Sind Lehrer unangreifbar?

  • Eine Schülerin hat es bei mir in der FHSR-Prüfung leider nicht auf die bessere Note (3) geschafft. Damit war ihr dualer Studienplatz leider weg. Obwohl sie sonst nur 2en und 1en auf dem Zeugnis hat und sogar die Zusatzprüfung zum Wirtschaftassistenten abgelegt hat...

  • Und hast du jetzt über ihr Schicksal entschieden oder doch nicht vielmehr die Schülerin selbst, weil sie entweder nicht genug gelernt / die Prüfung nicht ernst genommen hat, oder weil sie objektiv den Anforderungen für die bessere Note nicht entsprach?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Und hast du jetzt über ihr Schicksal entschieden oder doch nicht vielmehr die Schülerin selbst, weil sie entweder nicht genug gelernt / die Prüfung nicht ernst genommen hat, oder weil sie objektiv den Anforderungen für die bessere Note nicht entsprach?


    Gruß !

    Die Schülerin hatte in der Prüfung einfach einen schlechten Tag. Sie war das ganze Jahr über sehr fleißig und war mit einer sicheren 3 eingereicht. Auch in der mündlichen Prüfung hat sie eine 3 geschafft. Mit einer 4,5 in der Prüfung hat das dann aber nicht mehr auf eine 3 im Gesamtschnitt gereicht...

  • Die Schülerin hatte in der Prüfung einfach einen schlechten Tag.

    Leider ist das "System" sehr intolerant gegenüber "schlechten Tagen". Aber das liegt ja nicht an dir, insofern hast du nicht über ihr Schicksal entschieden...


    Gruß !

  • Leider ist das "System" sehr intolerant gegenüber "schlechten Tagen". Aber das liegt ja nicht an dir, insofern hast du nicht über ihr Schicksal entschieden...

    Manchmal hilft es, die Notenbildungsverordnung zu lesen. Das "System" (BTW:das sind "die" Lehrer) haben weit reichende Entscheidungsbefugnisse, die sie (leider) oft jedoch nicht nutzen - sondern blind dem Taschenrechner (bzw. der Excel-Tabelle) vertrauen.


    BTW: Ich HASSE es, wenn ich von Kollegen für die Schlussrechnung Noten bekomme, die auf zwei Dezimalen genau angegeben sind.
    Meist sind es die Sportler.
    Hintergrund: In Ba-Wü gibt es das Fach MSG, in dem BK, Musik und Sport zu einer Note zusammengefasst werden. Eigentlich könnte ich hier ohne Berechnung bei allen Schülern eine drei eintragen und läge in 80% der Fälle richtig.

    I. Vorbemerkungen
    Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfordert neben der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch die Vermittlung von Werten und Wertvorstellungen wie sie im Grundgesetz, in der Landesverfassung und in § 1 des Schulgesetzesniedergelegt sind. Der Lehrer als Erzieher benötigt zur Verwirklichung seiner Aufgaben einen pädagogischen Freiraum, bei der Leistungsbeurteilung einen pädagogischen Beurteilungsspielraum. Dem tragen die nachfolgenden Regelungen zur Notenbildung dadurch Rechnung, daß sie sich auf ein Mindestmaß beschränken und insbesondere regeln, worauf im Interesse der Chancengerechtigkeit der Schüler nicht verzichtet werden kann. Dies erfordert andererseits, daß der Lehrer seinen pädagogischen Beurteilungsspielraum, den er im Interesse des Schülers hat, verantwortungsvoll nutzt.

    sowie

    (2) Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen.

    und


    § 7 Abs.2 NVO stellt klar, dass die Notenbildung keine rein mathematische Berechnung sondern eine pädagogisch fachliche Gesamtwertung darstellt. Der Lehrer, der den Schüler und seine Leistungen während des Schuljahres beobachten konnte, wird sich überlegen, ob er die Gesamtleistungen des Schülers auch im Vergleich zu den Mitschülern als „befriedigend“ oder als nur „ausreichend“ einschätzt. Gab es bei den Klassenarbeiten z.B. einen Ausrutscher nach unten bei ansonsten befriedigenden Leistungen, wird er in der Regel die Zeugnisnote „3“ erteilen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Manchmal hilft es, die Notenbildungsverordnung zu lesen. Das "System" (BTW:das sind "die" Lehrer) haben weit reichende Entscheidungsbefugnisse, die sie (leider) oft jedoch nicht nutzen - sondern blind dem Taschenrechner (bzw. der Excel-Tabelle) vertrauen.

