Dringende Frage: Unterschleif

  • In Bayern gibt es bei Unterschleif 6, und die Möglichkeit, nur einen Teil als ungenügend zu werten, existiert nicht. (Sie gefällt mir auch nicht.)


    Grundsätzlich gibt es auch in Bayern in Deutsch nur Aufsätze, aber es gibt einen zentralen bayernweiten Ankreuztest, der als kleine Leistung gezählt werden kann oder zusammen mit einer weiteren, schulinternen, Prüfung gemeinsam als Schulaufgabe (große Leistungserhebung). Viele Schulen machen das mit dem ergänzenden schulinternen Test, so dass das Kultusministerium gerne zurückrudern würde und verlangt, dass dieser Test noch umfangreicher als der zentrale sein muss, weil das sonst insgesamt nicht schulaufgabenwertig sei. (In Englisch, ähnlicher Fall, ist das keinesfalls so.)


    On topic: So wie gingergirl oben. Den Fachbetreuer geht das am wenigsten an. Die Eltern können sich an den Ministerialbeauftragten wenden und die Note überprüfen lassen; die Chance ist nicht schlecht, dass der am Test etwas auszusetzen hat (da gibt es gerne etwa szu mäkeln), an der 6 aber wohl kaum.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Ich verstehe immer noch nicht, warum du das Gespräch überhaupt führen willst. Das steht deiner Aufgabe nicht zu und widerspricht völlig dem Dienstweg. Du kennst schon die Aufgaben einer Fachbetreuung, oder? Entlastung der Schulleitung? Das ist doch deren Kernaufgabe, (unangenehme) Elterngespräche in rechtlichen Fragen. Jetzt spinn das Ganze doch mal weiter: Angenommen, die Leute beschweren sich wirklich auf höherer Stelle und beziehen sich dabei auf Euer Gespräch. Ich denke, das Procedere bei euch würde zumindest auf Befremden stoßen!

    • Offizieller Beitrag

    Da schrieb jemand, dass der Schüler einfach bis zum Ende der Arbeitszeit schrieb. Nein, er schrieb weiter, obwohl die Arbeitszeit beendet worden war. Wenn es einer darf, muss man es allen erlauben. Wie soll der Lehrer dann noch die Kontrolle behalten?

    Dass das Verhalten des Schülers nicht ganz in Ordnung war, ist unstrittig. Dass man hier aber im Vergleich zu umfangreicheren Täuschungsversuchen gleich eine Sechs gibt, ist völlig unverhältnismäßig. Das muss man anders in der Griff kriegen.
    Die theoretische Möglichkeit des Täuschens, wenn die anderen Schüler, die bereits abgegeben haben, sich unterhalten, kann auch nicht einseitig zu Lasten des zu spät abgebenden Schülers gehen.
    Dann sollte man auch mal die Kirche im Dorf lassen und überlegen, wie viel Vorteil Schüler denn realistischerweise, selbst wenn er getäuscht hätte, in der kurzen Zeit hätte erlangen können.

  • Ernstere Konsequenzen, weil jemand noch seinen Namen auf einen Test schreiben möchte? Ernsthaft? Ich finde das Verhalten völlig unverhältnismäßig und überzogen und schließe mich Bolzbold an.

  • Das Argument, dass die 6 überzogen sei, weil der dadurch entstandene Vorteil wahrscheinlich sehr gering ist, leuchtet mir ein.
    Andererseits gehört es auch zur Erziehung, dass Regeln eingehalten werden (falls kein guter Grund dagegen spricht), vor allem wenn es um gleiche Regeln für alle während einer Prüfungssituation geht.

    • Offizieller Beitrag

    Andererseits gehört es auch zur Erziehung, dass Regeln eingehalten werden (falls kein guter Grund dagegen spricht), vor allem wenn es um gleiche Regeln für alle während einer Prüfungssituation geht.

    rechtfertigt das dann die 6?


    Ich denke, der Knackpunkt lag darin, dass der Vorgang des Einsammelns ungeschickt ablief.
    Man hätte mogeln können. Ob die betroffene Schülerin tatsächlich Unterschelif begangen hat (gruseliger Ausdruck übrigens, gibt es wohl nur in Bayern ;) ), war ja in keiner Form erkennbar.
    Für mich hat die 6 eher prophylaktischen Charakter, scheint mir persönlich ziemlich aus der Hüfte geschossen zu sein.

  • Ernstere Konsequenzen, weil jemand noch seinen Namen auf einen Test schreiben möchte? Ernsthaft? Ich finde das Verhalten völlig unverhältnismäßig und überzogen und schließe mich Bolzbold an.

    Aber da stand doch nirgends, dass jemand nur noch seinen Namen auf den Test schreiben wollte?


    Ich lasse den Namen immer vorher raufschreiben, schon alleine, weil es sonst allzu gern vergessen wird. Wenn man es so handhabt, verliert man die Kontrolle. Schüler können immer sagen, "sie wollten ja nur ..." und sie tun es auch. Wie gesagt, wenn man es einem erlaubt, muss man es allen erlauben. Spätestens dann wird es kompliziert.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Meine Einschätzung wurde auch schon häufiger genannt, dennoch der Vollständigkeit halber:


    - Ich halte persönlich die 6 für völlig überzogen, aber schulrechtlich schon für begründbar.
    - Da es hierbei um keine fachliche Frage geht, sondern um eine schulrechtliche, hast du als Fachbetreuung nichts damit zu tun.
    - Die Eltern können weder Klage noch Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen; was sie machen können, ist eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Beurteilung dieses einen Leistungsnachweises bei der Schulleitung einlegen. Kann die Schulleitung dieser Beschwerde nicht abhelfen, geht sie weiter an den Ministerialbeauftragten, der dann abschließend über die Beschwerden entscheidet; eine weitere Eskalation (z.B. ans KM oder an ein Verwaltungsgericht) gibt es nicht.


    ==> Viel Lärm um nichts und ich verstehe immer nicht ganz, warum man sich als Lehrkraft so einem Zirkus überhaupt aussetzt...

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