis im Forum unterwegs sind, eine kurze Frage dazu.
Ab wann gilt fuer einen Vertretungsstelle der Vertrag rechtlich angenommen?
Solange der "Antrag zur Besetzung der Stelle" durch die Vertretungslehrkraft xyz nur unterzeichnet ist und bei der Bezirksregierung vorliegt, ist es doch nicht rechlich bindend, oder?
Erst wenn der ordnungsgemässe Vertrag zwischen Bezirksregierung und Lehrkraft unterzeichnet wird, ist das so korrekt?
Waere nett, wenn ihr mich aufklaeren koenntet. Vielen Dank!