    Quatsch. Es ging hier um eine schriftliche Abschlussprüfung im Rahmen der Fachhochschulreife. Da hst du keinen "Ermessensspielraum". Einfach einmal die Hauptschulbrille abnehmen. Nur weil ihr die Noten nach Gefühl vergeben dürft, ist das noch lange nicht überall erlaubt!


    Nebenbei: Solche Kollegen gibt's natürlich auch am Gymnasium, sogar in mündlichen Abiturprüfungen. Der Schüler konnte praktisch nichts, aber der Kollege wollte ihm eine Drei geben. Aber er konnte sich in der Prüfungskommission nicht durchsetzen, da die meisten Gymnasiallehrer ihrer Job glücklicherweise noch ernst nehmen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Obwohl sie sonst nur 2en und 1en auf dem Zeugnis hat und sogar die Zusatzprüfung zum Wirtschaftassistenten abgelegt hat...

    Das ist ja nicht Deine "Schuld", dass da kein Mittelwert über alle Noten gebildet wird. Insofern hat Mikael völlig recht: das hast nicht DU entschieden, sondern das System.

  • Da hst du keinen "Ermessensspielraum". Einfach einmal die Hauptschulbrille abnehmen. Nur weil ihr die Noten nach Gefühl vergeben dürft, ist das noch lange nicht überall erlaubt!

    Mit "Hauptschulbrille" hat das nix zu tun. Die Notenbildungsverordnung gilt für alle Schularten - auch für dich. Nur mal so als kleine Nachhilfe in Schulrecht.
    Dass irgendjemand Noten "nach Gefühl" vergibt, ist eine unverschämte Unterstellung. Schülerleistungen bestehen aus vielen Teilleistungen.

    Eine Schülerin hat es bei mir in der FHSR-Prüfung leider nicht auf die bessere Note (3) geschafft. Damit war ihr dualer Studienplatz leider weg. Obwohl sie sonst nur 2en und 1en auf dem Zeugnis hat und sogar die Zusatzprüfung zum Wirtschaftassistenten abgelegt hat...

    Dass so etwas geschehen kann, ist ein Fehler im System.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich bin angestellt. Die Argumentation fällt genau dort in sich zusammen.

    Mitnichten. Du bist nur angreifbarer als wir Beamten.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Nebenbei: Solche Kollegen gibt's natürlich auch am Gymnasium, sogar in mündlichen Abiturprüfungen. Der Schüler konnte praktisch nichts, aber der Kollege wollte ihm eine Drei geben. Aber er konnte sich in der Prüfungskommission nicht durchsetzen, da die meisten Gymnasiallehrer ihrer Job glücklicherweise noch ernst nehmen.


    Fällt mir auch auf. Kann man nicht von bestimmten Schulformen abhängig machen. Eine Kollegin von mir ist öfter an einem Nachbargymnasium in Abiturprüfungen eingesetzt, bei den mdl. Prüfungen kommen da teilweise reihenweise 4en und 5en raus, obwohl die Schüler mit 1 oder 2 vorbenotet waren. Und die können dann halt teilweise echt nichts.

  • Mit "Hauptschulbrille" hat das nix zu tun. Die Notenbildungsverordnung gilt für alle Schularten - auch für dich. Nur mal so als kleine Nachhilfe in Schulrecht.Dass irgendjemand Noten "nach Gefühl" vergibt, ist eine unverschämte Unterstellung. Schülerleistungen bestehen aus vielen Teilleistungen.

    Dass so etwas geschehen kann, ist ein Fehler im System.

    Nein. Eigentlich sorgt eine solche Herangehensweise, dass die Note sich aus den gesamten Leistungen des Schülers ergibt. Und wenn die Prüfung beschissen gelaufen ist, dann ist das halt so.
    Im IHK-Zeugnis stehen auch nur die Noten der Prüfungen.


    Das Problem sind eher die Kollegen, die im Sinne ihrer pädagogischen Verantwortung Schülern die Noten geben, damit sie
    1. das Schuljahr bestehen und
    2. die Notenschnitte haben um auf einer weiterführenden Schule einen höheren Abschluss erlangen, den sie mit ihren Fähihkeiten gar nicht schaffen können.


    Aber die Politik hilft da jetzt kräftig mit. Warum denkst du kommt ein neuer Bildungsplan im kaufm. Berufskolleg, bei dem 1/3 den Stoffs bei gleicher Zeit gekürzt wurde?

Werbung